Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Piller vom Staatlichen Bauamt – Straßenbauamt Würzburg – erläutert den Sachvortrag anhand einer PowerPointPräsentation (s. Anlage Ö3).

 

Kreisrat Henneberger fragt allgemein nach den neuen Regelungen was die Leitplanken angehe. Er benennt als Beispiel die Kreisstraße WÜ 1, was da an Leitplanken gebaut wurde erscheint für ihn absolut unrealistisch. Er möchte wissen, welchen Zweck das ganze habe und ob dies künftig immer mit eingeplant werden müsse. 

 

Herr Piller äußert sich hierzu, dass die Richtlinie konkret „Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen“ heiße. Ausschlaggebend sei die Unfallentwicklung der letzten Jahre gewesen. Es werde nicht überall benötigt, sondern nur an Stellen, wo Gefahrenpunkte einen zu knappen Abstand zur Straße hätten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Für den Bau des Geh- und Radweges übernimmt der Landkreis (als Baulastträger der Kreisstraße) die Trägerschaft. Für die Kosten, die die Zuwendungen nach BayGVFG, sowie einen fiktiven Förderanteil des Landkreises zum Radwegebau in Höhe von 35 v.H. übersteigen, tritt die Gemeinde Hausen ein. Die zukünftige Bau- und Unterhaltslast soll die Gemeinde Hausen übernehmen. Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen Gesamtmittel in Höhe von 1.130.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Zuwendungsunterlagen zu erstellen und vorbehaltlich der Zuweisung der erforderlichen HH-Mittel sowie vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken, das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Piller, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KRPA