Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Veitshöchheim hat einen Radweg zwischen Oberdürrbach und Güntersleben ausgebaut. Der Ausbau dieses überörtlichen Rad- und Wirtschaftsweges erfolgte auf einer Länge von ca. 850 Metern und diente der Herstellung des Lückenschlusses bis nach Oberdürrbach.

 

Von Seiten des Umwelt- und Bauausschusses wurde am 19.09.2011 die grundsätzliche Förderfähigkeit dieses Weges bei Gesamtkosten von 130.000,00 € festgestellt und insgesamt eine Förderung in Höhe von 45.500,00 € in Aussicht gestellt.

 

Am 06.12.2011 wurde ein entsprechender Zuwendungsbescheid erlassen, eine vollständige Abrufung der Zuwendung mittels Verwendungsnachweises ist jedoch innerhalb der Frist nicht erfolgt.

 

Es handelte sich bei dem erfolgten Ausbau des Dürrbachtalradweges um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Güntersleben und Veitshöchheim, sowie des Marktes Rimpar, welche vom Markt Rimpar verwaltungsmäßig betreut wurde.

 

In diesem Zusammenhang wurde u. a. ein weiterer Wegabschnitt, welcher sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der Bayerischen Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut. Diese Maßnahme wurde gemeinsam von den drei am Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden anteilig finanziert.

 

Von Seiten der Gemeinde Veitshöchheim ist der Verwendungsnachweis sowie zusätzlich der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung – welches ebenfalls die Maßnahme förderte – mit Schreiben vom 12.06.2018 an das Landratsamt gesandt worden.

 

Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a., dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der vollständigen Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise ist jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit erfolgt.

 

Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.

 

Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte wurde von der Gemeinde Veitshöchheim vorgetragen, dass der geprüfte Verwendungsnachweis des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken erst mit Schreiben vom 12.06.2018 des federführenden Marktes Rimpar zur Verfügung gestellt wurde.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.

 

Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden für die Gemeinde Veitshöchheim nun förderfähige Kosten von tatsächlich 114.216,94 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 39.975,93 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Veitshöchheim in Höhe von 39.975,93 € zu und ermächtigt die Verwaltung den Bescheid über die abschließende Zuwendungsrate zu erlassen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Veitshöchheim in Höhe von 39.975,93 € zu und ermächtigt die Verwaltung den Bescheid über die abschließende Zuwendungsrate zu erlassen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA