Anlage:
Externe
Beratung Power-Point
Sachverhalt:
Seit dem 1.
November 2017 hat der Bereich Integration mit Frau Hasan als
Integrationsbeauftragte für den Landkreis Würzburg ein Gesicht bekommen.
Der Landkreis
Würzburg richtet damit aktuell seine Integrationsarbeit neu aus. Insbesondere
durch den verstärkten Zuzug von Geflüchteten hat der Bedarf an zielgerichteter
Zusammenarbeit erheblich zugenommen.
In einem ersten
Schritt wird unter Federführung von Frau Hasan ein Integrationskonzept für den
Landkreis Würzburg erarbeitet. Damit nimmt der Landkreis Würzburg in
Unterfranken eine Vorreiterrolle ein.
Über ein
Integrationskonzept wird unter anderem die Rolle des Landkreises im
Integrationsprozess definiert. Die Erstellung eines Integrationskonzeptes ist
ein Prozess, an welchem die in diesem Bereich tätigen Akteure entscheidend
beteiligt sind, dieses mit Leben erfüllen und ständig weiterentwickeln. Aufgabe
von Frau Hasan ist es diesbezüglich insbesondere eine „strategische
Ausrichtung“ des Landkreises im Bereich Integration für die Zukunft zu
entwerfen, Transparenz schon bestehender Integrationsmaßnahmen herzustellen und
die Entwicklung sogenannter „Leuchtturm-Projekte“ in diesem Bereich zu fördern.
Die Integrationsbeauftragte des Landkreises Würzburg hat dabei die zentrale
Federführung inne, ist koordinierend tätig und fungiert als direkte
Ansprechpartnerin für Kommunen, freie Träger und Behörden.
Um Fachexpertise
und (standortübergreifende) Erfahrung in Prozessabläufen in diesem Bereich zu
nutzen, ist es sinnvoll, die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes mit
externer Beratung zu begleiten bzw. zu unterstützen. Die Durchführung
ressourcenintensiver Arbeitsschritte wie beispielsweise Recherchen,
(Online-)Umfragen, Interviews durch eine externe Beratung können zudem die
Erstellung des Konzeptes erheblich beschleunigen. Die Einbindung einer
neutralen Instanz in den Prozess erhöht
zudem die Akzeptanz.
Eine mögliche
externe Beratung lässt sich durch Frau Hasan in verschiedene Schritte/Module
untergliedern. Von der Abstimmung hinsichtlich der Projektsteuerung und
Steuerungsgruppensitzungen, über eine Bedarfsanalyse, gegebenenfalls eine
„Integrationskonferenz“, über Workshops mit den beteiligten Kommunen und zur
Steuerungs- und Umsetzungsstruktur bis hin zur Konzeption und Abstimmung des
Integrationskonzeptes wäre eine externe Beratung durchaus förderlich.
Die einzelnen
Schritte/Module können bei geeigneten und in diesem Bereich mit entsprechender
Fachexpertise ausgestatteten Beratungsunternehmen einzeln und/oder schrittweise
beauftragt werden. Bei der Beauftragung einer externen Prozessbegleitung unter
Erhalt der oben genannten Vorteile wäre mit Gesamtkosten in Höhe von ungefähr
28.000,- EUR (sämtliche Schritte/Module) zu rechnen.
Von Seiten der
Verwaltung werden die Unterstützung und eine dahingehende Beauftragung einer
externen Prozessbegleitung zur Erstellung eines Integrationskonzeptes
empfohlen.
Es wird eine
schrittweise Beauftragung vorgeschlagen. Nach Markterkundung und Einholung
entsprechender Angebote wäre im ersten Schritt bezüglich der externen
Beratung/Begleitung hinsichtlich der Thematik der Projektsteuerung und der
Unterstützung im Rahmen der zwingend erforderlichen Bedarfsanalyse ein Betrag
in Höhe von ungefähr 10.000,- EUR einzukalkulieren.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
befürwortet die unterstützende externe Beratung/Begleitung des Prozesses der
Erstellung eines Integrationskonzeptes und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard
Nuß, die dafür notwendigen Module/Tätigkeiten eines externen
Beratungsunternehmens bis zu einer maximalen Auftragssumme von
28.000,- EUR zu beauftragen.
Debatte:
Frau Hasan stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den möglichen
Ablauf eines Teilmoduls einer professionellen Begleitung vor (siehe Anlage).
Frau Löffler ergänzt, dass eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
durch externe die vielen bereits bestehenden Projekte und Initiativen in den
Landkreisgemeinden schneller erfassen und bündeln soll als dies nur durch Frau
Hasan möglich ist, um so Reibungsverluste und Überschneidungen zu vermeiden,
Ressourcen zu schonen und Erfahrungen externer Partner zu nutzen.
Herr stellvertretender Landrat Amrehn begrüßt die vorgeschlagene externe
Lösung, da so auf viele Informationen und Erfahrungen von außen zurückgegriffen
werden kann.
Von den Mitgliedern des Ausschusses wird einhellig hinterfragt, ob ein
externer Anbieter sich so schnell in den örtlichen Gegebenheiten der
Landkreisgemeinden orientieren kann, zumal die infrage kommenden Anbieter
landkreisfremd sind. Auch wird bezweifelt, dass zusätzliche Konzepte konkrete
Integrationen voranbringen. Vielmehr sollten die bestehenden Strukturen in den
Landkreisgemeinden durch die Integrationsbeauftragte abgefragt werden, dazu
wurde die Stelle geschaffen. Gegebenenfalls sollte intern angedacht werden,
inwieweit eine praktische Unterstützung durch andere Stellen im Landratsamt
erfolgen kann, um auf die Landkreisgemeinden zuzugehen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
lehnt die unterstützende externe Beratung/Begleitung des Prozesses der
Erstellung eines Integrationskonzeptes ab.