Sitzung: 17.05.2018 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
TOP 1 Anlage Angemessene
Unterkunftskosten (MOG) im Landkreis Würzburg
Power-Point-Präsentation Prof. Dr. Klein
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
In der Sozialausschusssitzung vom 23.10.2017
wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, Herrn Prof. Dr. Klein mit der
Durchführung des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in
Sozialräume für Mietobergrenzen“ zu beauftragen.
II. Vorstellung
des Ergebnisses des Forschungsprojekts durch Herrn Prof. Dr. Klein
Prof. Dr. Klein (Lehrstuhl für Geographie
und Regionalforschung) stellt den Ergebnis-bericht des Forschungsprojekts
„Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ vor.
Dieser ist in Anlage beigefügt.
III.
Aspekte pro und contra Aufteilung des
Landkreises Würzburg in Sozialräume
Hinsichtlich der Entscheidung des
Sozialausschusses werden nachfolgend Aspekte, sowohl für als auch gegen eine
Differenzierung in Sozialräume genannt:
·
Eine
Differenzierung des Landkreises Würzburg in Sozialräume würde vorhandenen
preislichen Verschiebungen in einzelnen Landkreisgemeinden (insbesondere in
teureren Landkreislagen) tatsächlich besser Rechnung tragen.
·
Mehrere
Sozialräume wären für den / die Kunden im Rahmen der Wohnungs-suche schwerer zu
handhaben als bisher. Bei einer Wohnungssuche konnte bisher eine
Mietobergrenze für den ganzen Landkreis zugrunde gelegt werden.
·
Monetäre
Folgekosten für die Evaluationen der Sozialräume. Die Evaluation der
Zugehörigkeit der Landkreisgemeinden zu Sozialräumen müsste ggf. in der
gleichen zeitlichen Taktung wie die Fortschreibung der Mietobergrenzen
erfolgen. Diese erfolgt aufgrund sozialrechtlicher Vorgaben im
Zwei-Jahres-Turnus. Eine Evaluation des Forschungsergebnisses müsste wiederum
extern vergeben werden.
·
Monetäre
Folgekosten für die Umsetzung von Sozialräumen. Aufgrund von
Bestandsschutzregelung, für aktuell angewandte Mietobergrenzen, würden
Sozialräume vorerst ausschließlich Mehrkosten im Bereich der Kosten der
Unterkunft generieren (etwaige Mehrkosten können aktuell noch nicht beziffert
werden).
·
Als
ungewollter Nebeneffekt könnte bei einer Differenzierung des Landkreises in
Sozialräume der Anreiz für den / die Kunden entfallen, in den Bereich des
kostengünstigsten Sozialraums des Landkreises Würzburg zu ziehen. Dort wäre es
für den Kunden aussichtsreicher (mit der Mietobergrenze für den gesamten
Landkreis) einfachen Wohnraum zu finden, bzw. ggf. einen größeren Wohnraum zu
finden (als dies dann im hochpreisigen Sozialraum der Fall wäre).
·
In
einer aktuellen Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Januar
2018 – Az.: L 32 AS 1223/15) wurde für erwerbsfähige Leistungs-berechtigte (§ 7
Abs. 1 Satz 1 SGB II), die in der Bundeshauptstadt leben, das gesamte
Stadtgebiet von Berlin als der für die Angemessenheitsprüfung nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II maßgebliche Vergleichsraum bestätigt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt
1.
die
Aufteilung des Landkreises Würzburg in drei Sozialräume entsprechend der
Variante A des Ergebnisberichts des Forschungsprojekts „Aufteilung des
Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ zur nächsten
Fortschreibung der Mietobergrenzen für die Rechtskreise SGB II und SGB XII.
Dem Kreistag wird empfohlen, Mittel für die
erstmalige Evaluation der Sozialräume im
Haushalt 2020 aufzunehmen.
2.
die
Aufteilung des Landkreises Würzburg in einen Sozialraum entsprechend des
Ergebnisberichts des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in
Sozialräume für Mietobergrenzen“ für die Rechtskreise SGB II und
SGB XII wie bisher beizubehalten.
Debatte:
Herr Beutert erläutert die in der Sitzungsvorlage angeführten Argumente
für und wider eine Differenzierung der Mietobergrenze.
Zu den Folgekosten einer Differenzierung erklärt Herr Beutert, dass eine
Fortschreibung nicht in Eigenleistung durch das Jobcenter, sondern nur extern
erfolgen kann und dies Folgekosten in vergleichbarer Höhe der vorliegenden
Datenerhebung durch die Uni Würzburg von ca. 10.000 Euro für jede Anpassung
nach sich ziehen dürfte.
Auf Nachfrage nach den Gründen für die Anhebung der Kosten in Kategorie
3 erläutert Herr Prof. Dr. Klein, dass die Mehrkosten in der vorgestellten
Variante aufgrund der Anpassung an die Marktpreise und die relativ hohen
Fallzahlen in diesem Bereich bedingt sind.
Zur Frage nach der Datenquelle erläutern Herr Prof. Dr. Klein und Herr
Beutert, dass die Auswertung angebotsorientiert erfolgte und nur Angebotsmieten
umfasste, da die Kunden des Jobcenters auf tatsächlich verfügbaren Wohnraum
verwiesen werden müssen.
Die Mitglieder des Sozialausschusses bedanken sich für die
differenzierte Betrachtung der Wohnungssituation im Landkreis Würzburg, die die
bisherige Arbeit und die zugrunde liegenden Annahmen bestätigt und sprechen
sich für Variante 2 und somit Beibehaltung eines einheitlichen Vergleichsraums
für den gesamten Landkreis Würzburg aus.
Beschluss:
Der Sozialausschuss beschließt die Aufteilung des Landkreises Würzburg
in einen Sozialraum entsprechend des Ergebnisberichts des Forschungsprojekts
„Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ für die
Rechtskreise SGB II und SGB XII wie bisher beizubehalten.