Sitzung: 16.07.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses
2016
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 147.897.838,08
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 139.188.690,72
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 8.709.147,36 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 138.718.184,58
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 130.485.035,86
€
Saldo: 8.233.148,72
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 2.392.145,86
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 7.077.100,26
€
Saldo -
4.684.954,40 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 3.031.057,67
€
Saldo: -
3.031.057,67 €
Finanzmittelüberschuss: + 1.037.176,16 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 39.188.636,32 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2016)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva): 165.278.362,97 €
Verbindlichkeiten des Landkreises
Würzburg aus
Krediten für
Investitionen und aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2016: 23.472.853,77 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung
2016
Der
Jahresabschluss 2016 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
Sitzung am 12.03.2018 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 16.02.2018.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 mit den unter Nr. 1
festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr
2016 zu erteilen.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und
Entlastung des Jahresabschlusses 2016 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2016 in Höhe
von 8.709.147,36 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2015 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2016 in die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am
25.06.2018 dieser Empfehlung gefolgt.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag
nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses 2016. Er stellt gemäß den Empfehlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss
2016 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss
2016 in Höhe von 8.709.147,36 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
- Der Kreistag
erteilt für den Jahresabschluss 2016 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Debatte:
Herr Goth vom Kreisrechnungsprüfungsamt erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
- Der Kreistag
nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses 2016. Er stellt gemäß den Empfehlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss
2016 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss
2016 in Höhe von 8.709.147,36 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
- Der Kreistag
erteilt für den Jahresabschluss 2016 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an