Sitzung: 24.09.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Markt Rimpar
hat einen Wirtschaftsweg vom 1. Teicht ins Gadheimer Tal ausgebaut. Dieser Weg
besitzt eine Länge von 733 Metern und es erfolgte auch eine Förderung dieser
Maßnahme durch den Zweckverband Naherholung, welcher den überörtlichen
Charakter dieses Radweges bejahte.
Zusätzlich zu
diesem Weg auf der Gemarkung des Marktes Rimpar wurde ein weiterer
Wegabschnitt, welcher sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der
Bayerischen Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut.
Diese Maßnahme wurde gemeinsam von den drei an dem Gesamtprojekt beteiligten
Gemeinden Rimpar, Veitshöchheim und Güntersleben anteilig finanziert.
Eine
Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises war somit grundsätzlich
gegeben.
Die betroffenen
Wege waren bislang mit einer Betondecke versehen und wiesen zahlreiche Risse
auf. Sie haben sich in einem schlechten Zustand befunden, aus welchem Grund
eine Asphaltierung des Weges erfolgte.
Als förderfähige
Kosten ist von einem Betrag von ursprünglich 373.000,00 € ausgegangen worden.
Am 16.05.2011 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung dieses
Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 130.725,00 € beschlossen.
Anschließend wurde in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 09.07.2012
beschlossen, sowohl die Kostensteigerung hinsichtlich einer veränderten
Bauausführung als auch den Weg in der Gemarkung Oberdürrbach im Sinne eines
sinnvollen Abschlusses der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen. Als förderfähige
Kosten ist hier nun von einem Gesamtbetrag von 412.000,00 € ausgegangen und es
wurde eine Förderung von 144.000 € in Aussicht gestellt.
Am 27.07.2012 hat
der Markt Rimpar den Zuwendungsbescheid für die Förderung des Radweges von
Seiten des Landkreises Würzburg mit einer ersten Zuwendungsrate von 70.000,00 €
erhalten und am 06.10.2015 einen weiteren Zuwendungsbescheid über 30.000,00 €,
mit welchem eine Auszahlung der zu diesem Stand bewilligten Fördermittel von
100.000,00 € erfolgte.
Von Seiten des
Marktes Rimpar wurde der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung –
welches ebenfalls dieses Projekt förderte – mit Schreiben vom 13.06.2018
eingereicht.
Voraussetzung für
die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a.
dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides
abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung mit Vorlage
entsprechender Nachweise ist jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit erfolgt.
Bei einer solchen
Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung
dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.
Als Grund weshalb
die Frist nicht beachtet werden konnte wurde vom Markt Rimpar vorgetragen, dass
eine längere Erkrankung auf Seiten der Verwaltungsebene in der Finanzbuchhaltung
vorgelegen hat. Hierdurch ist die Beantragung bzw. Überwachung der Einreichung
des Verwendungsnachweises nicht erfolgt. Zusätzlich lag in dieser Zeit in der
Finanzbuchhaltung zeitweise eine Unterbesetzung aufgrund personeller
Veränderungen vor (Eintritt in den Ruhestand von zwei Mitarbeitern und
Erziehungsurlaub einer Mitarbeiterin).
Es wird
vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei
der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung
würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen -
durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin
für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und
umweltfreundlich zu gestalten.
Bei den Kosten
dieser Maßnahme wurden für den Markt Rimpar nun förderfähige Kosten von
tatsächlich 343.435,67 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35
% einem Betrag von 120.202,48 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und
Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe
von 120.202,48 € zu und ermächtigt die Verwaltung einen Bescheid über eine
abschließende Zuwendung für diese Maßnahme von 20.202,48 € zu erlassen.
Debatte:
Herr
Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den
Sachverhalt.
Beschluss:
Der Umwelt- und
Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe
von 120.202,48 € zu und ermächtigt die Verwaltung einen Bescheid über eine
abschließende Zuwendung für diese Maßnahme von 20.202,48 € zu erlassen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA