Sitzung: 16.07.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.02.2018 zeigt das Bayerische Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz die Erforderlichkeit auf, „ein flächendeckendes
Netz von sogenannten „Verwahrstellen zur Sammlung und anschließenden Entsorgung
von Aufbruch, verendet aufgefundenen und/oder ggf. erlegten Wildschweinen
vorzubereiten“. Die Entwicklung der
Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den östlichen
EU-Mitgliedstaaten zeige, dass die bereits jetzt in ganz Bayern eingeleiteten
Präventivmaßnahmen mit großer Intensität fortentwickelt werden müssten. Seit
2014 hat sich die ASP in die baltischen Staaten und Polen, zuvor in der
Ukraine, Weißrussland und Russland, ausgedehnt. Seit Juni 2017 tritt sie in der
Tschechischen Republik und zuletzt auch in Ungarn und Rumänien auf. Das
Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, warnt
vor der Verschleppung der Seuche nach Deutschland.
Entsprechend §§ 11 Abs. 2 Nr. 5,
14c Abs. 1 Nr. 1 b) der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und
die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1
der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts
(Tierseuchen-Vollzugsver-ordnung – TierSVollzV), hat die
Kreisverwaltungsbehörde zur Entsorgung von Wildschweinen in Sperrbezirken und
Beobachtungsgebieten der ASP Sammelstellen festzulegen. Diesem Auftrag soll für
das Gebiet des Landkreises Würzburg durch Einrichtung von drei entsprechenden
Standorten nachgekommen werden. Aus Gründen der Seuchenprävention und
Hygienegesichtspunkten sollen die Sammelstellen dauerhaft von der Jägerschaft
zur Entsorgung von Fallwild und von nicht zur Lebensmittelgewinnung
verwertbarem Wild sowie dem zugehörigen Aufbruch genutzt werden. Im Falle des
Ausbruchs einer Tierseuche würden sie zur Entsorgung von seuchenverdächtigem
Wild als sog. „Verwahrstellen“ eingesetzt.
- Betreuung
Die Betreuung der Sammelstellen vor Ort wird außerhalb von
„Seuchenzeiten“ durch die Kreisgruppen des Bayerischen Jagdverbandes
gewährleistet.
- Materialbeschaffungen
In Vorbereitung auf die ASP wurden bereits drei Einhausungen mit Kühlung
(Euratainer 6HM V24), Konfiskatwagen (Fa. Loosen) und Dosieraufsätze (Fa.
MennoVet) zur Ausstattung der Sammelstellen über den Zweckverband
Tierkörperverwertung Unterfranken (TKVU) in Auftrag gegeben. Die Kosten der
Beschaffung belaufen sich auf 19.095,96 Euro und wurden, nachdem die
entsprechende Haushaltsstelle für 2018 nur 15.000,00 Euro vorsieht, von Herrn
Landrat Nuß im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als überplanmäßige
Ausgaben bewilligt. Die Materialien wurden bereits geliefert und werden derzeit
zwischengelagert.
- Standorte
Zur Nutzung als Wildtiersammelstellen außerhalb von „Seuchenzeiten“
sollen die Container an drei Standorten eingesetzt werden. Eine vorläufige
baurechtliche Einschätzung wurde zu den folgenden potentiellen Standorten
bereits durchgeführt:
a, Standort Giebelstadt
Ein Containerstandort ist im Bereich des Kreisbauhofes im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Flugplatzstraße“ (i.d.F. vom
23.05.2005) nach § 30 BauGB auf der Flnr. 563/12 angedacht. Die Anforderungen
könnten in der Planung des Neubaus berücksichtigt werden.
b, Standort Oberpleichfeld
Ein weiterer denkbarer Standort für den Container befindet sich auf dem
Grundstück der Kompostieranlage in Oberpleichfeld Flnr. 1310. Diese wurde 1993
im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigt. 2014 wurde die letzte Änderung
der Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigt. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist mit einem bis zum
Jahr 2033 laufenden Vertrag mit Verlängerungsoption gepachtet.
c, Standort Uettingen
Der dritte mögliche Standort für einen Container befindet sich auf dem
Grundstück der Sickerwasseraufbereitungsanlage in Uettingen Flnr. 2949. Diese
wurde 2007 im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigt.
Anforderungen an die baulichen Anlagen sind allgemein eine befestigte,
relativ ebene Fläche Einfriedung, Stromanschluss, Wasser- und Abwasseranschluss
bzw. Grube samt Überdach-ung, falls die Anbindung an eine öffentliche
Entwässerung nicht möglich ist, sowie eine Zu-gangsregelung für Jäger und
Abholung, Beleuchtung und Anfahrbarkeit mit Lastkraftwagen.
Die Flächen für den Standort in Giebelstadt befinden sich im Eigentum
des Landkreises. Im Übrigen steht der Grund im Eigentum bzw. in der Pacht des
Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg. Die Nutzung der Flächen soll in
Pachtverträgen geregelt werden. Die Pachtzinsen für die Standorte
Oberpleichfeld und Uettingen mit jeweils ca. 75 m² Fläche und einem
überschlagenen Pachtzins von 3.000,- € / ha / Jahr würden sich pro Standort
vorläufig auf 22,50 €/ Jahr und gesamt 45,- € für beide Standorte belaufen.
Die Vorplanung der Standorte hat der Dipl. Ing. (FH) Architekt Matthias
Versbach (Architekturbüro Dold + Versbach, Gerbrunn) übernommen. Diese
Entscheidung wurde insbesondere aus Effizienzgesichtspunkten getroffen, da der
Architekt den Bauhof in Giebelstadt plant bzw. geplant hat und die
grundsätzlichen Anforderungen an die Einrichtung von Wildtiersammelstellen bzw.
Verwahrstellen deckungsgleich sind, sich allein in Hinblick auf die
Gegebenheiten vor Ort unterscheiden.
Mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung soll in einem nächsten
Schritt das Architekturbüro Dold + Versbach beauftragt werden. Weitere
Leistungen wären die Ausschreibung mit Angebotsprüfung der Gewerke sowie die
Objektüberwachung mit Rechnungsprüfung. Die Kosten aller Architektenleistungen
belaufen sich nach erster Kalkulation auf ca. 9.500,00 Euro.
Die Maßnahme selbst wird nach einem ersten Kostenvoranschlag für die
Wildtiersammelstelle in Oberpleichfeld 69.006,61 Euro, in Uettingen 51.455,60
Euro und in Giebelstadt 39.549,65 Euro betragen.
Die Mittel, die im Haushalt 2018 für den Bereich der Seuchenprävention
veranschlagt waren, sind bereits aufgrund der Beschaffungen (vgl. oben)
aufgebraucht.
Zusammenstellung der
Kosten HH.- Jahr 2018:
- Einhausungen mit Kühlung und Zubehör, 3 Stück 19.095,96 €
- Projektierungskosten Architekt 9.500,00 €
- Baukosten Standort Giebelstadt
39.549,65 €
- Baukosten Standort Oberpleichfeld
69.006,61 €
- Baukosten Standort Uettingen
51.455,60 €
- Rundung / Nebenkosten / Pacht / Entsorgung etc. 2.392,18 €
Gesamtkosten der
Maßnahme: 191.000,00.€
Mit Beschluss vom 25.06.2018 hat der Kreisausschuss dem Kreistag die
Einrichtung von drei Sammelstellen zur hygienischeren Entsorgung von Wildtieren
sowie aus Gründen der Seuchenprävention empfohlen. Außerdem hat er empfohlen,
Herrn Landrat Eberhard Nuß zu ermächtigen, die Nutzung der zur Errichtung der
Sammelstellen notwendigen Flächen vertraglich zu regeln sowie die notwendigen
vertraglichen Regelungen bezüglich der Ver- und Entsorgungskosten zu treffen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die für die jährliche Bewirtschaftung
notwendigen Mittel bei künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung von drei Wildtiersammelstellen aus Gründen der
Seuchenprävention und zur hygienischeren Entsorgung wird zugestimmt.
Herrn Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt, die Nutzung der zur
Errichtung der Sammelstellen notwendigen Flächen vertraglich zu regeln sowie
die notwendigen vertraglichen Regelungen bezüglich der Ver- und
Entsorgungskosten zu treffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
jährliche Bewirtschaftung notwendigen Mittel bei künftigen Haushaltsplanungen
zu berücksichtigen.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiterin
Gerlach erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Einrichtung von drei Wildtiersammelstellen aus Gründen der
Seuchenprävention und zur hygienischeren Entsorgung wird zugestimmt.
Herrn Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt, die Nutzung der zur
Errichtung der Sammelstellen notwendigen Flächen vertraglich zu regeln sowie
die notwendigen vertraglichen Regelungen bezüglich der Ver- und
Entsorgungskosten zu treffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
jährliche Bewirtschaftung notwendigen Mittel bei künftigen Haushaltsplanungen
zu berücksichtigen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 14, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA