Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Buchner erläutert die für 2012 geplante Einführung des Softwaremanagements „Session“ und zeigt die Vorzüge des Programmes, sowohl für die Kreisräte über das Ratsinformationssystem als auch für den Bürger über das Bürgerinformationssystem auf. Gleichzeitig weist er auf die beiden Schulungstermine am 03.11.2011 und 10.11.2011 hin, an denen eine Einweisung in das Programm durch die Firma Living-Data durchgeführt werden wird.

 

Kreisrat Seifert bittet, im Beschlussvorschlag unter Punkt 3. den ersten Satz noch um die „Gruppensprecher“ zu ergänzen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt zur Einführung des Programms Session folgendes:

 

1.      Der Veröffentlichung von Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse im Internet über ein Ratsinformations- und ein Bürgerinformationssystem wird zugestimmt.

 

2.      § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages soll wie folgt neu gefasst werden:

„Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei (Art. 48, Abs. 2, Satz 1 Landkreisordnung). Niederschriften über öffentliche Sitzungen können im Internet veröffentlicht werden.“

 

3.      Ab 2012 erhalten die Mitglieder von Ausschüssen, die stellvertretenden Landräte, die Fraktionssprecher und die Gruppensprecher, bei Kreistagssitzungen alle Mitglieder, die Einladung und die Beratungsunterlagen in schriftlicher Form (Kreisausschuss und Kreistag auch den nicht öffentlichen Teil). Bei Ausschusssitzungen werden die restlichen Mitglieder des Kreistages durch Abdruck der Einladung informiert und können Beratungsunterlagen im Ratsinformationssystem abrufen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil aller Sitzungen werden nicht mehr in Papierform übersandt, sondern können über das Ratsinformationssystem gelesen und ggf. auch ausgedruckt werden.

 

4.      Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und Bürger wird in § 2 dahingehend abgeändert, dass anstelle von bisher 60 € ab dem 01.01.2012 neu 70 € an Aufwandsentschädigung festgesetzt wird.

 

5.      Das Ratsinformationssystem und das Bürgerinformationssystem sollen ab 2012 eingeführt werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an S2, ZFB 4

 

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