Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2018 das Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs-verordnung 2019 (RBSFV 2019) beschlossen, die die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII und der Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II regelt.

Die erhöhten Regelbedarfssätze sollen vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum1. Januar 2019 in Kraft treten.

Nach aktueller Planung ist die abschließende Beratung für Mitte Oktober 2018 terminiert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2019 zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher informiert in Vertretung von Herrn Beutert über die anstehende Regelbedarfserhöhung.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2019 zur Kenntnis.