Sitzung: 24.09.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Güntersleben hat einen Radweg im Dürrbachtal ausgebaut. Zum
einen erfolgte der Ausbau eines Teilstückes des Dürrbachtalradweges von ca. 750
Meter in der Nähe von Gadheim und zum anderen der Ausbau eines Teilstückes von
ca. 350 Meter beginnend auf der Höhe des Kindergartens über den Mühlweg in
Güntersleben. Bei diesem Abschnitt handelte es sich um den Ausbau eines
Anschlussstückes bis zur nächsten Ortsstraße, nachdem die ursprünglich
vorgesehene Erschließung eines Baugebietes in diesem Bereich verworfen wurde.
Von Seiten des Umwelt- und Bauausschusses wurde am 18.03.2011 die
grundsätzliche Förderfähigkeit des Weges von ca. 750 Meter und am 19.09.2011
die Förderfähigkeit des Weges von ca. 350 Meter festgestellt und insgesamt eine
Förderung in Höhe von 36.400,00 € in Aussicht gestellt.
Am 06.12.2011 wurde auch ein entsprechender Zuwendungsbescheid erlassen,
eine Abrufung der Zuwendung mittels Verwendungsnachweises ist jedoch innerhalb
der Frist nicht erfolgt.
Es handelte sich bei dem erfolgten Ausbau des Dürrbachtalradweges um
eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Güntersleben und Veitshöchheim, sowie
des Marktes Rimpar, welcher vom Markt Rimpar verwaltungsmäßig betreut wurde.
In diesem Zusammenhang wurde u. a. ein weiterer Wegabschnitt, welcher
sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der Bayerischen
Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut. Diese
Maßnahme wurde gemeinsam von den drei am Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden
anteilig finanziert.
Von Seiten der Gemeinde Güntersleben ist der Verwendungsnachweis sowie
zusätzlich der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung – welches mit
Ausnahme des 350 Meter langen Weges die Maßnahme förderte – mit Schreiben vom
03.08.2018 an das Landratsamt gesandt worden.
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist nach den Richtlinien
des Landkreises u. a., dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des
Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung
mit Vorlage entsprechender Nachweise ist jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit
erfolgt.
Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung
über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.
Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte wurde von der
Gemeinde Güntersleben vorgetragen, dass der Verwendungsnachweis des Amtes für
ländliche Entwicklung Unterfranken erst mit Schreiben vom 13.06.2018 des
federführenden Marktes Rimpar zur Verfügung gestellt wurde.
Die Verwaltung schlägt daher vor, hier eine Abweichung bei der Frist der
Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu
erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem Fall auch der Intention
der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den
Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus
attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.
Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden für die Gemeinde Güntersleben nun
förderfähige Kosten von tatsächlich 104.019,87 € ermittelt. Dies entspricht bei
einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 36.406,95 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Güntersleben in Höhe von 36.406,95 € zu.
Debatte:
Herr
Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den
Sachverhalt.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Güntersleben in Höhe von 36.406,95 € zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA