Sitzung: 24.09.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Veitshöchheim hat einen Radweg zwischen Oberdürrbach und
Güntersleben ausgebaut. Der Ausbau dieses überörtlichen Rad- und
Wirtschaftsweges erfolgte auf einer Länge von ca. 850 Metern und diente der
Herstellung des Lückenschlusses bis nach Oberdürrbach.
Von Seiten des Umwelt- und Bauausschusses wurde am 19.09.2011 die
grundsätzliche Förderfähigkeit dieses Weges bei Gesamtkosten von 130.000,00 €
festgestellt und insgesamt eine Förderung in Höhe von 45.500,00 € in Aussicht
gestellt.
Am 06.12.2011 wurde ein entsprechender Zuwendungsbescheid erlassen, eine
vollständige Abrufung der Zuwendung mittels Verwendungsnachweises ist jedoch
innerhalb der Frist nicht erfolgt.
Es handelte sich bei dem erfolgten Ausbau des Dürrbachtalradweges um
eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Güntersleben und Veitshöchheim, sowie
des Marktes Rimpar, welche vom Markt Rimpar verwaltungsmäßig betreut wurde.
In diesem Zusammenhang wurde u. a. ein weiterer Wegabschnitt, welcher
sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der Bayerischen
Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut. Diese
Maßnahme wurde gemeinsam von den drei am Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden
anteilig finanziert.
Von Seiten der Gemeinde Veitshöchheim ist der Verwendungsnachweis sowie
zusätzlich der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung – welches
ebenfalls die Maßnahme förderte – mit Schreiben vom 12.06.2018 an das
Landratsamt gesandt worden.
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist nach den Richtlinien
des Landkreises u. a., dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des
Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der
vollständigen Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise ist jedoch erst
nach Ablauf dieser Zeit erfolgt.
Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung
über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.
Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte wurde von der
Gemeinde Veitshöchheim vorgetragen, dass der geprüfte Verwendungsnachweis des
Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken erst mit Schreiben vom 12.06.2018
des federführenden Marktes Rimpar zur Verfügung gestellt wurde.
Die Verwaltung schlägt daher vor, hier eine Abweichung bei der Frist der
Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu
erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem Fall auch der Intention
der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den
Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus
attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.
Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden für die Gemeinde Veitshöchheim nun
förderfähige Kosten von tatsächlich 114.216,94 € ermittelt. Dies entspricht bei
einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 39.975,93 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Veitshöchheim in Höhe von 39.975,93 € zu und ermächtigt die Verwaltung
den Bescheid über die abschließende Zuwendungsrate zu erlassen.
Debatte:
Herr
Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den
Sachverhalt.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Veitshöchheim in Höhe von 39.975,93 € zu und ermächtigt die Verwaltung
den Bescheid über die abschließende Zuwendungsrate zu erlassen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA