Sitzung: 25.06.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlagen:
1 Vereinbarung
1 Nachtrag Vereinbarung
Sachverhalt:
Die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg zum gemeinsamen Bau und Betrieb der
Wolffskeel-Realschule einschließlich Sportanlagen und Hallenbad vom 06.02.2015 (siehe Anlage)
sieht vor, dass die Stadt bei den Baumaßnahmen als Bauherrin auftritt und der
Landkreis sich an den Investitionskosten (Vermögenshaushalt) und Betriebskosten
(Verwaltungshaushalt) beteiligt. Durch die Einschaltung eines Projektsteuerers durch
die Stadt Würzburg für den Neubau des Hallenbades entstehen externe Kosten, die
der Bauherrenfunktion zuzurechnen sind.
Die Einschaltung
eines Projektsteuerers begründet die Stadt einerseits durch die Besonderheiten
im Schwimmbadbau. Die hier zu berücksichtigenden Gewerke sind sehr speziell und
bei der Schulbauverwaltung der Stadt sonst kaum einmal zu vergeben. Deshalb
liegen dort nur sehr eingeschränkte Erfahrungen vor, obgleich die nötige
fachliche Begleitung gegenüber der Betreuung eines Schulbaus deutlich komplexer
ist. Dem kann durch Zuziehung eines externen Fachbüros für Projektsteuerung mit den nötigen einschlägigen Kenntnissen und
Erfahrungen im Schwimmbadbau begegnet werden. Gleichzeitig kann so eine
Unterstützung bei den durchzuführenden europaweiten Ausschreibungsverfahren
erreicht werden. Hierdurch kann eine zeitlich optimierte und rechtssichere
Vergabe gewährleistet werden. Die Einschaltung einer Projektsteuerung dient
damit vorwiegend der Qualitätssicherung.
Zum anderen ist eine
externe Begleitung zur Einhaltung des Zeitplans erforderlich. Im Projektzeitraum
für den Neubau des Hallenbades sind bei der
Stadt inzwischen unvorhergesehene neue Aufgaben im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen in Bayern (KIP-S) hinzugekommenen, was sich auf die
Kapazitäten der Stadt niederschlägt.
Schließlich
empfiehlt auch der künftige Betriebsführer des Hallenbades, die Würzburger
Bäder GmbH, aufgrund der beim derzeit laufenden Neubau des Nautilands gemachten
guten Erfahrungen die Einschaltung eines Projektsteuerers, insbesondere zur
Sicherung der Qualität. Selbst die Bäder GmbH, deren Kernaufgabe Schwimmbäder
sind, profitiert nach eigener Aussage deutlich von einer derartigen externen
Begleitung.
Die Entscheidung über die Beauftragung einer Projektsteuerung obliegt der
Stadt Würzburg als Bauherrin für das Hallenbad. Die Gründe hierfür sind für die
Verwaltung im Landratsamt Würzburg
nachvollziehbar, so dass die einvernehmliche Zustimmung hierfür empfohlen wird.
Zudem wird empfohlen, dass der Landkreis Würzburg die hierdurch entstehenden
Kosten nach dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel (50 % der durch
Zuschüsse nicht gedeckten Kosten) mitträgt.
Zu diesem Zweck ist eine Ergänzung der Vereinbarung vom 06.02.2015
erforderlich. Mit der als Anlage beiliegenden 1. Nachtragsvereinbarung wird
die Stadt berechtigt, im Einvernehmen mit dem Landkreis Würzburg Bauherrenaufgaben an Dritte zu übertragen.
An den daraus entstehenden Kosten beteiligt sich der Landkreis nach Maßgabe des
§ 3 Abs. 2. der Vereinbarung mit 50 %.
Der Stadt liegt ein
aktuelles Angebot für die Projektsteuerung über 293.413,84 € brutto vor, so
dass für eine externe Projektsteuerung weitere ca. 300.000,00 € brutto zu veranschlagen
sind. Vergleichsangebote werden von der Stadt derzeit eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorliegenden 1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg zum gemeinsamen Betrieb der Wolffskeel-Realschule Würzburg samt Sportanlagen und Hallenbad vom 06.02.2015 zu.
Debatte:
Herr Dürr, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorliegenden 1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg zum gemeinsamen Betrieb der Wolffskeel-Realschule Würzburg samt Sportanlagen und Hallenbad vom 06.02.2015 zu.