Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 11, Anwesend: 59

Anlage/n:      

 

Machbarkeitsstudie mit Antrag der Stadt Röttingen

(Die im Anhang genannten Karten können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen oder angefordert werden.)

Detailkarten:    1 Karte mit Eintragungen

1 Luftbildkarte

 

Sachverhalt:

 

Hintergrund ist eine von der Stadt Röttingen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie. Der Antrag der Stadt Röttingen wird vor allem damit begründet, dass siedlungsbezogene Entwicklungen durch das zum Teil bis an die Bebauung von Röttingen unmittelbar heranreichende Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt sind. Die Stadt Röttingen führt weiter aus, dass langfristige Perspektiven zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Siedlungsflächen fehlen würden. Außerdem seien keine städtischen unbebauten Wohnbauflächen oder Baulücken mehr verfügbar. Der Antrag erfolgt ergänzend zu Initiativen mit dem Ziel der Innenentwicklung. Angestrebt sei eine maßvolle Ausweisung von Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf der nächsten 10 bis 20 Jahre.

Im Zuge dieser Änderung sollen nach Auffassung der Stadt Röttingen neue, sinnvolle und schlüssige Abrundungen geschaffen werden und zwar dergestalt, dass an verschiedenen Punkten schutzwürdige Kleinflächen neu aufgenommen werden. Flächen mit geringen Entwicklungspotentialen (Fußballfeld, Beachvolleyball-Feld) werden kleinräumig aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen.

 

Nach dem Antrag der Stadt Röttingen soll das bestehende Landschaftsschutzgebiet an 6 Stellen flächenmäßig verringert werden, gleichzeitig kommen an 7 verschiedenen Stellen neue Flächen hinzu. Die Flächen, die gemäß dem Antrag herausgenommen werden sollen, haben einen Umfang von ca. 3,92 ha (davon für eine zukünftige Bauleitplanung ca. 2,05 ha), als Kompensation sollen ca. 9,45 ha Fläche neu unter Schutz gestellt werden. In der Summe könnte das Landschaftsschutzgebiet im Stadtgebiet Röttingen um ca. 5,53 ha erweitert werden.

 

Das Landschaftsschutzgebiet wurde durch Rechtsverordnung des Landkreises Würzburg vom 06.04.1990, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 21 vom 07.05.1990, unter Schutz gestellt.

 

Danach haben mehrere Änderungen stattgefunden, zuletzt durch Verordnung vom 28.09.2000, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 16 vom 10.10.2000.

 

Die Beteiligung der Eigentümer, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden führte zu folgendem Ergebnis:

 

 

Betroffene Eigentümer:

 

Es sind keine Bedenken oder Einwendungen vorgetragen.

 

 

 

Fachbehörden:

 

-     Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat keine Einwände, da die betroffenen landschaftlichen Flächen weiterhin in ihrer jetzigen Nutzung bewirtschaftet werden können.

 

-     Das Staatliche Bauamt hat keine Einwände.

 

-     Die Fachbereiche „Immissionsschutzrecht und Abfallrecht“ und „Wasserrecht“ wurden wegen des Antrags auf Hereinnahme ehemaliger Deponieflächen beteiligt und haben keine Einwände erhoben.

 

-     Die Untere Naturschutzbehörde hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und hält sie für vollständig und nachvollziehbar.

 

-     Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) lehnt den Antrag der Stadt Röttingen strikt ab.

Begründung: Die Herausnahme der Flächen (vor allem des Hangbereichs am Kapellenberg) mit anschließender Bebauung hätte eine Entwertung des gesamten Landschaftsschutzgebietes zur Folge.

 

-     Der Bund Naturschutz lehnt den Antrag der Stadt Röttingen ab.

Begründung: Die geplante Herausnahme von Flächen würde zu einem nachhaltigen Eingriff führen, der durch die Hereinnahme von Flächen an anderer Stelle nicht ausgeglichen werden kann. Außerdem würde das Landschaftsbild nachhaltig verändert und die Bebauung dann an das FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) heranrücken und im SPA-Gebiet (Vogelschutzgebiet) liegen.

 

-     Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 6.06.2018 eine Ortseinsicht vorgenommen und den Antrag der Stadt Röttingen einstimmig abgelehnt. Begründung: Die Herausnahme der Flächen würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der dort vorhandenen Heckenstrukturen und der daran gebundenen Lebensräume (Habitat für Neuntöter) führen. Die dann vorgesehene Bebauung würde sehr nahe an das FFH-Gebiet heranrücken und innerhalb des SPA-Gebietes liegen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung dieses SPA-Gebietes nach sich ziehen. Außerdem würde das Landschaftsbild nachhaltig verändert. Die Hereinnahme von Flächen an anderer Stelle würde diese Beeinträchtigung nicht ausgleichen. Außerdem sind diese Grundstücke größtenteils -durch anderweitige Rechtsvorschriften bedingt- nicht mehr schutzbedürftig.

 

Die Aufnahme von Grundstücken ist nur im Gegenzug für die Herausnahme von Flächen beantragt. Der Antrag der Stadt Röttingen kann also nur insgesamt befürwortet oder insgesamt abgelehnt werden.

 

In seiner Sitzung am 01.10.2018 führte der Umwelt- und Bauausschuss eine Ortseinsicht der Flächen am Kapellenberg durch und fasste nach anschließender Beratung folgenden Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebene Wälder" hinsichtlich der Schutzgebietsgrenzen in der Gemarkung Röttingen antragsgemäß zu ändern. Die unterhalb der Kapelle in Ost-West-Richtung ausgedehnte Feldhecke ist bei der Planung zu erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebene Wälder" wird hinsichtlich der Schutzgebietsgrenzen in der Gemarkung Röttingen antragsgemäß geändert. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte beauftragt.

 

 

 

Debatte:

 

Fraktionssprecher Trautner (Bündnis 90/Die Grünen) hält die angebotene Ausgleichsfläche (ehemalige Deponiefläche bei Strüth) für einen schlechten Witz. Diese Fläche sei keinesfalls eine adäquate Ausgleichsfläche. Er betont, dass Röttingen kein Baulandproblem habe, da laut Aussage des Bürgermeisters der Stadt Röttingen noch 24 Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Demnach liege hier kein Notfall vor. Laut seiner Einschätzung solle hier auf Vorrat ein wertvolles Landschaftsschutzgebiet bebaut werden.

Er betont, dass ein Landschaftsschutzgebiet dauerhaft über mehrere Generationen geschützt und von Bebauungen freigehalten werden müsse. Nur so könne ein Refugium für streng geschützte Arten entstehen und das allseits bekannte Artensterben aufgehalten werden.

Mit einer Zustimmung zu diesem Antrag, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden. Die Folge: Dem Missbrauch von geschützten Flächen wäre nach diesem Antrag Tor und Tür geöffnet!

 

Fraktionssprecher Wolfshörndl geht zunächst auf die theatralische Rede von Kreisrat Trautner ein. Was dieses Bebauungsplanverfahren, das Flächennutzungsverfahren notwendig im Ausgleich noch bringe, das werde das Verfahren noch zeigen. Er rät jedoch davon ab, es gleich mit dem Totschlagargument zu beerdigen.

Er hebt die in vorbildlicher Weise betriebene Innenentwicklung der Stadt Röttingen hervor. Auch gebe es plausible kommunale Gründe und man habe gut daran getan, den Kommunen eine gewisse Planungshoheit bei der Entwicklung zu lassen.

 

Kreisrat Losert weist darauf hin, dass die Kommune einen enormen Aufwand betreiben müsse, wenn sie ein Baugebiet ausweisen möchte. Wenn dann noch der Flächennutzungsplan geändert werden soll, sei ein dreifacher Ausgleich notwendig.

Betrachtet man die Dinge sachlich, so habe nicht nur die Stadt Röttingen das Problem mit den zur Verfügung stehenden Privatgrundstücken sondern auch viele andere Gemeinden. Fakt sei, dass die Grundstücke zwar zur Verfügung stehen, aber nicht von den Eigentümern verkauft werden.

Daher sollte man über diesen adäquaten Weg die Voraussetzungen schaffen, um der Kommune eine gewisse Planungssicherheit für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu schaffen. Von Seiten der CSU komme daher ein eindeutiges Ja zu diesem Antrag.

 

 


Beschluss:

 

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebene Wälder" wird hinsichtlich der Schutzgebietsgrenzen in der Gemarkung Röttingen antragsgemäß geändert. Die unterhalb der Kapelle in Ost-West-Richtung ausgedehnte Feldhecke ist bei der Planung zu erhalten.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte beauftragt.