Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2017 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den Ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der Ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000 € erfolgte.

 

Im Bereich Personal und Organisation kam es bei den Versorgungsaufwendungen zu Mehraufwendungen vor allem durch die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, welche im Vergleich zum Planansatz um ca. 250 T€ abweichen.

 

Im Bereich Verwaltung der Jugendhilfe wurden neben den Ansätzen für Personalaufwendungen (+ 95 T€) und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+ 159 T€) vor allem die Ansätze bei den Transferaufwendungen um circa 2,3 Mio. € überschritten. Im Gegenzug sind im Organisationsbudget „Verwaltung der Jugendhilfe“ auch die Erträge (vor allem Kostenerstattungen und Kostenumlagen) um ca. 2,5 Mio. € gestiegen. 

 

Auch bei den Organisationsbudgets „FB 32 Asylbewerberbetreuung / Notunterkünfte“, „FB 33 Sonstige soziale Leistungen“ und „Jobcenter“ kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Dies liegt vor allem an den gegenüber der Planung höher angefallenen Transferaufwendungen. Im Gegenzug kam es in diesen Bereichen auch zu höheren Erträgen.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 17.09.2018 an den Kreistag eine Empfehlung ausgesprochen, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA