Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 2, Anwesend: 63

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2017 bis Planung 2021 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

Haushaltsjahr       Ergebnishaushalt                 Finanzhaushalt   Kreditaufnahmen

2017                               - 63.413                             -8.899.185                        0

2018                          -3.093.969                           -16.183.990                        0

2019                             -283.794                           -11.572.605                        0

2020                          -1.116.508                             -4.825.852                        0

2021                             -627.183                             -3.688.527                        0

Der Ergebnishaushalt weist in den Finanzplanungsjahren einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die bestehende Ergebnisrücklage gedeckt. Die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2021 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind, am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 1,729 Mio. € vorhanden.

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer jährlich um 3 % steigenden Umlagekraft ausgegangen. Bei den Schlüsselzuweisungen wurde im Jahr 2019 von einer gleichbleibenden Höhe ausgegangen. in den Jahren 2020 und 2021 wurde eine jährliche Reduzierung von 4 % eingeplant.

Die zu Beginn des Jahres 2018 vorhandenen liquiden Mittel ermöglichen eine Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraumes ohne neue Kreditaufnahme. Dadurch wird, unter Berücksichtigung der in den Jahren 2018 bis 2021 eingeplanten Sondertilgungen, eine Reduzierung des Schuldenstandes von jetzt 19,3 Mio. € auf voraussichtlich 12,7 Mio. € erwartet. Im Entwurf ist eine Senkung der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf 39 v.H. im Jahr 2018 eingeplant. Der Hebesatz wurde für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % für die Jahre 2019 und 2020 und bei 40,5 % für das Jahr 2021 belassen. Zudem wurde eine Senkung des Bezirksumlagehebesatzes von 18,3 % Punkte auf 17,8 % Punkte eingeplant. Im Finanzplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage ausgegangen.

Eine weitere Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden oder wenn im Entwurf vorgesehene Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf das Jahr 2022 verschoben werden.

Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl deutlich unter dem Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.

Um die Ziele dieses Haushaltes, nämlich Schuldenabbau, Stabilität der Kreisumlage, sowie eine Fortführung der Investitionstätigkeiten nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich. Dies vor allem auch deshalb, weil die hauptsächlich nach dem Finanzplanungszeitraum anfallenden Aufwendungen für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt derzeit noch nicht absehbar sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan der Jahre 2017 – 2021 (Stand: 07.12.2017) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 

 

Debatte:

 

Herr Krug weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage für den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 entsprechend der geänderten Kreisumlage und auf die beschlossenen Maßnahmen und Verschiebungen dieser Maßnahmen angepasst werden wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Finanzplan der Jahre 2017 – 2021 (Stand: 07.12.2017) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA