Sitzung: 16.07.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Zweckvereinbarung zwischen Landkreis Würzburg und Stadt
Würzburg
Sachverhalt:
Im Haushalt des Landkreises Würzburg für 2018 sind für die
Ersatzbeschaffung von zwei Rüstwagen Mittel i. H. v. insgesamt 900.000 €
eingeplant.
Es ist beabsichtigt die Rüstwagen in interkommunaler Zusammenarbeit mit
der Stadt Würzburg (diese beschafft ebenfalls einen Rüstwagen) anzuschaffen.
Durch diese gemeinsame Beschaffung erhöht sich der Förderungsbetrag des
Freistaats Bayern um 10 %.
Zur Regelung der gemeinsamen Beschaffung soll die beiliegende, mit der
Stadt Würzburg abgestimmte Zweckvereinbarung geschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat
Eberhard Nuß, die o. g. Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiterin Gerlach erläutert den Sachverhalt und weist auf die
beigefügte Zweckvereinbarung zwischen
dem Landkreis Würzburg und der Stadt Würzburg hin.
Kreisrat Götz (SPD) fragt nach, wo die Rüstwägen stationiert werden?
Kreisbrandrat
Reitzenstein teilt mit, dass es sich bei den beiden
Rüstwägen um Ersatzbeschaffungen für die Rüstwägen in Rottendorf und Hettstadt handele.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt
die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat
Eberhard Nuß, die o. g. Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 13, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA