Sitzung: 14.05.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Anwesend: 10
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat einen bestehenden Schotterweg zwischen
Kist und Limbachshof als Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Kist und
Kleinrinderfeld ausgebaut. Dieser Weg ist in der Radwegekarte des Landkreises
Würzburg als Radweg ausgewiesen. Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des
Landkreises war somit grundsätzlich gegeben. Der Weg Fl. Nr. 1983 der Gemarkung
Kleinrinderfeld wurde auf ca. 700 m Länge und ein Teilbereich des Weges Fl. Nr.
1199/2 der Gemarkung Kist auf ca. 100 m Länge ausgebaut. In diesem Bereich
wurde die Maßnahme für die Gemeinde Kist von der Gemeinde Kleinrinderfeld
abgewickelt. Diese Wege waren bislang nur mit einer Schottertragschicht
hergestellt und haben sich in einem schlechten Zustand befunden. Als
förderfähige Kosten ist von einem Betrag von 195.696,00 € ausgegangen.
Am 25.09.2015 wurde durch den Umwelt- und Bauausschuss eine Förderung
dieses Projektes mit einer Zuwendung in Höhe von 68.500,00 € beschlossen.
Am 21.10.2015 hat die Gemeinde Kleinrinderfeld den Zuwendungsbescheid
für die Förderung des Radweges von Seiten des Landkreises Würzburg erhalten.
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung, ist nach den Richtlinien des
Landkreises u. a. dass diese innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des
Bewilligungsbescheides abgerufen wird. Ein Antrag auf Auszahlung der Zuwendung
mit Vorlage entsprechender Nachweise wurde jedoch erst am 16.02.2018 und damit
nach Ablauf dieser Zeit gestellt.
Bei einer solchen Abweichung von der Richtlinie obliegt die Entscheidung
über die Förderung dieser Maßnahme erneut dem Umwelt- und Bauausschuss.
Als Grund weshalb die Frist nicht beachtet werden konnte ist zum einen
zu berücksichtigen, dass die Maßnahme aus technischen Gründen erst zu einem
späteren Zeitpunkt begonnen werden konnte und zum anderen das die
Schlussrechnung der ausführenden Baufirma erst am 29.07.2017 erstellt wurde. Im
Anschluss dessen war noch ein zeitaufwendiger Aufklärungsbedarf zwischen der
Baufirma und des mit der Erstellung des Verwendungsnachweises betrauten Ingenieurbüros
notwendig.
Es wird vorgeschlagen hier eine Abweichung bei der Frist der Abrufung
der Zuwendung bei der Richtlinie zur Förderung von Radwegen zu erteilen (Punkt
5.3). Diese Abweichung würde in diesem speziellen Fall auch der Intention der
Richtlinie entsprechen - durch eine Unterstützungsleistung bei Radwegen den
Landkreis Würzburg weiterhin für die Bürger des Landkreises Würzburg und den
Tourismus attraktiv und umweltfreundlich zu gestalten.
Bei den Kosten dieser Maßnahme wurden von Seiten der Gemeinde
Kleinrinderfeld nun förderfähige Kosten von tatsächlich 202.296,12 € angegeben.
Dies entspricht bei einem Fördersatz von 35 % einem Betrag von 70.803,64 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Kleinrinderfeld in Höhe von bis zu 70.803,64 € zu.
Debatte:
Stellv. Fachbereichsleiter
Schebler erläutert den
Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der
Gemeinde Kleinrinderfeld in Höhe von bis zu 70.803,64 € zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB