Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 9

Sachverhalt:

 

Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 findet in diesem Jahr wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Jugendschöffen müssen deutsche Staatsbürger sein und in unserem Fall im Landkreis Würzburg wohnen.

 

Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt nicht durch den Landkreis Würzburg, sondern durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Würzburg.

 

Um für das Ehrenamt des Schöffen berufen werden zu können, müssen die Bewerber/innen gemäß der Schöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBl. S. 127), geändert durch die Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017 (JMBl. S. 216), unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

·         die Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

·         den Bewerber/innen darf nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt worden sein,

·         die Bewerber/innen dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein,

·         gegen die Bewerber/innen darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schweben, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

·         die Bewerber/innen müssen am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre alt und dürfen am 01.01.2019 nicht älter als 69 Jahre sein,

·         die Bewerber/innen müssen im Landkreis Würzburg wohnen,

·         die Bewerber/innen müssen gesundheitlich zur Ausübung des Amtes geeignet sein,

·         die Bewerber/innen müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,

·         die Bewerber/innen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein.

 

Folgende Personen sollen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden:

 

·         Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

·         Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

·         gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

·         Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

·         Personen, die gemäß § 44 a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

Der Präsident des Landgerichtes Würzburg hat mit Schreiben vom 30.01.2018 dem Landkreis Würzburg mitgeteilt, dass aus seinem Zuständigkeitsbereich 106 Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt aufzulisten, vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen, die Listen öffentlich auszulegen und dem Amtsgericht Würzburg bis 05.06.2018 zu übersenden sind.

 

Um den genau festgelegten Zeitplan gerecht zu werden, hat Herr Landrat Eberhard Nuß eine weitere Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den 17.05.2018, 13:00 Uhr, terminiert.

 

Die Listen für die Jugendschöffenwahl 2018 durch den Richterausschuss beim Amtsgericht Würzburg liegen 30 Minuten vor Sitzungsbeginn für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei der Protokollführerin auf.

 

In der Sitzung sollen die Listen mit 2/3 Mehrheit als Vorschlagsliste für das Amtsgericht Würzburg beschlossen werden.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber wurden von den Verwaltungen, der 52 Gemeinden, Märkten und Städten bzw. Verwaltungsgemeinschaften gelistet; wie in den Vorperioden auch so geschehen.

 

Die vorgeschriebene öffentliche Auslegung erfolgt ab dem 18.05.2018 bis zum 28.05.2018 zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes Würzburg. Danach erfolgt die Übersendung an das Amtsgericht Würzburg.

 

Debatte:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel berichtete kurz, dass aufgrund der besonderen Fristen zur Jugendschöffenwahl diese außerordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses notwendig; auch weil sich der Präsident des Landgerichtes Würzburg mit Verweis auf die Gemeinsame ministerielle Bekanntmachung der bayerischen Staatsministerien für Justiz und Verbraucherschutz einerseits und Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration andererseits, auf keine Fristverlängerung eingelassen hat.

 

Herr Gabel zitierte aus der Schöffen- bzw. Jugendschöffenbekanntmachung und drückte seine Freude aus, dass weit mehr als die vom Landgerichtspräsidenten geforderte Zahl von 106, nämlich 164 Personen, für die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl gewonnen werden konnten und führte dies auch auf die schon traditionelle Kooperation mit den 52 Gemeinden, Märkten und Städten im Kreisgebiet bei der Erfüllung dieser Aufgabe hervor. Er werde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern seinen Dank dafür aussprechen.

 

Dennoch bedeutet dies für die Fachverwaltung jedes Mal einen erhöhten Aufwand. Neben den Informationen und dem fristgerechten Versand der Unterlagen an die Gemeinden (12 Einzelpersonen und 6 Gemeinden wurden außerdem dezidiert beraten) mussten die Listen nach Männern und Frauen getrennt, nach vorheriger Prüfung jedes Einzelvorschlags hinsichtlich der rechtlichen und persönlichen Kriterien, geprüft werden. Die Einzelvorschläge wurden in Form von zwei Vorschlagslisten den Jugendhilfeausschussmitgliedern vor der Sitzung zur Einsicht und zur Kenntnis vor der Abstimmung gegeben.

 

Für die vielen mit dem Fachbereichsleiter gemeinsam geleisteten Überstunden und Freitagnachmittage in dieser Sache dankte Herr Gabel insbesondere seiner Assistenzkraft im Geschäftszimmer, Frau Maria Schäfer, mit einem Blumenstrauß. In diesem Zusammenhang dankte er auch für die hervorragende und gewissenhafte Vorbereitung der Jugendhilfeausschusssitzungen, was der Jugendhilfeausschuss mit einem Applaus quittierte.

 

Die Vorschlagsliste wird nun eine Woche öffentlich für jedermann und jederfrau im Amt für Jugend und Familie ausgelegt und mit den evtl. Widersprüchen, die auch noch bis zu einer Woche nach Auslegung eingelegt werden können, an die Direktorin des Amtsgerichtes Würzburg gesendet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vom Amt für Jugend und Familie -Sozialpädagogische Dienste-, FB 31a, zusammengestellte Liste mit den Bewerbern für die Jugendschöffenwahl 2018.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschluss beschließt die vom Amt für Jugend und Familie -Sozialpädagogische Dienste-, FB 31a, zusammengestellte Liste mit den Bewerbern für die Jugendschöffenwahl 2018.