Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

Neben den Maßnahmen und Projekten die im Jahr 2017 bereits zum Maßnahmeportfolio gehörten, werden wir verstärkt den Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) in den Fokus nehmen. Für viele unserer Kunden ist nicht die Qualifizierung vorrangig, sondern die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Auch werden wir die verschiedenen Bundesprogramme - rehapro und Teilhabe am Erwerbsleben („sozialer Arbeitsmarkt“) auf Umsetzbarkeit in der Region überprüfen.

 

Arbeitsgelegenheiten

 

Die Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind zumutbare dem Gemeinwohl dienende Beschäftigungen in der Regel in einem gemeinnützigen Träger. In der AGH verrichtet man Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, und die ohne die Förderung nicht, nicht im selben Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würden. Die Teilnahme an einer AGH erhält und fördert die Beschäftigungsfähigkeit der Kunden. AGH kann als eine Art Brücke in eine reguläre Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt gesehen werden. Der Kunde bleibt aktiv, kann sich engagieren und konstruktiv in den Arbeitsalltag einbringen. Zusammengefasst geht es in einer AGH vor allem um:

 

·         Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,

 

·         Feststellung von Stärken und Interessenschwerpunkte,

 

·         Teilhabe am Arbeitsleben,

 

·         Reduzierung der Hilfebedürftigkeit

 

der Kunden.

 

Im April dieses Jahres veröffentlichte der Deutsche Landkreistag einen Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu Arbeitsgelegenheiten. Das IAB berichtet über die längerfristigen Teilnahmewirkungen der vormals offener ausgestalteten Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante. Es stellt abhängig insbesondere von den Tätigkeitsfeldern mittel- und langfristig positive Wirkungen auf die Eingliederungschancen der Geförderten fest.


 

Die AGH´s bieten vielfältige Aufgabenfelder in Handwerk, Transport, Sozialwesen, Verwaltung oder Verkauf an (z. B. Haustechnik, Fahrradmechanik, Schneiderei, Renovierung, Möbeltransport, Betreuung und Instandhaltung von Sportanlagen). Diese Vielfalt sollte hergestellt werden um die Mannigfaltigkeit, räumliche und zeitliche Erreichbarkeit und das gewünschte Spektrum der Tätigkeit den Kunden anbieten zu können. Dies wiederum setzt voraus, dass die Arbeitsvermittler und Fallmanager möglichst schnell und unkompliziert die AGH-Angebote den Kunden anbieten können. Die Voraussetzung, welche an die AGH gestellt werden, sind im § 16d SGB II definiert (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse sowie Wettbewerbsneutralität) und müssen seitens des JC überprüft werden. Einige der AGH´s beinhalten Maßnahmekosten die z.B. für sozialpädagogische Betreuung, besondere Begleitung der Kunden aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse etc. miteinkalkuliert werden, die wir als zuweisende Behörde für den Kunden übernehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Auf Nachfrage teilt Herr Kothe mit, dass das Jobcenter wegen der Besetzung von Arbeitsgelegenheiten auf die Kommunen zukommt, wenn geeignete Kunden in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Herr Kothe bietet den Gemeinden an, beim Jobcenter nach entsprechenden Kunden nachzufragen, wenn eine Stelle für eine Arbeitsgelegenheit in der Gemeinde vorhanden wäre und sie sich nach eventuell geeigneten Hilfeempfängern erkundigen wollen. Der große Vorteil eines kommunalen Jobcenters ist es, hier flexibel reagieren zu können.

Entsprechende Zusammenarbeit gibt es auch mit der Stadt Würzburg, z.B. bei der Brauchbar gGmbH, die Stadt möchte in die AGH mit der Handwerkskammer einsteigen.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.