Sitzung: 24.09.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Markt Randersacker beabsichtigt den
Neubau eines Teilstücks eines Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Randersacker
und Lindelbach auf einer Länge von rund 500 Metern.
Der Ausbaubereich verläuft parallel zur
Kreisstraße WÜ1 und schließt am Bauende an das bereits 2010 ausgebaute
Teilstück an, somit wäre ab der Autobahnunterführung der BAB A3 bis zum
Ortsrand von Lindelbach ein durchgängiger Radweg vorhanden. Der neu geplante
Weg liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Randersacker.
Vom Markt Randersacker werden von
Gesamtkosten für diese Maßnahme in Höhe von 253.000,00 € ausgegangen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von
überörtlicher Bedeutung handelt. Aus diesem Grund ist durch den Landkreis
Würzburg bereits eine Kostenbeteiligung beim Bau des ersten Abschnittes dieses
Weges erfolgt.
Der Markt Randersacker hat für diese Maßnahme
weitere Fördermittel beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken sowie beim
Zweckverband Naherholung beantragt.
Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre eine
Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine
Förderung der Maßnahme in Höhe von 88.550,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der
Förderung des Radwegebaus des Marktes Randersacker in Höhe von bis zu 88.550,00
€ und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.
Das
Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.
Debatte:
Herr
Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den
Sachverhalt.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung
des Radwegebaus des Marktes Randersacker in Höhe von bis zu 88.550,00 € und
ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.
Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der
Antragsteller.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA