Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Vom Staatlichen Bauamt Würzburg wurde dem Landkreis Würzburg am 12.07.2018 das Auftragsschreiben für die oben genannte Maßnahme vorgelegt. Die Ausschreibung hat ergeben, dass der Auftrag für die Maßnahme „Umbau der höhengleichen Kreuzung WÜ 16 / Verbindungsrampe zur B 13 / Gemeindeverbindungsstraße Jahnstraße zu einem Kreisverkehr“ durch den Landkreis Würzburg mit einer Summe von 1.017.908,84 € an die Firma Konrad Bau GmbH & Co.KG, Lauda-Gerlachsheim vergeben werden soll.  

 

Zusammen mit weiteren Kosten wie Deponiekosten, Entsorgung teerhaltiges Material, Beschilderung, Markierung oder Grunderwerb fallen für diese Maßnahme geschätzte Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 1.125.647 € an. Im Haushalt 2018 ist für diese Maßnahme ein Ansatz in Höhe von 770.000,00 € aufgenommen.

 

Auch wenn die Kostenanteile des Bundes und des Marktes Sommerhausen durch den Landkreis Würzburg vereinbarungsgemäß (Ausbauvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Landkreis Würzburg und dem Markt Sommerhausen vom 16.02.2018/ 21.02.2018/ 01.03.2018) wieder eingeholt werden, muss der Gesamtbetrag von ca. 1.125.647 € zunächst durch den Landkreis Würzburg gezahlt werden.

 

Da der Landkreis Würzburg nach der Ausbauvereinbarung für die Vergabe zuständig ist, fallen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 355.650 € an.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 355.650 € ist wie folgt gewährleistet:

 

  • Anteil des Bundes: ca. 64.000 €
  • Anteil des Marktes Sommerhausen:  ca. 59.050 €
  • Anteil an der Zuwendung (Landkreis und Markt Sommerhausen): ca. 135.400 €.
  • Der restliche Betrag in Höhe von ca. 97.200 € soll durch das Organisationsbudget der Finanzverwaltung gedeckt werden.

 

Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € beim Kreistag.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem Landkreis Würzburg mit, dass die Bindefrist bereits am 13.07.2018 abläuft und dass der Auftrag spätestens Anfang der Kalenderwoche 29 versendet werden soll. Eine fristgerechte Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 16.07.2018 war nicht mehr möglich.

 

Nachdem die Vergabe dieser Maßnahme unaufschiebbar ist, erfolgte die Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 355.650 € durch Herrn Landrat Nuß im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA