Sitzung: 15.10.2018 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Vermittlungstool „JobNETZWERK“
(vorgestellt im letzten Sozialausschuss) hat sich als ein sinnvolles Werkzeug
in der Arbeit des FB 43 etabliert. Der bisherige Vertrag läuft zum 31.12.2018
aus.
Deshalb wollen wir diese Art von Instrument längerfristig
nutzen. Geplant ist, dass wir eine Vergabe für drei Jahre mit einer zweimaligen
einjährigen Optionsziehung durchführen. Da die Gesamtsumme kalkulatorisch über
50.000,00 € pro Jahr für fünf Jahre beträgt, benötigt das Jobcenter einen
Beschluss des Sozialausschusses. Um eine nahtlose Fortführung des Instruments
zu gewährleisten, muss der Vertrag vor Jahresende und damit vor der nächsten
regulären Sitzung des Sozialausschusses abgeschlossen werden.
Die Mittel sind bereits im Haushalt des Jobcenters für 2019 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung die Vergabe nach VOL für ein
Vermittlungstool vorzunehmen und ermächtigt Herrn Landrat Nuß, einen
entsprechenden Vertrag auch bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000,00 €
nach § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages abzuschließen.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung die Vergabe nach VOL für ein
Vermittlungstool vorzunehmen und ermächtigt Herrn Landrat Nuß, einen
entsprechenden Vertrag auch bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000,00 €
nach § 38 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages abzuschließen.