Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Theilheim hat einen bestehenden Wirtschaftsweg in den Gemarkungen Theilheim und Randersacker zum Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Theilheim und Gerbrunn ausgebaut. Dieser Weg ist in der Radwegekarte des Landkreises Würzburg und im Bayernnetz als Radweg ausgewiesen. Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises war somit grundsätzlich gegeben. Der Weg Fl. Nr. 2349 der Gemarkung Theilheim wurde auf ca. 1.200 m Länge und der Weg Fl. Nr. 6270/6 der Gemarkung Randersacker auf ca. 30 m Länge ausgebaut. Diese Wege waren teils schon mit einer Betonfahrbahn, welche sich in einem sehr schlechten Zustand befand, befestigt, teilweise aber auch nur mit einer Schottertragschicht hergestellt. Als förderfähige Kosten ist von einem Betrag von 178.700,00 € ausgegangen worden.

 

Am 20.07.2015 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung dieses Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 62.545,00 € beschlossen.

 

Am 27.07.2015 hat die Gemeinde Theilheim den Zuwendungsbescheid für die Förderung des Radweges von Seiten des Landkreises Würzburg erhalten. Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a. dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise wurde jedoch erst am 04.04.2018 und damit nach Ablauf dieser Zeit gestellt.

 

Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.

 

Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (weiterer Fördergeber) erst mit Schreiben vom 19.04.2016 erteilt wurde und im Anschluss dessen erst am 05.07.2016 der Vergabebeschluss durch den Gemeinderat erfolgen konnte. Die letzte Schlussrechnung bezüglich dieser Baumaßnahme ist erst am 23.05.2017 bei der Gemeinde eingegangen und auch aufgrund einer längeren Erkrankung auf Seiten der Verwaltungsebene der Gemeinde Theilheim konnte der Verwendungsnachweis dieser Maßnahme erst am 07.08.2017 und somit nach Ablauf der grundsätzlichen Abrufungsfrist der Zuwendung beim Landkreis Würzburg erstellt werden. Über diesen Sachverhalt wurde die Landkreisverwaltung mit Schreiben vom 29.12.2017 informiert. Der geprüfte Verwendungsnachweis wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken am 06.02.2018 an die Gemeinde zugesandt und erst hiermit war eine Feststellung der tatsächlichen Förderhöhe durch den Landkreis Würzburg möglich.

 

Es wird vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.

 

Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden förderfähige Kosten von tatsächlich 152.436,37 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 53.352,73 €.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Theilheim in Höhe von bis zu 53.352,73 € zu.

 

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrätin Wunderlich fragt nach, inwieweit die 2-Jahres-Frist ausreichend sei, um die Fördermittel abzurufen.

 

Herr Schebler teilt mit, dass die Gemeinde eine Verlängerung der Frist mittels Anschreiben beantragen könne. Die Entscheidung obliege dann der Verwaltung.

 

Kreisrat Rützel fragt nach dem aktuellen Stand der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Herr Schebler teilt mit, dass für die Maßnahmen Haushaltsmittel vorhanden seien. Er weist darauf hin, dass im Bereich des Radwegebaus in den letzten Jahren die Mittel sehr schleppend abgeflossen seien, von daher stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung. Eine konkrete Zusammenstellung könne nachgereicht werden.

 

 

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB