Sitzung: 14.05.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Anwesend: 13
Sachverhalt:
Die Gemeinde Theilheim hat einen bestehenden Wirtschaftsweg in den
Gemarkungen Theilheim und Randersacker zum Lückenschluss des Radwegenetzes
zwischen Theilheim und Gerbrunn ausgebaut. Dieser Weg ist in der Radwegekarte
des Landkreises Würzburg und im Bayernnetz als Radweg ausgewiesen. Eine
Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises war somit grundsätzlich
gegeben. Der Weg Fl. Nr. 2349 der Gemarkung Theilheim wurde auf ca. 1.200 m
Länge und der Weg Fl. Nr. 6270/6 der Gemarkung Randersacker auf ca. 30 m Länge
ausgebaut. Diese Wege waren teils schon mit einer Betonfahrbahn, welche sich in
einem sehr schlechten Zustand befand, befestigt, teilweise aber auch nur mit
einer Schottertragschicht hergestellt. Als förderfähige Kosten ist von einem
Betrag von 178.700,00 € ausgegangen worden.
Am 20.07.2015 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung
dieses Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 62.545,00 € beschlossen.
Am 27.07.2015 hat die Gemeinde Theilheim den Zuwendungsbescheid für die
Förderung des Radweges von Seiten des Landkreises Würzburg erhalten.
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des
Landkreises u. a. dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des
Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung
mit Vorlage entsprechender Nachweise wurde jedoch erst am 04.04.2018 und damit
nach Ablauf dieser Zeit gestellt.
Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung
über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.
Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte ist zum einen
zu berücksichtigen, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch
das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (weiterer Fördergeber) erst mit
Schreiben vom 19.04.2016 erteilt wurde und im Anschluss dessen erst am
05.07.2016 der Vergabebeschluss durch den Gemeinderat erfolgen konnte. Die
letzte Schlussrechnung bezüglich dieser Baumaßnahme ist erst am 23.05.2017 bei
der Gemeinde eingegangen und auch aufgrund einer längeren Erkrankung auf Seiten
der Verwaltungsebene der Gemeinde Theilheim konnte der Verwendungsnachweis
dieser Maßnahme erst am 07.08.2017 und somit nach Ablauf der grundsätzlichen
Abrufungsfrist der Zuwendung beim Landkreis Würzburg erstellt werden. Über
diesen Sachverhalt wurde die Landkreisverwaltung mit Schreiben vom 29.12.2017
informiert. Der geprüfte Verwendungsnachweis wurde durch das Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken am 06.02.2018 an die Gemeinde zugesandt und erst
hiermit war eine Feststellung der tatsächlichen Förderhöhe durch den Landkreis
Würzburg möglich.
Es wird vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung
der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt
5.3). Diese Abweichung würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der
Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den
Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den
Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.
Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden förderfähige Kosten von
tatsächlich 152.436,37 € ermittelt. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35
% einem Betrag von 53.352,73 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Theilheim in Höhe von bis zu 53.352,73 € zu.
Debatte:
Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.
Kreisrätin Wunderlich fragt nach, inwieweit die 2-Jahres-Frist ausreichend sei, um die Fördermittel abzurufen.
Herr Schebler teilt mit, dass die Gemeinde eine Verlängerung der Frist mittels Anschreiben beantragen könne. Die Entscheidung obliege dann der Verwaltung.
Kreisrat Rützel fragt nach dem aktuellen Stand der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Herr Schebler teilt mit, dass für die Maßnahmen Haushaltsmittel vorhanden seien. Er weist darauf hin, dass im Bereich des Radwegebaus in den letzten Jahren die Mittel sehr schleppend abgeflossen seien, von daher stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung. Eine konkrete Zusammenstellung könne nachgereicht werden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB