Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Güntersleben hat einen Radweg im Dürrbachtal ausgebaut. Zum einen erfolgte der Ausbau eines Teilstückes des Dürrbachtalradweges von ca. 750 Meter in der Nähe von Gadheim und zum anderen der Ausbau eines Teilstückes von ca. 350 Meter beginnend auf der Höhe des Kindergartens über den Mühlweg in Güntersleben. Bei diesem Abschnitt handelte es sich um den Ausbau eines Anschlussstückes bis zur nächsten Ortsstraße, nachdem die ursprünglich vorgesehene Erschließung eines Baugebietes in diesem Bereich verworfen wurde.

 

Von Seiten des Umwelt- und Bauausschusses wurde am 18.03.2011 die grundsätzliche Förderfähigkeit des Weges von ca. 750 Meter und am 19.09.2011 die Förderfähigkeit des Weges von ca. 350 Meter festgestellt und insgesamt eine Förderung in Höhe von 36.400,00 € in Aussicht gestellt.

 

Am 06.12.2011 wurde auch ein entsprechender Zuwendungsbescheid erlassen, eine Abrufung der Zuwendung mittels Verwendungsnachweises ist jedoch innerhalb der Frist nicht erfolgt.

 

Es handelte sich bei dem erfolgten Ausbau des Dürrbachtalradweges um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Güntersleben und Veitshöchheim, sowie des Marktes Rimpar, welcher vom Markt Rimpar verwaltungsmäßig betreut wurde.

 

In diesem Zusammenhang wurde u. a. ein weiterer Wegabschnitt, welcher sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der Bayerischen Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut. Diese Maßnahme wurde gemeinsam von den drei am Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden anteilig finanziert.

 

Von Seiten der Gemeinde Güntersleben ist der Verwendungsnachweis sowie zusätzlich der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung – welches mit Ausnahme des 350 Meter langen Weges die Maßnahme förderte – mit Schreiben vom 03.08.2018 an das Landratsamt gesandt worden.

 

Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a., dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise ist jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit erfolgt.

 

Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.

 

Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte wurde von der Gemeinde Güntersleben vorgetragen, dass der Verwendungsnachweis des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken erst mit Schreiben vom 13.06.2018 des federführenden Marktes Rimpar zur Verfügung gestellt wurde.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.

 

Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden für die Gemeinde Güntersleben nun förderfähige Kosten von tatsächlich 104.019,87 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 36.406,95 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Güntersleben in Höhe von 36.406,95 € zu.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Güntersleben in Höhe von 36.406,95 € zu.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA