Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 14.05.2018 wurde die Verwaltung beauftragt in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses eine Übersicht zu den Radwegebaumaßnahmen der Gemeinden zu fertigen, welche durch den Landkreis Würzburg gefördert werden. Die Zuwendungen des Landkreises Würzburg für Radwege der kreiseigenen Gemeinden sind in den Richtlinien des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 17.02.2009 geregelt.

 

In der nachstehenden Übersicht (Stand: 24.05.2018) sind die einzelnen Maßnahmen aufgeführt, für welche bereits eine Zuwendung des Landkreises Würzburg in Aussicht gestellt wurde:

 

 

 

 

Bei den für die bewilligten Maßnahmen gebundenen Mittel liegen die Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung noch nicht vor. Gründe hierfür sind, dass dem Landkreis die erforderlichen Unterlagen von den Zuwendungsempfängern noch nicht vorgelegt wurden und dass die Bauvorhaben bislang noch nicht realisiert wurden.

Für den Bau und die Förderung von Radwegen ist ein Betrag von 991.165,00 € im Jahr 2018 im Haushalt des Landkreises Würzburg bereitgestellt.

 

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den gebundenen Mitteln in Höhe von 741.165,00 € zzgl. des jährlichen Förderbetrages von 250.000,00 €. Aktuell ist somit noch ein weiteres Fördervolumen von 145.992,57 € im Jahr 2018 verfügbar (250.000,00 € - 104.007,43 €).

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Götz (SPD) spricht die Radwegverbindungen in den grenznahen Bereichen zu Baden Württemberg an. Er fragt nach, inwieweit Bestrebungen der Kommunen angedacht seien, diese Radwegverbindungen weiterer auszubauen. Auch spricht der konkret den Radweg Wüstenzell-Dertingen an, der eine massive Schotterschicht aufweise, die für Radfahrer eher ungeeignet sei. Er regt an, bei erdgebundenen Radwegen nach Möglichkeit kleineren Schotter anzuwenden.

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass es Sache der Gemeinde sei. Er könne den Gemeinden keine Ratschläge erteilen. Er gehe jedoch davon aus, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handele und dieser daher entsprechend massiv geschottert wurde.

Er  sichert zu, die angesprochen Sache an den Zweckverband Naherholung weiterzugeben.

 

Kreisrat Joßberger fragt nach, inwieweit die Beschilderungen der Radwege und Hinweise auf den Straßen überprüft werden. Er habe den Eindruck, dass diese teilweise in die Jahre gekommen seien. Er regt daher an, die Radwegbeschilderungen generell überprüfen zu lassen.

 

Herr Künzig teilt mit, dass die Radwegebeschilderungen durch den Zweckverband überprüft werden. Er führt aus, dass die Beschilderungen damals von einem Einzelbüro durchgeführt wurden. Inwieweit dieses noch tätig ist, könne er nicht beurteilen. Ansonsten müsste es anderweitig vergeben und ein anderes Büro beauftragt werden, die Strecken wieder abzufahren. Ihm sei jedoch auch bekannt, dass in der Vergangenheit immer wieder Änderungen und Verbesserungen an der Beschilderung gemacht wurden.

 

Landrat Nuß schlägt vor, den Zweckverband Naherholung zu informieren, die Radwegbeschilderung generell überprüfen zu lassen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, ZV Erholungs- und Wandergebiet