Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 9

Sachverhalt:

 

Nach Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) werden Verfassung und Verfahren des Jugendamtes vom Kreistag nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses durch Satzung bestimmt.

 

Die bisher gültige Satzung ist am 24.10.2014 in Kraft getreten und beruhte hinsichtlich der Verwaltung des Jugendamtes auf der damals vorliegenden Organisationsstruktur mit zwei Fachbereichen (Amt für Jugend und Familie - FB 31a und Verwaltung der Jugendhilfe - FB 31b).

 

Diese hat sich bereits zum 01.07.2016 wie folgt geändert:

Die Verwaltung des Jugendamtes besteht seitdem aus den Teilbereichen „Amt für Jugend und Familie - Sozialpädagogische Dienste“ (FB 31a), „Verwaltung der Jugendhilfe“ (FB 31b) und „Amt für Jugend und Familie - Kinder-, Jugend- und Familienarbeit mit Servicestellen Ehrenamt und Sport“ (FB 31c).

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Würzburg vom 24.10.2014 bildet diese Änderung in der Organisationsstruktur ab bzw. passt die entsprechenden Paragrafen der Satzung der neuen Struktur an.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses bei Bedarf näher erläutert.

 

Debatte:

 

Frau Oberregierungsrätin Eva-Maria Löffler, als Geschäftsbereichsleiterin, trug den Sachverhalt vor.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Würzburg vom 24.10.2014 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zu erlassen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Würzburg vom 24.10.2014 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zu erlassen.