Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 11, Anwesend: 59

Anlage/n:         1 Abfallwirtschaftssatzung

                        1 Abfallwirtschaftsgebührensatzung

 

 

Sachverhalt:

 

Die Abfallsatzungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2019 angepasst werden.

 

Wesentliche Änderung ist die Gebührenerhöhung um 10 %. Die Erhöhung wird notwendig, weil die Sach- und Personalkosten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind und die Rücklage aus der sog. MHKW-Ausschüttung weitgehend aufgebraucht ist. Die Gebühren werden somit zum ersten Mal seit Gründung des team orange (2004) erhöht. Die Gebührenkalkulation wurde vom Abschlussprüfer des KU (KPMG) gutachterlich untersucht und bestätigt.

 

Die weiteren Änderungen sind in den beigefügten Satzungsentwürfen gekennzeichnet und werden in der Sitzung erläutert.

 

Der KU-Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 19.10. mit den Satzungsänderungen befasst. Über die Beschlussfassung wird in der Kreistagssitzung berichtet. Folgender Beschlussvorschlag wurde vorgelegt:

Der Verwaltungsrat stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – zu.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.

 

 


 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml erläutert den Sachverhalt. Er erinnert, dass es die einheitliche Abfallwirtschaftsgebühr seit 2004 im Landkreis gebe. Seit dem gab es zwei Gebührensenkungen. Zuvor habe es eine Zersplitterung mit zum Teil 100 %-igen Preisunterschieden in der Gebühr gegeben.

Er teilt mit, dass durch die Ausschüttung des Müllheizkraftwerkes (MHKW) einiges auf der „hohen Kante“ war, was durch den Landkreis den Bürgern wieder zugutekam. Diese Reserven seien jetzt weitgehend aufgebraucht. Auch die Einsparungen, die in den letzten Jahren gemacht werden konnten, seien weitgehend aufgebraucht. Trotz enormer Investitionen in den Wertstoffhöfen in den letzten 12 Jahren konnte die Gebühr konstant gehalten werden. Die Empfehlung sei dahingehend, die Gebühr um 10 % anzuheben. Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens habe in seiner letzten Sitzung – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages - bereits zugestimmt.

 

 

Kreisrat Fuchs (UWG-FW) äußert sich, dass er die Kalkulation nicht nachvollziehen könne und stellt diverse Zahlen in den Raum. Er vertritt die Auffassung, dass es in den vergangenen Jahren eine gewaltige Gebührenüberdeckung gegeben habe. Er weist auf die Rückzahlungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft hin.

 

Prof. Dr. Schraml nimmt hierzu Stellung und erläutert die Zahlen. Er weist drauf hin, dass die Gebührenkalkulation jedes Jahr dem Verwaltungsrat vorgelegt werde.

 

 

Kreisrat Fuchs betont, dass eine exakte Kalkulation, die für jeden nachvollziehbar ist, wichtig sei. Daher werde die UWG-FW-Fraktion einer 10 %-igen Erhöhung nicht zustimmen, gleichzeitig wäre man jedoch bereit, aufgrund der Erläuterungen und im Hinblick auf die in der Zukunft anstehenden Kosten eine 5 %-ige Erhöhungen anzunehmen. Er bittet daher, die Gebühren zunächst nur um 5 % zu erhöhen, da dies auch für den Bürger nachvollziehbar sei.

 

Kreisrat Friedrich geht davon aus, dass diese Fragen in erster Linie Sache des Verwaltungsrates seien und auch dort entsprechend vorberaten werden, bevor diese dann zur Entscheidung dem Kreistag vorgelegt werden.

 

 

Prof. Dr. Schraml teilt mit, dass das Thema bereits in der letzten Sitzung besprochen worden sei. Auch seien Überlegungen hinsichtlich des Umganges mit den vorhandenen Geldern diskutiert worden. Der Verwaltungsrat sei dann zu dem Entschluss gekommen, den Restbetrag auf mehrere Jahre zu verteilen. Daraus habe sich dann diese 10 %‑ige Erhöhung ergeben. Die Kalkulation sei von einem Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Dieser habe bestätigt, dass in keiner Weise Geld gebunkert oder zurückgehalten werde, zudem wurde die Kalkulation dahingehend geprüft, große Gebührensprünge in den nächsten 5-10 Jahren zu vermeiden. Er hält daher diese Überlegung für sinnvoll.

 

 

Kreisrat Kuhl äußert sich, dass er die Zahlen auf die Schnelle nicht nachvollziehen könne. Er bittet daher um eine schriftliche Stellungnahme.

 

 

Kreisrat Fuchs wendet sich nochmal an Herrn Prof. Dr. Schraml hinsichtlich der vorhandenen Rückstellungen aus den Gebührenüberdeckungen in Höhe von 2,3 Mio. und die ebenfalls noch vorhandenen Rücklagen aus den Müllheizkraftwerk-Ausschüttungen aus den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von 4,2 Mio. Diese wären im Laufe des Jahres 2020 laut der Kalkulation aufgebraucht. Dato seien diese jedoch noch vorhanden.

 

 

Prof. Dr. Schraml erläutert, dass die Rückstellungen nicht dazugezählt werden dürfen. Zudem seien Rückstellungen etwas anderes als Rücklagen. Zur Bildung von Rückstellungen sei man gesetzlich verpflichtet. Die Rücklagen seien einkalkuliert für die nächsten Jahre.

 

 

Kreisrat Stichler äußert sich, dass kritische Fragen immer berechtigt seien. Allerdings könne nicht jedes Mal die Entscheidung des Verwaltungsrates oder der anderen vorberatenden Gremien in Frage gestellt werden. Schließlich wurden diese Gremien einstimmig beschlossen, um nicht immer alle Themen diskutieren zu müssen. Er werde daher dem heutigen Antrag zuzustimmen.

 

Landrat Nuß nimmt den Antrag der UWG-FW-Fraktion zur Kenntnis. Da es sich bei der 10 %‑igen Gebührenerhöhung jedoch um den weitergehenden Antrag handele, den auch der Verwaltungsrat beschlossen hat, wird dieser zu Abstimmung gestellt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung  zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an S, ZB