Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Anlage/n:        

TOP 1 Anlage Angemessene Unterkunftskosten (MOG) im Landkreis Würzburg

Power-Point-Präsentation Prof. Dr. Klein

 

Sachverhalt:

 

 I.       Ausgangslage

In der Sozialausschusssitzung vom 23.10.2017 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, Herrn Prof. Dr. Klein mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ zu beauftragen.

 

   II.   Vorstellung des Ergebnisses des Forschungsprojekts durch Herrn Prof. Dr. Klein

Prof. Dr. Klein (Lehrstuhl für Geographie und Regionalforschung) stellt den Ergebnis-bericht des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ vor. Dieser ist in Anlage beigefügt.

 

 III.   Aspekte pro und contra Aufteilung des Landkreises Würzburg in Sozialräume

Hinsichtlich der Entscheidung des Sozialausschusses werden nachfolgend Aspekte, sowohl für als auch gegen eine Differenzierung in Sozialräume  genannt:

·         Eine Differenzierung des Landkreises Würzburg in Sozialräume würde vorhandenen preislichen Verschiebungen in einzelnen Landkreisgemeinden (insbesondere in teureren Landkreislagen) tatsächlich besser Rechnung tragen.

 

·         Mehrere Sozialräume wären für den / die Kunden im Rahmen der Wohnungs-suche schwerer zu handhaben als bisher. Bei einer Wohnungssuche konnte bisher eine Mietobergrenze für den ganzen Landkreis zugrunde gelegt werden.

 

·         Monetäre Folgekosten für die Evaluationen der Sozialräume. Die Evaluation der Zugehörigkeit der Landkreisgemeinden zu Sozialräumen müsste ggf. in der gleichen zeitlichen Taktung wie die Fortschreibung der Mietobergrenzen erfolgen. Diese erfolgt aufgrund sozialrechtlicher Vorgaben im Zwei-Jahres-Turnus. Eine Evaluation des Forschungsergebnisses müsste wiederum extern vergeben werden.


 

·         Monetäre Folgekosten für die Umsetzung von Sozialräumen. Aufgrund von Bestandsschutzregelung, für aktuell angewandte Mietobergrenzen, würden Sozialräume vorerst ausschließlich Mehrkosten im Bereich der Kosten der Unterkunft generieren (etwaige Mehrkosten können aktuell noch nicht beziffert werden).

 

·         Als ungewollter Nebeneffekt könnte bei einer Differenzierung des Landkreises in Sozialräume der Anreiz für den / die Kunden entfallen, in den Bereich des kostengünstigsten Sozialraums des Landkreises Würzburg zu ziehen. Dort wäre es für den Kunden aussichtsreicher (mit der Mietobergrenze für den gesamten Landkreis) einfachen Wohnraum zu finden, bzw. ggf. einen größeren Wohnraum zu finden (als dies dann im hochpreisigen Sozialraum der Fall wäre).

 

·         In einer aktuellen Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Januar 2018 – Az.: L 32 AS 1223/15) wurde für erwerbsfähige Leistungs-berechtigte (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), die in der Bundeshauptstadt leben, das gesamte Stadtgebiet von Berlin als der für die Angemessenheitsprüfung nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II maßgebliche Vergleichsraum bestätigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt

1.    die Aufteilung des Landkreises Würzburg in drei Sozialräume entsprechend der Variante A des Ergebnisberichts des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ zur nächsten Fortschreibung der Mietobergrenzen für die Rechtskreise SGB II und SGB XII.

Dem Kreistag wird empfohlen, Mittel für die erstmalige Evaluation der Sozialräume im  Haushalt 2020 aufzunehmen.

 

2.    die Aufteilung des Landkreises Würzburg in einen Sozialraum entsprechend des Ergebnisberichts des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ für die Rechtskreise SGB II und SGB XII wie bisher beizubehalten.

 

 

Debatte:

 

Herr Beutert erläutert die in der Sitzungsvorlage angeführten Argumente für und wider eine Differenzierung der Mietobergrenze.

Zu den Folgekosten einer Differenzierung erklärt Herr Beutert, dass eine Fortschreibung nicht in Eigenleistung durch das Jobcenter, sondern nur extern erfolgen kann und dies Folgekosten in vergleichbarer Höhe der vorliegenden Datenerhebung durch die Uni Würzburg von ca. 10.000 Euro für jede Anpassung nach sich ziehen dürfte.

Auf Nachfrage nach den Gründen für die Anhebung der Kosten in Kategorie 3 erläutert Herr Prof. Dr. Klein, dass die Mehrkosten in der vorgestellten Variante aufgrund der Anpassung an die Marktpreise und die relativ hohen Fallzahlen in diesem Bereich bedingt sind.

Zur Frage nach der Datenquelle erläutern Herr Prof. Dr. Klein und Herr Beutert, dass die Auswertung angebotsorientiert erfolgte und nur Angebotsmieten umfasste, da die Kunden des Jobcenters auf tatsächlich verfügbaren Wohnraum verwiesen werden müssen.

Die Mitglieder des Sozialausschusses bedanken sich für die differenzierte Betrachtung der Wohnungssituation im Landkreis Würzburg, die die bisherige Arbeit und die zugrunde liegenden Annahmen bestätigt und sprechen sich für Variante 2 und somit Beibehaltung eines einheitlichen Vergleichsraums für den gesamten Landkreis Würzburg aus.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt die Aufteilung des Landkreises Würzburg in einen Sozialraum entsprechend des Ergebnisberichts des Forschungsprojekts „Aufteilung des Landkreis Würzburg in Sozialräume für Mietobergrenzen“ für die Rechtskreise SGB II und SGB XII wie bisher beizubehalten.