Sitzung: 15.10.2018 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Bundeskabinett hat am 19. September 2018 das
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs-verordnung 2019 (RBSFV 2019) beschlossen,
die die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII und der Regelleistung in der
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II regelt.
Die erhöhten Regelbedarfssätze sollen
vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum1. Januar 2019 in
Kraft treten.
Nach aktueller Planung ist die abschließende
Beratung für Mitte Oktober 2018 terminiert.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung
der Regelbedarfsstufen im SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2019 zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Schumacher
informiert in Vertretung von Herrn Beutert über die anstehende
Regelbedarfserhöhung.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur geplanten Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2019 zur Kenntnis.