Sachverhalt:
Die Fraktionen bzw.
politischen Gruppierungen erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kreistag
eine monatliche Entschädigung. Diese Entschädigung beläuft sich derzeit auf 15 Euro
je Mitglied der Fraktion bzw. Gruppierung.
Letztmals wurde
dieser Betrag am 03.05.2002 durch Kreistagsbeschluss angepasst.
Nachdem seit der
letzten Anpassung viele Jahre vergangen sind, die Sachverhalte komplexer und
die Vorbereitung der Kreisrätinnen und Kreisräte somit immer umfangreicher ist,
wird angeregt, die Entschädigung je Fraktions- bzw. Gruppierungsmitglied
anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Jede Fraktion bzw.
politische Gruppierung, die im Kreistag des Landkreises Würzburg vertreten ist,
erhält für ihre Kreistagsarbeit eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25 €
je Mitglied der Fraktion bzw. Gruppierung. Die Anpassung erfolgt ab 01.04.2018.
Debatte:
Landrat Nuß erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Jede Fraktion bzw.
politische Gruppierung, die im Kreistag des Landkreises Würzburg vertreten ist,
erhält für ihre Kreistagsarbeit eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25 €
je Mitglied der Fraktion bzw. Gruppierung. Die Anpassung erfolgt ab 01.04.2018.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1, SFB 2, KU - Besoldung
Zur Kenntnis an S,
KrPA