Sitzung: 22.10.2018 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Vom Staatlichen Bauamt Würzburg wurde dem
Landkreis Würzburg am 12.07.2018 das Auftragsschreiben für die oben genannte
Maßnahme vorgelegt. Die Ausschreibung hat ergeben, dass der Auftrag für die
Maßnahme „Umbau der höhengleichen Kreuzung WÜ 16 / Verbindungsrampe zur B 13 /
Gemeindeverbindungsstraße Jahnstraße zu einem Kreisverkehr“ durch den Landkreis
Würzburg mit einer Summe von 1.017.908,84 € an die Firma Konrad Bau GmbH &
Co.KG, Lauda-Gerlachsheim vergeben werden soll.
Zusammen mit weiteren Kosten wie
Deponiekosten, Entsorgung teerhaltiges Material, Beschilderung, Markierung oder
Grunderwerb fallen für diese Maßnahme geschätzte Gesamtkosten in Höhe von
insgesamt ca. 1.125.647 € an. Im Haushalt 2018 ist für diese Maßnahme ein
Ansatz in Höhe von 770.000,00 € aufgenommen.
Auch wenn die Kostenanteile des Bundes und
des Marktes Sommerhausen durch den Landkreis Würzburg vereinbarungsgemäß
(Ausbauvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Landkreis
Würzburg und dem Markt Sommerhausen vom 16.02.2018/ 21.02.2018/ 01.03.2018)
wieder eingeholt werden, muss der Gesamtbetrag von ca. 1.125.647 € zunächst
durch den Landkreis Würzburg gezahlt werden.
Da der Landkreis Würzburg nach der
Ausbauvereinbarung für die Vergabe zuständig ist, fallen überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von ca. 355.650 € an.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von ca. 355.650 € ist wie folgt gewährleistet:
- Anteil des
Bundes: ca. 64.000 €
- Anteil des
Marktes Sommerhausen: ca. 59.050 €
- Anteil an der
Zuwendung (Landkreis und Markt Sommerhausen): ca. 135.400 €.
- Der restliche
Betrag in Höhe von ca. 97.200 € soll durch das Organisationsbudget der
Finanzverwaltung gedeckt werden.
Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 €
beim Kreistag.
Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem
Landkreis Würzburg mit, dass die Bindefrist bereits am 13.07.2018 abläuft und
dass der Auftrag spätestens Anfang der Kalenderwoche 29 versendet werden soll.
Eine fristgerechte Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am
16.07.2018 war nicht mehr möglich.
Nachdem die Vergabe dieser Maßnahme
unaufschiebbar ist, erfolgte die Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von ca. 355.650 € durch Herrn Landrat Nuß im Wege einer dringlichen
Anordnung nach § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34
Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA