Sitzung: 17.05.2018 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Neben
den Maßnahmen und Projekten die im Jahr 2017 bereits zum Maßnahmeportfolio
gehörten, werden wir verstärkt den Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen
(Arbeitsgelegenheiten) in den Fokus nehmen. Für viele unserer Kunden ist nicht
die Qualifizierung vorrangig, sondern die Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Auch werden wir die verschiedenen Bundesprogramme - rehapro und Teilhabe am
Erwerbsleben („sozialer Arbeitsmarkt“) auf Umsetzbarkeit in der Region
überprüfen.
Arbeitsgelegenheiten
Die
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind zumutbare dem Gemeinwohl dienende
Beschäftigungen in der Regel in einem gemeinnützigen Träger. In der AGH
verrichtet man Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, und die ohne
die Förderung nicht, nicht im selben Umfang oder erst zu einem späteren
Zeitpunkt durchgeführt werden würden. Die Teilnahme an einer AGH erhält und
fördert die Beschäftigungsfähigkeit der Kunden. AGH kann als eine Art Brücke in
eine reguläre Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt gesehen werden. Der Kunde
bleibt aktiv, kann sich engagieren und konstruktiv in den Arbeitsalltag
einbringen. Zusammengefasst geht es in einer AGH vor allem um:
·
Wiederherstellung,
Erhaltung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,
·
Feststellung von
Stärken und Interessenschwerpunkte,
·
Teilhabe am
Arbeitsleben,
·
Reduzierung der
Hilfebedürftigkeit
der
Kunden.
Im April
dieses Jahres veröffentlichte der Deutsche Landkreistag einen Kurzbericht des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu Arbeitsgelegenheiten.
Das IAB berichtet über die längerfristigen Teilnahmewirkungen der vormals
offener ausgestalteten Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante. Es
stellt abhängig insbesondere von den Tätigkeitsfeldern mittel- und langfristig
positive Wirkungen auf die Eingliederungschancen der Geförderten fest.
Die
AGH´s bieten vielfältige Aufgabenfelder in Handwerk, Transport, Sozialwesen,
Verwaltung oder Verkauf an (z. B. Haustechnik, Fahrradmechanik, Schneiderei,
Renovierung, Möbeltransport, Betreuung und Instandhaltung von Sportanlagen).
Diese Vielfalt sollte hergestellt werden um die Mannigfaltigkeit, räumliche und
zeitliche Erreichbarkeit und das gewünschte Spektrum der Tätigkeit den Kunden
anbieten zu können. Dies wiederum setzt voraus, dass die Arbeitsvermittler und
Fallmanager möglichst schnell und unkompliziert die AGH-Angebote den Kunden
anbieten können. Die Voraussetzung, welche an die AGH gestellt werden, sind im
§ 16d SGB II definiert (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse sowie
Wettbewerbsneutralität) und müssen seitens des JC überprüft werden. Einige der
AGH´s beinhalten Maßnahmekosten die z.B. für sozialpädagogische Betreuung,
besondere Begleitung der Kunden aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse etc.
miteinkalkuliert werden, die wir als zuweisende Behörde für den Kunden
übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Debatte:
Auf Nachfrage teilt Herr Kothe mit, dass das Jobcenter wegen der
Besetzung von Arbeitsgelegenheiten auf die Kommunen zukommt, wenn geeignete
Kunden in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Herr Kothe bietet den Gemeinden an,
beim Jobcenter nach entsprechenden Kunden nachzufragen, wenn eine Stelle für
eine Arbeitsgelegenheit in der Gemeinde vorhanden wäre und sie sich nach
eventuell geeigneten Hilfeempfängern erkundigen wollen. Der große Vorteil eines
kommunalen Jobcenters ist es, hier flexibel reagieren zu können.
Entsprechende Zusammenarbeit gibt es auch mit der Stadt Würzburg, z.B.
bei der Brauchbar gGmbH, die Stadt möchte in die AGH mit der Handwerkskammer
einsteigen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.