Sitzung: 22.10.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 11, Anwesend: 59
Anlage/n: 1 Abfallwirtschaftssatzung
1 Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Sachverhalt:
Die Abfallsatzungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2019 angepasst werden.
Wesentliche Änderung ist die Gebührenerhöhung um 10 %. Die Erhöhung wird notwendig, weil die Sach- und Personalkosten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind und die Rücklage aus der sog. MHKW-Ausschüttung weitgehend aufgebraucht ist. Die Gebühren werden somit zum ersten Mal seit Gründung des team orange (2004) erhöht. Die Gebührenkalkulation wurde vom Abschlussprüfer des KU (KPMG) gutachterlich untersucht und bestätigt.
Die weiteren Änderungen sind in den beigefügten Satzungsentwürfen gekennzeichnet und werden in der Sitzung erläutert.
Der KU-Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 19.10. mit den Satzungsänderungen befasst. Über die Beschlussfassung wird in der Kreistagssitzung berichtet. Folgender Beschlussvorschlag wurde vorgelegt:
Der Verwaltungsrat stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung
und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung – vorbehaltlich der
Zustimmung des Kreistags – zu.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.
Debatte:
Prof. Dr. Schraml erläutert den
Sachverhalt. Er erinnert, dass es die einheitliche Abfallwirtschaftsgebühr seit
2004 im Landkreis gebe. Seit dem gab es zwei Gebührensenkungen. Zuvor habe es
eine Zersplitterung mit zum Teil 100 %-igen Preisunterschieden in der Gebühr
gegeben.
Er teilt mit, dass durch die Ausschüttung des Müllheizkraftwerkes (MHKW)
einiges auf der „hohen Kante“ war, was durch den Landkreis den Bürgern wieder
zugutekam. Diese Reserven seien jetzt weitgehend aufgebraucht. Auch die
Einsparungen, die in den letzten Jahren gemacht werden konnten, seien
weitgehend aufgebraucht. Trotz enormer Investitionen in den Wertstoffhöfen in
den letzten 12 Jahren konnte die Gebühr konstant gehalten werden. Die
Empfehlung sei dahingehend, die Gebühr um 10 % anzuheben. Der Verwaltungsrat
des Kommunalunternehmens habe in seiner letzten Sitzung – unter dem Vorbehalt
der Zustimmung des Kreistages - bereits zugestimmt.
Kreisrat Fuchs
(UWG-FW) äußert sich, dass er die Kalkulation nicht nachvollziehen könne und
stellt diverse Zahlen in den Raum. Er vertritt die Auffassung, dass es in den
vergangenen Jahren eine gewaltige Gebührenüberdeckung gegeben habe. Er weist
auf die Rückzahlungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft hin.
Prof. Dr. Schraml nimmt hierzu
Stellung und erläutert die Zahlen. Er weist drauf hin, dass die
Gebührenkalkulation jedes Jahr dem Verwaltungsrat vorgelegt werde.
Kreisrat Fuchs betont, dass eine
exakte Kalkulation, die für jeden nachvollziehbar ist, wichtig sei. Daher werde
die UWG-FW-Fraktion einer 10 %-igen Erhöhung nicht zustimmen, gleichzeitig wäre
man jedoch bereit, aufgrund der Erläuterungen und im Hinblick auf die in der
Zukunft anstehenden Kosten eine 5 %-ige Erhöhungen anzunehmen. Er bittet daher,
die Gebühren zunächst nur um 5 % zu erhöhen, da dies auch für den Bürger
nachvollziehbar sei.
Kreisrat Friedrich
geht
davon aus, dass diese Fragen in erster Linie Sache des Verwaltungsrates seien
und auch dort entsprechend vorberaten werden, bevor diese dann zur Entscheidung
dem Kreistag vorgelegt werden.
Prof. Dr. Schraml teilt mit, dass das
Thema bereits in der letzten Sitzung besprochen worden sei. Auch seien
Überlegungen hinsichtlich des Umganges mit den vorhandenen Geldern diskutiert
worden. Der Verwaltungsrat sei dann zu dem Entschluss gekommen, den Restbetrag
auf mehrere Jahre zu verteilen. Daraus habe sich dann diese 10 %‑ige
Erhöhung ergeben. Die Kalkulation sei von einem Wirtschaftsprüfer geprüft
worden. Dieser habe bestätigt, dass in keiner Weise Geld gebunkert oder
zurückgehalten werde, zudem wurde die Kalkulation dahingehend geprüft, große
Gebührensprünge in den nächsten 5-10 Jahren zu vermeiden. Er hält daher diese
Überlegung für sinnvoll.
Kreisrat Kuhl äußert sich, dass
er die Zahlen auf die Schnelle nicht nachvollziehen könne. Er bittet daher um
eine schriftliche Stellungnahme.
Kreisrat Fuchs wendet sich
nochmal an Herrn Prof. Dr. Schraml hinsichtlich der vorhandenen Rückstellungen
aus den Gebührenüberdeckungen in Höhe von 2,3 Mio. und die ebenfalls noch
vorhandenen Rücklagen aus den Müllheizkraftwerk-Ausschüttungen aus den Jahren
2009 und 2010 in Höhe von 4,2 Mio. Diese wären im Laufe des Jahres 2020 laut
der Kalkulation aufgebraucht. Dato seien diese jedoch noch vorhanden.
Prof. Dr. Schraml erläutert, dass
die Rückstellungen nicht dazugezählt werden dürfen. Zudem seien Rückstellungen
etwas anderes als Rücklagen. Zur Bildung von Rückstellungen sei man gesetzlich
verpflichtet. Die Rücklagen seien einkalkuliert für die nächsten Jahre.
Kreisrat Stichler äußert sich, dass
kritische Fragen immer berechtigt seien. Allerdings könne nicht jedes Mal die
Entscheidung des Verwaltungsrates oder der anderen vorberatenden Gremien in
Frage gestellt werden. Schließlich wurden diese Gremien einstimmig beschlossen,
um nicht immer alle Themen diskutieren zu müssen. Er werde daher dem heutigen
Antrag zuzustimmen.
Landrat Nuß nimmt den Antrag
der UWG-FW-Fraktion zur Kenntnis. Da es sich bei der 10 %‑igen
Gebührenerhöhung jedoch um den weitergehenden Antrag handele, den auch der
Verwaltungsrat beschlossen hat, wird dieser zu Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der neuen gefassten Abfallwirtschaftssatzung und der neu gefassten Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB