Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 14.04.2008 wurden die Richtlinien der Budgetierung für das Landratsamt Würzburg erlassen. Nach Einführung der doppelten kommunalen Buchführung zum 01.01.2011 sind die Richtlinien obsolet. Unter Nr. 1.1.1 der damaligen Richtlinie war festgelegt, dass der Fachbereich an den Erfolgen der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung teilnimmt. Dies geschehe unterjährig durch eine flexible Haushaltsführung und mit der Übertragung von Budgetresten in das Folgejahr.

 

Der Landkreis Würzburg führte zum 01.01.2011 einen organisationsbezogenen Haushalt auf Grundlage der doppelten kommunalen Buchführung ein. Damit bildet jede Organisationseinheit ein Budget. Innerhalb der Organisationseinheit hat der Budgetverantwortliche die Budgethoheit (ohne Personalkonten). Weiterhin kennt die doppische Haushaltsplanung keine Bildung von Haushalts- bzw. Budgetresten. Aus Gründen der Wahrheit und Klarheit ist jeder Ansatz von Jahr zu Jahr neu zu beplanen.

 

Nachdem die Vorschriften der KommHV-Doppik bereits eine budgetorientierte Haushaltsplanung sowie –abwicklung zulässt, hat der Kreisausschuss die Aufhebung der Budgetrichtlinien vom 01.01.2008 empfohlen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt die Richtlinien der Budgetierung für das Landratsamt Würzburg vom 01.01.2008 auf.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag hebt die Richtlinien der Budgetierung für das Landratsamt Würzburg vom 01.01.2008 auf.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA