Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Der Kreistag wurde in seiner Sitzung vom 04.12.2017 durch die Stabsstelle des Landrats über die Vorplanung zur Einrichtung einer Kindertagesbetreuung anhand der Unterlagen des Architekturbüros stanek•höring•architekten/architekten•50plus, Würzburg informiert. Der Maßnahme wurde wie vorgestellt zugestimmt.

 

Mit Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2018  durch den Beschluss des Kreistages vom 19.03.2018 wurde die Gesamtmaßnahme genehmigt. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 880.000,00 € wurden durch die Finanzverwaltung für 2018 eingestellt, bzw. für 2019 eingeplant.

 

Dem Umwelt- und Bauausschuss wird heute der aktuelle Planstand zu den notwendigen       Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Haus 3 des Landratsamtes (Bauamt) vorgestellt.

 

Auf Grund des Todes des verantwortlichen Architekten Anton Stanek, Mitinhaber des Büros stanek•höring•architekten, Würzburg, wurden die weiteren Planungsleistungen zwischenzeitlich durch das Rechtsnachfolgebüro höring•architekten, Würzburg, erbracht.

 

Zur Gebäudehülle:

 

Die äußere Hülle des Erweiterungsbaus ist als traditioneller Mauerwerksbau mit Wärmedämmung und Putzfassade geplant. Das Dach soll eine Flachdachkonstruktion mit Schweißbahnabdichtung und mit Oberlichtern zur Belichtung der innenliegenden Flurbereiche erhalten. Die Fenster sollen analog dem Bestandsgebäude als Kunststoffkonstruktion mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt werden.

 

Räumliche Planung:

 

Grundlage für die Planung ist die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie-FAZR) in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.01.2015.

 

Das beinhaltete Summenraumprogramm sieht für eine Gruppengröße von 12 Plätzen eine förderfähige Nutzfläche von 128 m² vor. Der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 angehoben und wird nun mit 4.455,00 €/m² Nutzfläche vorgegeben. 

 

Der vorliegende Entwurf setzt das Raumprogramm bedingt durch die vorhandenen Gebäudestrukturen, für die Kindertagesbetreuung im Erdgeschoss des Hauses 3 in einer Fläche von ca.189 m² um.

 

Die vorgestellte Planung wurde mit der zuständigen Förderbehörde bei der Regierung von Unterfranken zustimmend vorbesprochen

 

Im Obergeschoss des Erweiterungsanbaus entstehen weiterhin in 3 Büroräumen 70 m² Bürofläche, welche in ihrer Funktion den Fachbereichen FB 21 und FB 22 zugeordnet werden.

 

Im Bestandgebäude sollen zudem mit geringfügigen Änderungen in den Raumzuschnitten     Optimierungen in den Abläufen der Baugenehmigungsbehörde erreicht und eine zusätzliche Teeküche eingerichtet werden.

 

Als Variante zur bisher vorgestellten, nicht unterkellerten, 2-geschossigen Erweiterung des Gebäudes, wurde durch das Architekturbüro noch eine Ausführung mit Vollunterkellerung untersucht. Es würde hierdurch ein ca. 88 m² großer Abstellraum entstehen.

 

Durch die Unterkellerung würde die Möglichkeit geschaffen, die vorhandene Archivfläche von ca. 42 m² überwiegend aus dem Erdgeschoss in das Kellergeschoss zu verlagern. Es bestünde so die Möglichkeit im Erdgeschoss bis zu drei zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Von Seiten der Baugenehmigungsbehörde wurde bereits auf eine zu erwartende Personalmehrung verwiesen, welche mittelfristig erneuten Platzbedarf hervorrufen wird. Durch die Unterkellerung könnte im Erdgeschoss die dafür notwenige Kapazität geschaffen werden.

 

Die Maßnahme ist im bisher bewilligten finanziellen Rahmen nicht vorgesehen und bedarf der Vorlage zur Genehmigung und Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Kreistag.

 

Von Seiten der Verwaltung wird um Entscheidung gebeten, ob die Variante Unterkellerung zur Vorlage in den Kreistag kommen und die Mehrkosten in Höhe von ca. 187.000,00 € beantragt werden sollen. Die Mehrkosten, die im Bauverlauf im Jahr 2019 zum Tragen kommen, würden dann für den Haushalt 2019 entsprechend angemeldet.

 

Weiterhin wird um Zustimmung zum weiteren Verfahren - Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie Einreichung des Förderantrages bei der Regierung von Unterfranken durch die Verwaltung - gebeten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Mit der durch die Bauverwaltung vorgestellten Planung des Büros höring•architekten,       Würzburg, für die Errichtung der  Kinderbetreuung am Landratsamt Würzburg sowie die Erweiterungen und Umbauten für die Verwaltung im Obergeschoss im  Haus 3  des Landratsamtes Würzburg besteht Einverständnis.

 

2.   Der Umwelt- und Bauausschuss spricht die Empfehlung zur Umsetzung der Alternativlösung – Anbau mit Unterkellerung – aus und schlägt dem Kreistag vor, in der Sitzung am 16.07.2018 die Zustimmung zu der entsprechenden Erweiterung der Maßnahme zu erteilen sowie die zusätzlich erforderlichen  Mittel in Höhe  von 187.000,00 € im Haushalt 2019 vorzusehen. 

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie des Antrag auf staatliche Zuwendungen nach dem FAG bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.

 

Fragen aus dem Gremium zu der vorgestellten Flachdachkonstruktion sowie der Notwendigkeit einer Unterkellerung und die Schaffung von Archivräumen werden von Herrn Dürr beantwortet.


Beschluss:

 

1.   Mit der durch die Bauverwaltung vorgestellten Planung des Büros höring•architekten,       Würzburg, für die Errichtung der  Kinderbetreuung am Landratsamt Würzburg sowie die Erweiterungen und Umbauten für die Verwaltung im Obergeschoss im  Haus 3  des Landratsamtes Würzburg besteht Einverständnis.

 

2.   Der Umwelt- und Bauausschuss spricht die Empfehlung zur Umsetzung der Alternativlösung – Anbau mit Unterkellerung – aus und schlägt dem Kreistag vor, in der Sitzung am 16.07.2018 die Zustimmung zu der entsprechenden Erweiterung der Maßnahme zu erteilen sowie die zusätzlich erforderlichen  Mittel in Höhe  von 187.000,00 € im Haushalt 2019 vorzusehen. 

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde der Stadt Würzburg sowie des Antrag auf staatliche Zuwendungen nach dem FAG bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA