Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Zweckvereinbarung zwischen Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg

 

 

Sachverhalt:

 

Im Haushalt des Landkreises Würzburg für 2018 sind für die Ersatzbeschaffung von zwei Rüstwagen Mittel i. H. v. insgesamt 900.000 € eingeplant.

 

Es ist beabsichtigt die Rüstwagen in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg (diese beschafft ebenfalls einen Rüstwagen) anzuschaffen. Durch diese gemeinsame Beschaffung erhöht sich der Förderungsbetrag des Freistaats Bayern um 10 %.

 

Zur Regelung der gemeinsamen Beschaffung soll die beiliegende, mit der Stadt Würzburg abgestimmte Zweckvereinbarung geschlossen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard Nuß, die o. g. Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Debatte:

Geschäftsbereichsleiterin Gerlach erläutert den Sachverhalt und weist auf die beigefügte  Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und der Stadt Würzburg hin.

Kreisrat Götz (SPD) fragt nach, wo die Rüstwägen stationiert werden?

Kreisbrandrat Reitzenstein teilt mit, dass es sich bei den beiden Rüstwägen um Ersatzbeschaffungen für die Rüstwägen in Rottendorf und Hettstadt handele.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard Nuß, die o. g. Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 13, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA