Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Rimpar hat einen Wirtschaftsweg vom 1. Teicht ins Gadheimer Tal ausgebaut. Dieser Weg besitzt eine Länge von 733 Metern und es erfolgte auch eine Förderung dieser Maßnahme durch den Zweckverband Naherholung, welcher den überörtlichen Charakter dieses Radweges bejahte.

 

Zusätzlich zu diesem Weg auf der Gemarkung des Marktes Rimpar wurde ein weiterer Wegabschnitt, welcher sich in der Gemarkung Oberdürrbach im Eigentum der Bayerischen Staatsforstverwaltung mit einer Länge von 115 Metern befindet, ausgebaut. Diese Maßnahme wurde gemeinsam von den drei an dem Gesamtprojekt beteiligten Gemeinden Rimpar, Veitshöchheim und Güntersleben anteilig finanziert.

 

Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises war somit grundsätzlich gegeben.

 

Die betroffenen Wege waren bislang mit einer Betondecke versehen und wiesen zahlreiche Risse auf. Sie haben sich in einem schlechten Zustand befunden, aus welchem Grund eine Asphaltierung des Weges erfolgte.

 

Als förderfähige Kosten ist von einem Betrag von ursprünglich 373.000,00 € ausgegangen worden. Am 16.05.2011 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung dieses Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 130.725,00 € beschlossen. Anschließend wurde in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 09.07.2012 beschlossen, sowohl die Kostensteigerung hinsichtlich einer veränderten Bauausführung als auch den Weg in der Gemarkung Oberdürrbach im Sinne eines sinnvollen Abschlusses der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen. Als förderfähige Kosten ist hier nun von einem Gesamtbetrag von 412.000,00 € ausgegangen und es wurde eine Förderung von 144.000 € in Aussicht gestellt.

 

Am 27.07.2012 hat der Markt Rimpar den Zuwendungsbescheid für die Förderung des Radweges von Seiten des Landkreises Würzburg mit einer ersten Zuwendungsrate von 70.000,00 € erhalten und am 06.10.2015 einen weiteren Zuwendungsbescheid über 30.000,00 €, mit welchem eine Auszahlung der zu diesem Stand bewilligten Fördermittel von 100.000,00 € erfolgte.

 

Von Seiten des Marktes Rimpar wurde der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung – welches ebenfalls dieses Projekt förderte – mit Schreiben vom 13.06.2018 eingereicht.

 

Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a. dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise ist jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit erfolgt.

 

Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.

 

Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte wurde vom Markt Rimpar vorgetragen, dass eine längere Erkrankung auf Seiten der Verwaltungsebene in der Finanzbuchhaltung vorgelegen hat. Hierdurch ist die Beantragung bzw. Überwachung der Einreichung des Verwendungsnachweises nicht erfolgt. Zusätzlich lag in dieser Zeit in der Finanzbuchhaltung zeitweise eine Unterbesetzung aufgrund personeller Veränderungen vor (Eintritt in den Ruhestand von zwei Mitarbeitern und Erziehungsurlaub einer Mitarbeiterin).

 

 

Es wird vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.

 

Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden für den Markt Rimpar nun förderfähige Kosten von tatsächlich 343.435,67 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 120.202,48 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe von 120.202,48 € zu und ermächtigt die Verwaltung einen Bescheid über eine abschließende Zuwendung für diese Maßnahme von 20.202,48 € zu erlassen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe von 120.202,48 € zu und ermächtigt die Verwaltung einen Bescheid über eine abschließende Zuwendung für diese Maßnahme von 20.202,48 € zu erlassen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA