Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 11

Anlage:

Externe Beratung Power-Point

 

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. November 2017 hat der Bereich Integration mit Frau Hasan als Integrationsbeauftragte für den Landkreis Würzburg ein Gesicht bekommen.

Der Landkreis Würzburg richtet damit aktuell seine Integrationsarbeit neu aus. Insbesondere durch den verstärkten Zuzug von Geflüchteten hat der Bedarf an zielgerichteter Zusammenarbeit erheblich zugenommen.

 

In einem ersten Schritt wird unter Federführung von Frau Hasan ein Integrationskonzept für den Landkreis Würzburg erarbeitet. Damit nimmt der Landkreis Würzburg in Unterfranken eine Vorreiterrolle ein.

 

Über ein Integrationskonzept wird unter anderem die Rolle des Landkreises im Integrationsprozess definiert. Die Erstellung eines Integrationskonzeptes ist ein Prozess, an welchem die in diesem Bereich tätigen Akteure entscheidend beteiligt sind, dieses mit Leben erfüllen und ständig weiterentwickeln. Aufgabe von Frau Hasan ist es diesbezüglich insbesondere eine „strategische Ausrichtung“ des Landkreises im Bereich Integration für die Zukunft zu entwerfen, Transparenz schon bestehender Integrationsmaßnahmen herzustellen und die Entwicklung sogenannter „Leuchtturm-Projekte“ in diesem Bereich zu fördern. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises Würzburg hat dabei die zentrale Federführung inne, ist koordinierend tätig und fungiert als direkte Ansprechpartnerin für Kommunen, freie Träger und Behörden.

 

Um Fachexpertise und (standortübergreifende) Erfahrung in Prozessabläufen in diesem Bereich zu nutzen, ist es sinnvoll, die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes mit externer Beratung zu begleiten bzw. zu unterstützen. Die Durchführung ressourcenintensiver Arbeitsschritte wie beispielsweise Recherchen, (Online-)Umfragen, Interviews durch eine externe Beratung können zudem die Erstellung des Konzeptes erheblich beschleunigen. Die Einbindung einer neutralen Instanz in den Prozess  erhöht zudem die Akzeptanz.

 

Eine mögliche externe Beratung lässt sich durch Frau Hasan in verschiedene Schritte/Module untergliedern. Von der Abstimmung hinsichtlich der Projektsteuerung und Steuerungsgruppensitzungen, über eine Bedarfsanalyse, gegebenenfalls eine „Integrationskonferenz“, über Workshops mit den beteiligten Kommunen und zur Steuerungs- und Umsetzungsstruktur bis hin zur Konzeption und Abstimmung des Integrationskonzeptes wäre eine externe Beratung durchaus förderlich.

 

Die einzelnen Schritte/Module können bei geeigneten und in diesem Bereich mit entsprechender Fachexpertise ausgestatteten Beratungsunternehmen einzeln und/oder schrittweise beauftragt werden. Bei der Beauftragung einer externen Prozessbegleitung unter Erhalt der oben genannten Vorteile wäre mit Gesamtkosten in Höhe von ungefähr 28.000,- EUR (sämtliche Schritte/Module) zu rechnen.

 

Von Seiten der Verwaltung werden die Unterstützung und eine dahingehende Beauftragung einer externen Prozessbegleitung zur Erstellung eines Integrationskonzeptes empfohlen.

 

Es wird eine schrittweise Beauftragung vorgeschlagen. Nach Markterkundung und Einholung entsprechender Angebote wäre im ersten Schritt bezüglich der externen Beratung/Begleitung hinsichtlich der Thematik der Projektsteuerung und der Unterstützung im Rahmen der zwingend erforderlichen Bedarfsanalyse ein Betrag in Höhe von ungefähr 10.000,- EUR einzukalkulieren.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss befürwortet die unterstützende externe Beratung/Begleitung des Prozesses der Erstellung eines Integrationskonzeptes und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard Nuß, die dafür notwendigen Module/Tätigkeiten eines externen Beratungsunternehmens bis zu einer maximalen Auftragssumme von 28.000,- EUR zu beauftragen.

 

Debatte:

 

Frau Hasan stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den möglichen Ablauf eines Teilmoduls einer professionellen Begleitung vor (siehe Anlage).

 

Frau Löffler ergänzt, dass eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse durch externe die vielen bereits bestehenden Projekte und Initiativen in den Landkreisgemeinden schneller erfassen und bündeln soll als dies nur durch Frau Hasan möglich ist, um so Reibungsverluste und Überschneidungen zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und Erfahrungen externer Partner zu nutzen.

Herr stellvertretender Landrat Amrehn begrüßt die vorgeschlagene externe Lösung, da so auf viele Informationen und Erfahrungen von außen zurückgegriffen werden kann.

Von den Mitgliedern des Ausschusses wird einhellig hinterfragt, ob ein externer Anbieter sich so schnell in den örtlichen Gegebenheiten der Landkreisgemeinden orientieren kann, zumal die infrage kommenden Anbieter landkreisfremd sind. Auch wird bezweifelt, dass zusätzliche Konzepte konkrete Integrationen voranbringen. Vielmehr sollten die bestehenden Strukturen in den Landkreisgemeinden durch die Integrationsbeauftragte abgefragt werden, dazu wurde die Stelle geschaffen. Gegebenenfalls sollte intern angedacht werden, inwieweit eine praktische Unterstützung durch andere Stellen im Landratsamt erfolgen kann, um auf die Landkreisgemeinden zuzugehen.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss lehnt die unterstützende externe Beratung/Begleitung des Prozesses der Erstellung eines Integrationskonzeptes ab.