Sitzung: 15.10.2018 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
I.
Ausgangslage
1. Mit Beschluss des Sozialausschusses
vom 07.11.2016 wurden die aktuell gültigen
Mietobergrenzen des Landkreises Würzburg für den Rechtsbereich SGB II
angepasst. Diese traten zum 01.01.2017 wie folgt in Kraft:
Gesamtangemessenheitsgrenze § 22 Abs.
10 SGB II inkl. Heizkosten und inkl. Warmwasser |
|||||||||
Haushaltsgröße |
angem. Wohn- fläche |
m² -Preis Nettokalt
miete |
angem. Grundmiete (angem. Fläche x Nettokaltmiete/m²) |
angem. kalte Neben kosten |
Brutto- kalt- miete |
Heiz- kosten |
Brutto- warm- miete |
angemessene (inkl. HK und Warmwasser) |
|
1 Person |
bis zu 50 m² |
6,38 € |
319,00 € |
52,50 € |
371,50 € |
71,50 € |
443,00 € |
443,00 € |
|
2 Pers. |
bis zu 65 m² |
5,77 € |
375,05 € |
68,25 € |
443,30 € |
92,95 € |
536,25 € |
537,00 € |
|
3 Pers. |
bis zu 75 m² |
5,22 € |
391,50 € |
78,75 € |
470,25 € |
107,25 € |
577,50 € |
578,00 € |
|
4 Pers. |
bis zu 90 m² |
5,04 € |
453,60 € |
94,50 € |
548,10 € |
128,70 € |
676,80 € |
677,00 € |
|
5 Pers. |
bis zu 105 m² |
5,21 € |
547,05 € |
110,25 € |
657,30 € |
150,15 € |
807,45 € |
808,00 € |
|
6 Pers. |
bis zu 120 m² |
4,74 € |
568,80 € |
126,00 € |
694,80 € |
171,60 € |
866,40 € |
867,00 € |
|
7 Pers. |
bis zu 135 m² |
4,88 € |
658,80 € |
141,75 € |
800,55 € |
193,05 € |
993,60 € |
994,00 € |
|
jede weitere Person jeweils |
zusätzlich 15 m² |
4,54 € |
68,10 € |
15,75 € |
83,85 € |
21,45 € |
105,30 € |
106,00 € |
Mit Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.09.2009 ist von jeder
Kommune im Anwendungsbereich des § 22 SGB II ein für den jeweiligen
Vergleichsraum (= Landkreis Würzburg) schlüssiges Konzept der Angemessenheit
der Kosten der Unterkunft nachzuweisen.
Die Anforderungen
an ein Schlüssiges Konzept wurden durch weitere Rechtsprechungen des
Bundessozialgerichts weiter präzisiert. Nach den aktuellen Anforderungen ist es
faktisch unmöglich ein Schlüssiges Konzept zu erarbeiten, welches über einen
längeren Zeitraum Bestand hat. Das Bundessozialgericht fordert eine erneute
Überprüfung der Mietobergrenzen, sofern sich das tatsächliche Angebot in der
zugrundeliegenden statistischen Masse (tatsächliches Wohnraumangebot innerhalb
des Landkreises Würzburg) ändert.
Das heißt: wenn
ein Vermieter der beispielsweise über 10 – 15 Wohnungen innerhalb des
Landkreises Würzburg verfügt seine Mietpreise erhöht, verändert sich die
statistische Masse in einem solchen Umfang, dass eine Neubewertung der
angemessenen Kosten der Unterkunft nötig werden würde. Dies ist jedoch faktisch
nicht umsetzbar.[1]
II. Angemessenheit
der Kosten der Unterkunft
Zur
Ermittlung des tatsächlichen Wohnraumangebots (als statistische Masse) wurden
folgende Datenquellen berücksichtigt:
a.
Datenbestand
OK Sozius über die aktuellen SGB II Leistungsberechtigten des Jobcenters
Landkreis Würzburg
b.
Auswertungen
der angebotenen Wohnung durch das Wohnungsmarktbeobachtungstool der Fa.
Immo-Info Immobilien-Marktinformation GmbH
Hierin sind u. a. folgende
Datenquellen enthalten und dem entsprechend die angebotenen Wohnungen erfasst:
·
Immo-Welt
·
Immobilienscout24
·
Ebay-Kleinanzeigen
·
Mainpost
·
Süddeutsche
Zeitung (Onlineausgabe)
·
Die
Kitzinger
·
Report
Kitzingen
·
etc.
Hierbei wurde der angemessene Quadratmeterpreis aus dem unteren Quartil
(unteres Viertel der statistischen Masse) ermittelt (vgl. BSG vom 18.02.2010 –
B14 AS 73/08 R).
Die Auswertungen bezogen sich hierbei auf den Zeitraum September 2016
bis August 2018. Hierbei wurden 1.350 Datensätze aus OK Sozius als Bestandsfälle[2] sowie
2.679 Datensätze[3] aus dem
Wohnungsmarktbeobachtungstool berücksichtigt.
A) Neuermittlung
angemessene Grundmiete
Bei der Auswertung zeigte sich, dass die angebotenen Wohnungen in dem
Zeitraum September 2016 bis August 2018 vom Mietpreisniveau leicht rückläufig
waren. Bei der Ermittlung des Quadratmeterpreises für eine 3-Personen-BG
errechnete sich der identische Wert wie bei der letztmaligen Festsetzung der
Mietobergrenze.
Insbesondere bei den größeren Wohnungen (ab 105 qm2)
zeigt sich hierbei ein deutlicher Rückgang des Quadratmeterpreises.
Die größte Veränderung ergab sich bei Wohnungsgrößen (ab 136 qm2).
In der Neu-berechnung ergab sich ein Rückgang von 18,28 % für die
entsprechenden Wohnungsangebote. Problematisch hierbei ist die geringe Anzahl
der angebotenen Wohnungen in dieser Größenkategorie. Im Beobachtungszeitraum
von September 2016 bis August 2018 waren in dieser Größenordnung lediglich
38 Wohnungen im gesamten Landkreis Würzburg als verfügbar inseriert.
Wohnungs-größe |
Bisherige
Grundmiete (seit 01.01.17) Preis je qm2 |
Neue
rechnerische Grundmiete Preis je qm2 |
Veränderung
Preis je qm2 |
|
prozentual |
absolut |
|||
50 |
6,38 € |
6,26 € |
- 1,88% |
- 0,12 € |
65 |
5,77 € |
5,35 € |
- 7,28% |
-0,42 € |
75 |
5,22 € |
5,22 € |
unverändert |
unverändert |
90 |
5,04 € |
5,00 € |
-0,79% |
-0,04 € |
105 |
5,21 € |
4,83 € |
- 7,29% |
-0,38 € |
120 |
4,74 € |
4,59 € |
- 3,16% |
-0,15 € |
135 |
4,88 € |
4,51 € |
-7,58 % |
-0,37 € |
jede weitere
Person jeweils |
4,54 € |
3,71 € |
-18,28% |
-0,83 € |
B)
Bewertung der Nebenkosten
Nachdem
die Nebenkosten bei der Fortschreibung zum 01.01.2017 rückläufig waren, sind
diese im Betriebskostenspiegel 2017 wieder leicht angestiegen.
Entsprechend
dem Betriebskostenspiegel 2017 des Deutschen Mieterbund e.V. erfolgt hier
eine Anpassung der Einzelpositionen.
|
Betriebskosten
lt. Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbund e. V. |
Betriebskosten
lt. Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbund e. V. |
Wasser / Abwasser |
0,34 € |
0,34 € |
Grundsteuer |
0,18 € |
0,18 € |
Müll |
0,16 € |
0,18 € |
Sach- und Haftpflichtversicherungen |
0,15 € |
0,17 € |
Gemeinschaftsantenne / Kabelfernsehen |
0,14 € |
0,13 € |
Allgemeinstrom |
0,05 € |
0,05 € |
Schornsteinreinigung |
0,03 € |
0,04 € |
Nebenkosten je qm2 |
1,05 € |
1,09 € |
Die Neufestsetzung der Nebenkosten
erfolgt mit 1,09 € je qm2 entsprechend den aktuell vorliegenden
Werten des Betriebskostenspiegels 2017.
|
bisherige Nebenkosten je qm2
Betriebskostenspiegel 2015 |
neue Nebenkosten |
Veränderung absolut je qm2 |
Veränderung prozentual |
Nebenkosten |
1,05 € |
1,09 € |
+ 0,04€ |
+ 3,81% |
C)
Bewertung der Heizkosten
a.
Einmalige Beschaffungen
Die Kennzahlen für die einmalige
Beschaffung von Heizbedarf müssen nicht angepasst werden.
Da die Berechnungsgrößen für selbst
beschafften Heizbedarf bei der Festsetzung zum 01.07.2011 großzügig definiert
wurden, ist eine Anpassung hier nicht notwendig.
Hier wurde ein Verbrauch von 200
kWh pro m2 pro Jahr
berücksichtigungsfähiger Wohnfläche zu Grunde gelegt. Nach dem Heizspiegel 2017
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
entspricht dies in den ausgewiesenen Kategorien Heizöl, Erdgas und Fernwärme
dem mittleren bis oberen Bereich der Bandbreite der Einstufung „erhöhter“
Heizbedarf (siehe unten).
Quelle: Heizspiegel 2017, Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
b.
Laufende monatliche Kosten
Die
laufenden monatlichen Heizkosten wurden bei der Festsetzung der Mietobergrenzen
zum 01.01.2017 ebenfalls mit angepasst.
Der
aktuelle Heizkostenspiegel 2017 (Abrechnungsjahr 2016) des Bundes-ministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zeigt in allen Bereichen
gesunkene Kosten für Erdgas, Heizöl und Fernwärme. Der deutlichste Rückgang bei
den monatlichen Kosten ist im Bereich des Heizöls erkennbar (siehe hierzu
Vergleich Heizölpreise der Abrechnungsjahre 2014 und 2016 auf S. 8).
Die
Kosten des Heizkostenspiegels 2017 stellen sich wie folgt dar:
Quelle:
Heizspiegel 2017, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Bei
den oben abgebildeten Kosten handelt es sich um die Jahreskosten je qm2
inklusive Warmwasseraufbereitung.
Bei
der Neuberechnung der monatlichen Heizkosten wurde der Durchschnittswert aus
der Kategorie „erhöht“ für Gebäude von 100 – 250 qm2 gewählt. Zur
Verwaltungsvereinfachung und zur besseren Transparenz für den Kunden wurde auf
eine gesonderte Heizkostengrenze für Öl, Gas und Fernwärme verzichtet.
Eine
einheitliche Festsetzung der Kosten für die Heizung vereinfacht insbesondere
die Wohnungssuche innerhalb des Landkreises Würzburg. Hierbei wurde aus den
ermittelten Quadratmeterkosten für die Heizarten Öl, Gas und Fernwärme der
Durchschnitt gebildet. Die Fernwärme stellte hierbei die teuerste Heizkostenart
laut Heizkostenspiegel (s. o.) dar.
Hierbei ergaben sich folgende
Durchschnittspreise je qm2:
|
Kategorie |
Mitte der
Spannweite erhöhter Heizkostenbedarf |
qm2
Kosten je Monat |
|
|
inkl.
Warmwasser |
|||
Heizöl |
10,41 € |
14,40 € |
12,41 € |
1,03 € |
Erdgas |
13,01 € |
18,80 € |
15,91 € |
1,33 € |
Fernwärme |
12,81 € |
19,40 € |
16,11 € |
1,34 € |
Durchschnitt |
1,23 € |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
ohne
Warmwasser[4] |
|
Heizöl |
8,51 € |
12,50 € |
10,51 € |
0,88 € |
Erdgas |
11,11 € |
16,90 € |
14,01 € |
1,17 € |
Fernwärme |
10,91 € |
17,50 € |
14,21 € |
1,18 € |
Durchschnitt |
1,08 € |
Haushaltsgröße |
Angemessene Wohnfläche |
Kosten je qm2 inkl. Warmwasser |
Heizkosten inkl. Warmwasser |
Kosten je qm2 ohne Warmwasser |
Heizkosten ohne Warmwasser |
|
1 Person |
bis zu 50 m² |
1,23 € |
61,50 € |
1,08 € |
54,00 € |
|
2 Personen |
bis zu 65 m² |
79,95 € |
70,20 € |
|||
3 Personen |
bis zu 75 m² |
92,25 € |
81,00 € |
|||
4 Personen |
bis zu 90 m² |
110,70 € |
97,20 € |
|||
5 Personen |
bis zu 105 m² |
129,15 € |
113,40 € |
|||
6 Personen |
bis zu 120 m² |
147,60 € |
129,60 € |
|||
7 Personen |
bis zu 135 m² |
166,05 € |
145,80 € |
|||
jede weitere Person jeweils |
zusätzlich 15 m² |
18,45 € |
16,20 € |
Im
Vergleich zu den bisherigen Heizkostenwerten gingen die Werte aus dem
Heizkostenspiegel 2017 (Abrechnungsjahr 2016) spürbar zurück. In der letzten
Fortschreibung der Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten
(Mietobergrenzen) für den Landkreis Würzburg lag der Heizkostenspiegel 2015 mit
dem Abrechnungsjahr 2014 zugrunde.
Die
Preisentwicklung für fossile Brennstoffe differierte zwischen den beiden
Abrechnungsjahren jedoch deutlich. Exemplarisch wird dies in der
Preisentwicklung des Heizöls in den Abrechnungsjahren 2014 und 2016 deutlich.
Quelle:www.heizoel24.de
Die abgebildeten Heizölpreise beziehen
sich jeweils auf 100 Liter Heizöl.
D)
Berechnung der neuen
Angemessenheitsgrenze
Rein
rechnerisch ergeben sich aufgrund des Beobachtungszeitraums September 2016 bis
August 2018 folgende neue Mietobergrenzen:
Gesamtangemessenheitsgrenze
§ 22 Abs. 10 SGB II inkl. Heizkosten inkl. Warmwasser |
|||||||||
Haushaltsgröße |
Angem. Wohn- fläche |
m² -Preis Nettokalt-
miete |
Angem. Grundmiete (angem. Fläche x Nettokaltmiete/m²) |
angem. kalte Neben kosten |
Brutto- kaltmiete |
Heiz- kosten |
Brutto- warm- miete |
Angem. Unterkunftskosten |
|
1 Person |
bis zu 50 m² |
6,26 € |
313,00 € |
54,50 € |
367,50 € |
61,50 € |
429,00 € |
429,00 € |
|
2 Pers. |
bis zu 65 m² |
5,35 € |
347,75 € |
70,85 € |
418,60 € |
79,95 € |
498,55 € |
499,00 € |
|
3 Pers. |
bis zu 75
m² |
5,22 € |
391,50 € |
81,75 € |
473,25 € |
92,25 € |
565,50 € |
567,00 € |
|
4 Pers. |
bis zu 90 m² |
5,00 € |
450,00 € |
98,10 € |
548,10 € |
110,70 € |
658,80 € |
659,00 € |
|
5 Pers. |
bis zu 105
m² |
4,83 € |
507,15 € |
114,45 € |
621,60 € |
129,15 € |
750,75 € |
751,00 € |
|
6 Pers. |
bis zu 120 m² |
4,59 € |
550,80 € |
130,80 € |
681,60 € |
147,60 € |
829,20 € |
830,00 € |
|
7 Pers. |
bis zu 135 m² |
4,51 € |
608,85 € |
147,15 € |
756,00 € |
166,05 € |
922,05 € |
923,00 € |
|
jede weitere Person jeweils |
zusätzlich 15 m² |
3,71 € |
55,65 € |
16,35 € |
72,00 € |
18,45 € |
90,45 € |
91,00 € |
* Zur Verwaltungsvereinfachung
werden die angemessenen Unterkunftswerte jeweils auf volle Euro gerundet.
III.
Neufestsetzung der Mietobergrenzen
A)
Empfehlung der Verwaltung
Die
Verwaltung empfiehlt die bisher gültigen Mietobergrenzen ab dem 01.01.2017 unverändert
in Kraft zu lassen.
Hierfür
sprechen insbesondere folgende Gründe:
·
Die
deutlich rückläufigen Preise der Grundmieten ergeben sich rechnerisch aufgrund
einer sehr geringen Anzahl (insbesondere bei den großen Wohnungsgrößen) von
überhaupt noch vorhandenen Angeboten.
·
Der
Rückgang des Heizölpreises aufgrund des Heizkostenspiegels 2017
(Abrechnungsjahr 2016) wurde inzwischen, aufgrund der aktuellen tatsächlichen
Entwicklung des Ölpreises, bereits überholt. Aktuell liegt der Preis für 100
Liter Heizöl bei 76,00 € (Stand 26.09.2018 Quelle www.heizöl24.de)
·
Bei
der neu errechneten Gesamtangemessenheitsgrenze ergibt sich für die 1-Personen
BG eine Absenkung von 14,00 € zur bisherigen Mietobergrenze (vgl. hierzu Seite
1 und 10). Von der gesamten Absenkung sind 10,00 € ursächlich durch die
Reduzierung der Heizkosten. Bei der 4-Personen BG errechnet sich eine Minderung
von 18,00 €, die ausschließlich durch die geringeren Heizkosten entstehen würde
(die Verschiebungen in der Grundmiete und Nebenkosten gleichen sich identisch
aus).
·
Eine
Absenkung der Mietobergrenze wäre bei bereits vorhandenen Kunden, aufgrund des
Bestandsschutzes der bereits umgesetzten Mietobergrenze nicht möglich.
·
Es
herrscht insgesamt unverändert eine starke Nachfrage im Wohnungsmarkt,
insbesondere in den angrenzenden Gemeinden rund um das Oberzentrum Würzburg.
Eine Absenkung der Mietobergrenzen würde den Sozialleistungsempfängern des
Landkreises Würzburg die Teilnahme an diesem „Nachfragewettbewerb“ weiter
erschweren.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, dass die bisher gültigen Mietobergrenzen
für den Landkreis Würzburg zum 01.01.2017 für die Rechtskreise SGB II und SGB
XII unverändert in Kraft bleiben.
Debatte:
Herr Schumacher
erläutert in Vertretung für Herrn Beutert die Ausführungen zur aktuellen
Ermittlung der angemessenen Mietobergrenzen.
[1] Durch die Sozialgerichtsbarkeit wurde in der Vergangenheit, in den Fällen in denen der Streitgegenstand die Kosten der Unterkunft i. S. d. § 22 Abs. 1 SGB II waren, auf die aktuell gültigen Grenzen der Wohngeldtabelle plus 10 % zurückgegriffen. Dieser Rückgriff erfolgte in Ermangelung von alternativen Datenerhebungen zum Mietniveau. Die Festsetzung der Wohngeldtabelle plus 10 % als „Angemessenheitsgrenze“ ist jedoch insoweit nicht zulässig, da der Sozialleistungsträger verpflichtet ist, eigene Datenerhebungen durchzuführen.
[2] Stichtag: 01.08.2016
[3] Hierbei entspricht 1 Datensatz einem Mietobjekt, d. h. wenn eine Wohnung mehrfach in der Mainpost inseriert war und noch gleichzeitig z. B. über die Ebay Kleinanzeigen online angeboten wurde, so wird diese Wohnung hier nur als 1 Datensatz berücksichtigt.
[4] Die abgebildeten Werte des Heizkostenspiegels 2017 beinhalten die Kosten für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung. Entsprechend dem Heizkostenspiegel 2017 reduzieren sich diese Werte um 1,90 € je qm2 für Gebäude ohne zentrale Warmwasseraufbereitung.
Beschluss:
Der Sozialausschuss beschließt, dass die bisher gültigen Mietobergrenzen
für den Landkreis Würzburg zum 01.01.2017 für die Rechtskreise SGB II und SGB
XII unverändert in Kraft bleiben.