Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der sozialraumorientierten Jugendhilfe wurden durch den Kreistag des Landkreises Würzburg Hilfsfonds eingerichtet, um schnell und unbürokratisch auf familiäre Notlagen oder sozialräumliche Bedarfe reagieren zu können. Die Richtlinien zum „Hilfefonds Familie“ (HFF) und dem „Projektfonds“ wurden neu gefasst und sind vom Jugendhilfeausschuss entsprechend zu beschließen.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin 3, Frau Meder, weist darauf hin, dass aufgrund der kurzfristigen Notwendigkeit der Erstellung von Richtlinien die Vorschläge erst im Nachgang zur Einladung zum Jugendhilfeausschuss den Mitgliedern zugeleitet werden konnte.

 

Die Richtlinienvorschläge betreffen:

 

·         Richtlinien „Hilfefonds Familien“ und

·         Richtlinien „Projektfonds“.

 

Frau Meder weist darauf hin, dass es sich hierbei um keine neuen Richtlinien handelt, da diese bereits vor Längerem im Jugendhilfeausschuss und im Kreistag beraten und beschlossen wurden. Hinsichtlich der Handlungssicherheit der Sachbearbeiter im Jugendamt hat sich die Notwendigkeit der Feststellung von Richtlinien ergeben.

 

Im „Hilfefonds Familien“ geht es vor allen Dingen darum, dass in Notsituationen Familien möglichst unbürokratisch Hilfen gewährt werden können. Berücksichtigt werden können Familien, die bereits mit dem Allgemeinen Sozialdienst im Kontakt stehen. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind nunmehr klar in den Richtlinien geregelt. Frau Meder geht auf einige Punkte ein, die in den bisherigen Beratungen und Niederschriften nicht enthalten waren:

 

·         Bisher war nur eine einmalige Zuwendung möglich. Dies wird künftig geändert, sofern ein begründbarer Bedarf besteht.

·         Verfahren und Dokumentation der Antragstellung- und Antragsgewährung sind festgelegt.

·         Maximale Zuwendungssumme bleibt bei 250,00 €, neu ist jedoch ein Eigenbeitrag der beteiligten Familie in Höhe von 10 %.

·         Die betroffene Familie erhält nicht den gewährten Barbetrag, sondern eine Erstattung im Nachhinein bzw. eine Rechnungsbegleichung.

 

Herr Menth weist darauf hin, dass in den vorgelegten Richtlinien noch eine Korrektur vorzunehmen ist. Unter D, Höhe der Zuwendung – Eigenbeteiligung der Familie; Ziffer 3, ist der Begriff „mindestens“ zu ergänzen: „soll im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeit einen Eigenbeitrag von mindestens 10 % der Gesamtsumme leisten“.

 

Frau Geschäftsbereichsleiterin Meder stellt weiterhin die Richtlinien „Projektfonds“ vor. Mit dem Projektfonds hat der ASD die Möglichkeit, in seinen Zuständigkeitsbezirken Projekte unabhängig von Hilfen anzubieten. Die Richtlinien legen die Zuwendungsvoraussetzung und Bewilligungseckpunkte schriftlich fest, zudem wurden das Zuwendungsverfahren und die Zuwendungshöhe schriftlich fixiert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien „Hilfefonds Familien“ und „Projektfonds“ zu beschließen.

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien „Hilfefonds Familien“ und „Projektfonds“ zu beschließen.