Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kreistag wurde in seiner Sitzung vom 04.12.2017 durch die Stabsstelle des Landrats über die Vorplanung zur Einrichtung einer Kindertagesbetreuung anhand der Unterlagen des beauftragten Architekturbüros informiert. Der Maßnahme wurde wie vorgestellt zugestimmt.

 

Mit Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2018 durch den Beschluss des Kreistages vom 19.03.2018 wurde die Gesamtmaßnahme genehmigt. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 880.000,00 € wurden durch die Finanzverwaltung bereitgestellt.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 18.06.2018 der abschließenden Planung für die Einrichtung der Kindertagesbetreuung im EG des  Gebäudes Haus 3 sowie für die baulichen Anpassungen im  EG und OG einschließlich der Erweiterungen im OG für die Bauverwaltung zugestimmt. Die Kosten hierfür betragen gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros für die Kindertagesbetreuung 562.400,00 € brutto und für die baulichen Maßnahmen für die Verwaltung 322.725,00 € brutto. Die bisher bewilligten und im Haushalt bereitgestellten Gesamtkosten für die baulichen Maßnahmen in Höhe von 880.000,00 € brutto werden durch die durch den Umwelt- und Bauausschuss beschlossenen Planungen somit geringfügig um 5.125,00 € brutto überschritten und betragen nunmehr insgesamt 885.125,00 € brutto.

 

Im Rahmen der Detailplanungen wurde als Variante zur bisher vorgestellten und beschlossenen zweigeschossigen Erweiterung des Gebäudes noch eine Ausführung mit Vollunterkellerung des Erweiterungsbaus untersucht. Dadurch würde ein ca. 88 m² großer, zusätzlicher Abstellraum entstehen. Hierdurch würde die Möglichkeit entstehen, die derzeit im EG des Gebäudes vorhandene Aktenverwaltung in das Kellergeschoss zu verlagern und im EG bis zu drei zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die Mehrkosten für die Unterkellerung betragen gemäß Berechnung des Architekturbüros ca. 187.000,00 € brutto.

 

Die FB 21 und 22 haben im Rahmen der Abstimmung der Planungen bereits auf eine zu erwartende Personalmehrung verwiesen, welche mittelfristig erneuten Platzbedarf hervorrufen wird. Durch die Unterkellerung könnte somit im Erdgeschoss die dafür notwenige Kapazität geschaffen werden.

 

Die Unterkellerung ist im bisher bewilligten finanziellen Rahmen nicht enthalten und bedarf daher der Genehmigung und Bereitstellung der zusätzlichen Mittel durch den Kreistag.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 18.06.2017 die Empfehlung an den Kreistag zur Zustimmung zu dieser Erweiterung der bisher beschlossenen Maßnahmen ausgesprochen.

 

Die Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 angemeldet. Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf insgesamt ca. 1.072.125,00 € brutto. Für die Errichtung der Kindertagesstätte wird mit Zuwendungen von bis zu ~85 % aus dem anrechenbaren Kostenhöchstwert gerechnet. Die Zuwendungen werden demnach voraussichtlich ca. 480.000,00 € betragen.

 

Der Antrag auf Baugenehmigung wird unverzüglich nach der Entscheidung des Kreistages über die zusätzliche Unterkellerung eingereicht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses aus der Sitzung vom 18.06.2018 zur Kenntnis und stimmt im Rahmen der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Kindertagesstätte in Haus 3 am Landratsamt Würzburg einschließlich der Erweiterungen für die Verwaltung der zusätzlichen Unterkellerung des Erweiterungsbaus mit Mehrkosten von ca. 187.000,00 € brutto zu. 

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses aus der Sitzung vom 18.06.2018 zur Kenntnis und stimmt im Rahmen der baulichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Kindertagesstätte in Haus 3 am Landratsamt Würzburg einschließlich der Erweiterungen für die Verwaltung der zusätzlichen Unterkellerung des Erweiterungsbaus mit Mehrkosten von ca. 187.000,00 € brutto zu. 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA