Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 25. September 2017 beschlossen, die für das Jahr 2017 geplante Erhaltungsmaßnahme WÜ 4 „Kaltenhäuser Berg“ in das Jahr 2018 zu verschieben.

 

Die Planungen haben aufgrund des gegebenen Straßenzustandes ergeben, dass folgende Arbeiten erforderlich werden: Neuverlegung der Drainageleitungen und Bordsteine, Herstellung einer Querneigungsverbesserung über einen Profilausgleich im Bereich der Asphalttragschicht, Erneuerung der Asphaltdeckschicht sowie das Schlagen von neuen Schutzplanken. Der Straßenkörpers ist frei von Teerbelastungen. Die Kosten für die vorgesehene Sanierung werden auf 475.000 Euro geschätzt.

 

Diese Erhaltungsmaßnahme stellt keine wesentliche Verbesserung des Straßenaufbaus dar und ist folglich nicht förderfähig.

 

Durch die erhöhten Kosten wurden durch das Staatliche Bauamt der Umfang und die Kosten für einen förderfähigen Straßenausbau geprüft. Durch den fehlenden RStO-konformen Straßenaufbau – es fehlen Frostschutz- und Asphaltschichten – wäre dieser erstmalig herzustellen. Die weiteren Arbeiten sind ähnlich der Erhaltungsmaßnahme. In diesem Zusammenhang würde zusätzlich geprüft, ob eine Verlegung des bestehenden Telekom Kabels – es liegt aktuell unter der hangseitigen Entwässerungsrinne – in das Bankett der anderen Straßenseite möglich ist. Die Eingriffe in den Straßenkörper würden dadurch bei künftigen Leitungsarbeiten minimiert. Die Kosten für diese förderfähige Ausbaumaßnahme – der voraussichtliche Fördersatz des Landkreises Würzburg liegt derzeit bei 50 % – werden auf 1.000.000 Euro geschätzt. Aufgrund der umfangreicheren Planung würde sich die Umsetzung in das Jahr 2019 verschieben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die notwendigen Planungen für die Ausbaumaßnahme zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme in den Haushalt 2019 aufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

 

Fragen zu den beiden Sanierungsmöglichkeiten sowie zu den unterschiedlichen Haltbarkeiten werden von Herrn Brückner beantwortet.

 

Kreisrat Koch sieht den Gesamtausbau als die wirtschaftlichste Lösung. Er äußert jedoch bedenken, was die Planung, Ausschreibung und die Umsetzung der Maßnahme 2019 angeht. Er führt aus, dass in den letzten Jahren viel geplant, Ziele gesetzt und auch Versprechungen gemacht worden seien, die erfahrungsgemäß zeitlich nicht eingehalten worden sind. Er weist darauf hin, dass im letzten Jahr keine Baumaßnahme abgerechnet worden sei. Er fragt nach, inwieweit das Straßenbauamt die Planungen allein übernehmen könne oder ob private Firmen eingeschaltet werden sollten.

 

Herr Brückner teilt mit, dass das Staatliche Bauamt nicht autark sei, sondern mit Ingenieurbüros zusammenarbeite, zudem müssen oft verschiedene Bereiche, wie Wasserrecht, Umweltrecht usw. abgefragt werden was zu Verzögerungen führen kann. Des Weiteren sei es auch schwierig Baufirmen zu bekommen, da diese ausgelastet sind, daher könne der Zeitplan oft nicht eingehalten werden.  

 

Herr Koch gibt zu bedenken, dass die Finanzmittel über einen längeren Zeitraum im Haushalt bereitgestellt werden müssen, wodurch dieser unnötig „aufgebläht“ werde.

 

Herr Künzig erklärt, dass ein frühzeitiger Beschluss notwendig sei, da Straßenbaumaßnahmen heutzutage ein bis zwei Jahre Vorlaufzeit mit Planungsaufwand und Kostenaufwand benötigen.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die notwendigen Planungen für die Ausbaumaßnahme zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme in den Haushalt 2019 aufzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Brückner, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA