Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 10

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat einen bestehenden Schotterweg zwischen Kist und Limbachshof als Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Kist und Kleinrinderfeld ausgebaut. Dieser Weg ist in der Radwegekarte des Landkreises Würzburg als Radweg ausgewiesen. Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises war somit grundsätzlich gegeben. Der Weg Fl. Nr. 1983 der Gemarkung Kleinrinderfeld wurde auf ca. 700 m Länge und ein Teilbereich des Weges Fl. Nr. 1199/2 der Gemarkung Kist auf ca. 100 m Länge ausgebaut. In diesem Bereich wurde die Maßnahme für die Gemeinde Kist von der Gemeinde Kleinrinderfeld abgewickelt. Diese Wege waren bislang nur mit einer Schottertragschicht hergestellt und haben sich in einem schlechten Zustand befunden. Als förderfähige Kosten ist von einem Betrag von 195.696,00 € ausgegangen.

 

Am 25.09.2015 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung dieses Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 68.500,00 € beschlossen.

 

Am 21.10.2015 hat die Gemeinde Kleinrinderfeld den Zuwendungsbescheid für die Förderung des Radweges von Seiten des Landkreises Würzburg erhalten. Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des Landkreises u. a. dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung mit Vorlage entsprechender Nachweise wurde jedoch erst am 16.02.2018 und damit nach Ablauf dieser Zeit gestellt.

 

Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.

 

Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Maßnahme aus technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden konnte und zum anderen das die Schlussrechnung der ausführenden Baufirma erst am 29.07.2017 erstellt wurde. Im Anschluss dessen war noch ein zeitaufwendiger Aufklärungsbedarf zwischen der Baufirma und des mit der Erstellung des Verwendungsnachweises betrauten Ingenieurbüros notwendig.

 

Es wird vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt 5.3). Diese Abweichung würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.

 

Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden von Seiten der Gemeinde Kleinrinderfeld nun förderfähige Kosten von tatsächlich 202.296,12 € angegeben. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 70.803,64 €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Kleinrinderfeld in Höhe von bis zu 70.803,64 € zu.

 

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Kleinrinderfeld in Höhe von bis zu 70.803,64 € zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB