Sitzung: 18.06.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Anwesend: 13
Sachverhalt:
Der Kreistag wurde in seiner Sitzung vom
04.12.2017 durch die Stabsstelle des Landrats über die Vorplanung zur
Einrichtung einer Kindertagesbetreuung anhand der Unterlagen des Architekturbüros
stanek•höring•architekten/architekten•50plus, Würzburg informiert. Der Maßnahme
wurde wie vorgestellt zugestimmt.
Mit Verabschiedung des Haushaltes für das
Jahr 2018 durch den Beschluss des
Kreistages vom 19.03.2018 wurde die Gesamtmaßnahme genehmigt. Die notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von 880.000,00 € wurden durch die Finanzverwaltung für
2018 eingestellt, bzw. für 2019 eingeplant.
Dem Umwelt- und Bauausschuss wird heute der
aktuelle Planstand zu den notwendigen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Haus
3 des Landratsamtes (Bauamt) vorgestellt.
Auf Grund des Todes des verantwortlichen
Architekten Anton Stanek, Mitinhaber des Büros stanek•höring•architekten,
Würzburg, wurden die weiteren Planungsleistungen zwischenzeitlich durch das
Rechtsnachfolgebüro höring•architekten, Würzburg, erbracht.
Zur Gebäudehülle:
Die äußere Hülle des Erweiterungsbaus ist als
traditioneller Mauerwerksbau mit Wärmedämmung und Putzfassade geplant. Das Dach
soll eine Flachdachkonstruktion mit Schweißbahnabdichtung und mit Oberlichtern
zur Belichtung der innenliegenden Flurbereiche erhalten. Die Fenster sollen
analog dem Bestandsgebäude als Kunststoffkonstruktion mit außenliegendem
Sonnenschutz ausgeführt werden.
Räumliche Planung:
Grundlage für die Planung ist die Richtlinie
über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im
kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie-FAZR) in der Fassung der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 16.01.2015.
Das beinhaltete Summenraumprogramm sieht für
eine Gruppengröße von 12 Plätzen eine förderfähige Nutzfläche von 128 m² vor.
Der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen wurde mit Wirkung vom
01.01.2018 angehoben und wird nun mit 4.455,00 €/m² Nutzfläche vorgegeben.
Der vorliegende Entwurf setzt das
Raumprogramm bedingt durch die vorhandenen Gebäudestrukturen, für die
Kindertagesbetreuung im Erdgeschoss des Hauses 3 in einer Fläche von ca.189 m² um.
Die vorgestellte Planung wurde mit der
zuständigen Förderbehörde bei der Regierung von Unterfranken zustimmend
vorbesprochen
Im Obergeschoss des Erweiterungsanbaus
entstehen weiterhin in 3 Büroräumen 70 m² Bürofläche, welche in ihrer Funktion
den Fachbereichen FB 21 und FB 22 zugeordnet werden.
Im Bestandgebäude sollen zudem mit
geringfügigen Änderungen in den Raumzuschnitten Optimierungen in den Abläufen der
Baugenehmigungsbehörde erreicht und eine zusätzliche Teeküche eingerichtet werden.
Als Variante zur bisher vorgestellten, nicht
unterkellerten, 2-geschossigen Erweiterung des Gebäudes, wurde durch das
Architekturbüro noch eine Ausführung mit Vollunterkellerung untersucht. Es
würde hierdurch ein ca. 88 m² großer Abstellraum entstehen.
Durch die Unterkellerung würde die
Möglichkeit geschaffen, die vorhandene Archivfläche von ca. 42 m² überwiegend
aus dem Erdgeschoss in das Kellergeschoss zu verlagern. Es bestünde so die
Möglichkeit im Erdgeschoss bis zu drei zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Von Seiten der Baugenehmigungsbehörde wurde
bereits auf eine zu erwartende Personalmehrung verwiesen, welche mittelfristig
erneuten Platzbedarf hervorrufen wird. Durch die Unterkellerung könnte im
Erdgeschoss die dafür notwenige Kapazität geschaffen werden.
Die Maßnahme ist im bisher bewilligten
finanziellen Rahmen nicht vorgesehen und bedarf der Vorlage zur Genehmigung und
Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Kreistag.
Von Seiten der Verwaltung wird um
Entscheidung gebeten, ob die Variante Unterkellerung zur Vorlage in den
Kreistag kommen und die Mehrkosten in Höhe von ca. 187.000,00 € beantragt
werden sollen. Die Mehrkosten, die im Bauverlauf im Jahr 2019 zum Tragen kommen,
würden dann für den Haushalt 2019 entsprechend angemeldet.
Weiterhin wird um Zustimmung zum weiteren
Verfahren - Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen bei der
Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie Einreichung des Förderantrages bei
der Regierung von Unterfranken durch die Verwaltung - gebeten.
Beschlussvorschlag:
1. Mit der durch die Bauverwaltung vorgestellten Planung des Büros höring•architekten, Würzburg, für die Errichtung der Kinderbetreuung am Landratsamt Würzburg sowie die Erweiterungen und Umbauten für die Verwaltung im Obergeschoss im Haus 3 des Landratsamtes Würzburg besteht Einverständnis.
2. Der Umwelt- und Bauausschuss spricht die Empfehlung zur Umsetzung der Alternativlösung – Anbau mit Unterkellerung – aus und schlägt dem Kreistag vor, in der Sitzung am 16.07.2018 die Zustimmung zu der entsprechenden Erweiterung der Maßnahme zu erteilen sowie die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 187.000,00 € im Haushalt 2019 vorzusehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie des Antrag auf staatliche Zuwendungen nach dem FAG bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Debatte:
Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.
Fragen aus dem Gremium zu der
vorgestellten Flachdachkonstruktion sowie der Notwendigkeit einer Unterkellerung
und die Schaffung von Archivräumen werden von Herrn Dürr beantwortet.
Beschluss:
1. Mit der durch die Bauverwaltung vorgestellten Planung des Büros höring•architekten, Würzburg, für die Errichtung der Kinderbetreuung am Landratsamt Würzburg sowie die Erweiterungen und Umbauten für die Verwaltung im Obergeschoss im Haus 3 des Landratsamtes Würzburg besteht Einverständnis.
2. Der Umwelt- und Bauausschuss spricht die Empfehlung zur Umsetzung der Alternativlösung – Anbau mit Unterkellerung – aus und schlägt dem Kreistag vor, in der Sitzung am 16.07.2018 die Zustimmung zu der entsprechenden Erweiterung der Maßnahme zu erteilen sowie die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 187.000,00 € im Haushalt 2019 vorzusehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie des Antrag auf staatliche Zuwendungen nach dem FAG bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA