Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Vermittlungstool „JobNETZWERK“ (vorgestellt im letzten Sozialausschuss) hat sich als ein sinnvolles Werkzeug in der Arbeit des FB 43 etabliert. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.12.2018 aus.

 

Deshalb wollen wir diese Art von Instrument längerfristig nutzen. Geplant ist, dass wir eine Vergabe für drei Jahre mit einer zweimaligen einjährigen Optionsziehung durchführen. Da die Gesamtsumme kalkulatorisch über 50.000,00 € pro Jahr für fünf Jahre beträgt, benötigt das Jobcenter einen Beschluss des Sozialausschusses. Um eine nahtlose Fortführung des Instruments zu gewährleisten, muss der Vertrag vor Jahresende und damit vor der nächsten regulären Sitzung des Sozialausschusses abgeschlossen werden.

 

Die Mittel sind bereits im Haushalt des Jobcenters für 2019 eingeplant.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung die Vergabe nach VOL für ein Vermittlungstool vorzunehmen und ermächtigt Herrn Landrat Nuß, einen entsprechenden Vertrag auch bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000,00 € nach § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages abzuschließen.

 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung die Vergabe nach VOL für ein Vermittlungstool vorzunehmen und ermächtigt Herrn Landrat Nuß, einen entsprechenden Vertrag auch bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000,00 € nach § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages abzuschließen.