Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die Brücke über den Aalbach in Wüstenzell (BW-Nr. 6223 501) wurde 1966/1967 als Stahlbetonplatte errichtet. Die Brücke ist sehr instandsetzungsbedürftig.

 

Die Planungen des Staatlichen Bauamts sehen vor, die Brücke einschließlich der anschließenden Stützwand (33 m), die in der Baulast des Landkreises Würzburg steht, instand zu setzen. Beton- und Bewehrungsschäden, vor allem an der Unterseite der Brücke, sollen frei gelegt und saniert werden. Der Straßenbelag, die Bauwerkskappen und die Geländer werden erneuert. Die Fahrbahndecke der überführten Kreisstraße wird ca. 50 m südlich der Brücke und ca. 100 m nördlich der Brücke (bis zur Einmündung in die Staatsstraße 2310) erneuert.

 

Die Baumaßnahme soll von März bis Juli im Jahr 2019 umgesetzt werden.

 

Auf der Grundlage der Vorplanungen werden die Baukosten auf insgesamt 400.000 Euro brutto geschätzt. Die Gemeinde Holzkirchen ist kostenbeteiligt, weil die nördlich der Brücke anschließende gemeindliche Stützwand (16 m) einschließlich Geländer angepasst werden muss. Entsprechende Abstimmungen mit der Gemeinde wurden bereits vorgenommen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 mitaufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Wolfram vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 mitaufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA H. Wolfram, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA