Sitzung: 22.10.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Bei einem
organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die
zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts
anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet,
dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die
Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle
herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung
des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§
20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).
Im Rahmen des
Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2017 wurde
festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den Ordentlichen
Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
(Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung
der Ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 ist in diesen
Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind
die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser
Ansätze (Ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000 € erfolgte.
Im Bereich
Personal und Organisation kam es bei den Versorgungsaufwendungen zu
Mehraufwendungen vor allem durch die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen,
welche im Vergleich zum Planansatz um ca. 250 T€ abweichen.
Im Bereich
Verwaltung der Jugendhilfe wurden neben den Ansätzen für Personalaufwendungen
(+ 95 T€) und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+ 159 T€) vor allem
die Ansätze bei den Transferaufwendungen um circa 2,3 Mio. € überschritten. Im
Gegenzug sind im Organisationsbudget „Verwaltung der Jugendhilfe“ auch die
Erträge (vor allem Kostenerstattungen und Kostenumlagen) um ca. 2,5 Mio. €
gestiegen.
Auch bei den
Organisationsbudgets „FB 32 Asylbewerberbetreuung / Notunterkünfte“, „FB 33
Sonstige soziale Leistungen“ und „Jobcenter“ kam es zu einer Überschreitung der
ordentlichen Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Dies liegt vor allem an den
gegenüber der Planung höher angefallenen Transferaufwendungen. Im Gegenzug kam
es in diesen Bereichen auch zu höheren Erträgen.
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 17.09.2018 an den Kreistag eine Empfehlung ausgesprochen, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
Der Kreistag
bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA