Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Randersacker beabsichtigt den Neubau eines Teilstücks eines Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Randersacker und Lindelbach auf einer Länge von rund 500 Metern.

Der Ausbaubereich verläuft parallel zur Kreisstraße WÜ1 und schließt am Bauende an das bereits 2010 ausgebaute Teilstück an, somit wäre ab der Autobahnunterführung der BAB A3 bis zum Ortsrand von Lindelbach ein durchgängiger Radweg vorhanden. Der neu geplante Weg liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Randersacker.

Vom Markt Randersacker werden von Gesamtkosten für diese Maßnahme in Höhe von 253.000,00 € ausgegangen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt. Aus diesem Grund ist durch den Landkreis Würzburg bereits eine Kostenbeteiligung beim Bau des ersten Abschnittes dieses Weges erfolgt.

Der Markt Randersacker hat für diese Maßnahme weitere Fördermittel beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken sowie beim Zweckverband Naherholung beantragt.

Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre eine Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 88.550,00 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Randersacker in Höhe von bis zu 88.550,00 € und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Randersacker in Höhe von bis zu 88.550,00 € und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag.

Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA