Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 5, Anwesend: 64

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushalts 2018 (Stand: 07.12.2017) wurde allen Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 08.01.2018 übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des Kreistages eine CD-ROM mit einer Übersicht aller Produktkonten als pdf-Datei sowie eine Übersicht aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge auf freiwillige Leistungen. Weitere Anträge der Ausschussgemeinschaft FDP/ödp sind dieser Vorlage beigefügt.

Somit sind bisher folgende Anträge für den Haushalt 2018 vorhanden:

·      Neue Anträge im Bereich Kultur

-          Das Faust Fest, Güntersleben 1.000 €

-          Markt Sommerhausen Festival 3.500 €

-          Ochsenfurt Musikfestival 4.000 €

-          ZAPPaloTTi-Familien Theater Festival e.V. 3.500 €

·      Erneute Beantragung Förderung des barrierefreien Umbaus öffentlicher Gebäude 15.000 €

·      Erhöhung des Ansatzes für Kartierung und Sortensicherung alter Obstsorten von 3.000 € auf 12.000 €

·      Erhöhung des Zuschusses an die Bahnhofsmission Würzburg von 25.000 € auf 30.000 €

·      Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband für „fit for move“ Wohnraumvermittlung (1 Vollzeitstelle) von 50.000 € auf 75.000 €

·      Erhöhung des Zuschusses für die Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asyl-Helferkreise von 60.000 € auf 98.000 €

·      Ansatz für Integrationsbeauftragte und Bildungskoordinatorin für Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.000 €

 

Antrag des Fördervereins Wärmestube e. V. (Schreiben vom 27.02.2018)

 

·      Erhöhung des Zuschusses für die Wärmestube Würzburg von 15.000 € auf 20.000 € (Antrag vom 27.02.2018)

 

Anträge der ödp / FDP – Ausschussgemeinschaft (Schreiben vom 23.03.2018)

·      Verlässliche Finanzplanung

-          Folgekosten von Investitionen

-          Darstellung der Lebensdauer / Reinvestitionsbedarf

-          Vervollständigung des Finanzplans

-          Verfallsdatum von Beschlüssen

·      Haushalte bereits zum Jahreswechsel aufstellen

·      Erhöhung Etat Büro des Landrats um 500 € (Beschaffung von Weinen aus dem Landkreis Würzburg)

·      Digitaloffensive im Landkreis Würzburg

-          WLAN in allen öffentlichen Gebäuden des Landkreises Würzburg und seiner Töchter

-          WLAN in den Landkreisbuslinien

-          Optimale Vorbereitung auf die WLAN Offensive des Freistaats Bayern 

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 39,0 v.H. im Jahr 2018 eingeplant. Damit wird der erneut gestiegenen Umlagekraft des Landkreises Rechnung getragen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um 4,80 v.H. gestiegen.

Dies hat zur Folge, dass auch die Ausgaben für die Bezirksumlage entsprechend steigen. Daran ändert auch die nominelle Senkung des Bezirksumlagehebesatzes von 18,3 % auf 17,8 % Punkte nichts. Nachdem die Entwicklung der Umlagekraft ungewiss ist, wurde der Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % (2019 und 2020) bzw. 40,5 % (2021) Punkte belassen. Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.

Ebenfalls ist die Entwicklung der Bezirksumlage durch die seit 2018 geltende  Zuständigkeitsreglung im Rahmen der Hilfe zur Pflege noch ungewiss.

Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht vorgesehen.

Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2018 bis 2021 vier Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 2,5 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 12,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 1,7 Mio. €. Um dieses Ergebnis am Ende des Finanzplanungszeitraumes erreichen zu können, konnten in diesem Haushaltsentwurf nicht alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze sowie von der Verwaltung angemeldeten Ansätze eingeplant werden. Die nicht eingeplanten Ansätze (z.B. EDV-Ausstattung, Feuerwehrfahrzeuge, Geräteausstattung, geplante Förderzuschüsse usw.) sind aus der beiliegenden Aufstellung über die Investitionsmaßnahmen ersichtlich. Die Maßnahmen sind in dieser Aufstellung rot gekennzeichnet und in den Fußnoten erläutert. Die eingeplanten Maßnahmen sind ebenfalls aus dieser Übersicht zu entnehmen.

Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B ab Seite 517 entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2018 erhöht.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2017 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2019 und für die Folgejahre eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Für das Jahr 2019 wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen und danach ein Rückgang von jeweils 4 v.H. gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB II eingeplant, da hier aufgrund der Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird, wobei der Ausgleich des Bundes durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung berücksichtigt wurde.

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem Betrag von 1 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2021 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. € eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 1,4 Mio. € in den Haushalt 2018 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit jährlich 350.000 € und die Reinigungskosten mit jährlich 740.000 €. Für die Senioreneinrichtungen wird davon ausgegangen, dass auch weiterhin kein Verlust entsteht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine Entlastung der Gemeinden, möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und unverändertem Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2022 nicht möglich ist.

Durch eine weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt.

Gegenüber dem Entwurf, der mit Schreiben vom 08.01.2018 übersandt wurde, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben:

·      Verminderung des Ansatzes für die liquiden Mittel von 38.000.000 € (geschätzter Wert) auf 36.682.382 € (Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2017)

·      Erhöhung des Ansatzes für die Schlüsselzuweisungen von 25.456.300 € (geschätzter Wert) auf  25.685.572 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)

·      Erhöhung des Ansatzes für die Finanzzuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7 FAG von 2.800.000 € (geschätzter Wert) auf 2.900.500 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)

·      Verminderung des Ansatzes für die Krankenhausumlage nach Art. 10b FAG von 3.531.000 € (geschätzter Wert) auf 3.504.700 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)

·      Verlagerung der Ansätze für die Sanierung der Rupert-Egenberger-Schule vom Standort Veitshöchheim auf den Standort Höchberg. Nach aktueller Beschlusslage soll zuerst die Sanierung der Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg erfolgen.

·      Neuer Ansatz für die Veräußerung des Seniorenwohnheims in Aub in Höhe von 335.000 €

·      Anpassung des Ansatzes für die Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asylhelferkreise  auf 98.000 € (bisher im Entwurf: 84.000 € und 60.000 €)

·      Verminderung des Ansatzes zur Finanzierung von Unterbringungskosten in Mittags- und Ganztagsbetreuungen, sowie zur Zwischenfinanzierung von Schulwegkosten für Asylbewerberkinder von 20.000 € auf 0 €

·      Erhöhung der Ansätze für Personalkosten Landesgartenschau (geringfügige Beschäftigung) um 10.950 € aufgrund von nachträglichen Meldungen

·      Erhöhung der Ansätze für die Beschaffung von Software um 12.150 € aufgrund von nachträglichen Meldungen

·      Ansatz für die Förderung des Bayerischen Kinder- und Jugendfilmfinales in Gerbrunn in Höhe von 3.000 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.


 

 

Debatte:

 

Herr Krug teilt mit, dass nun die Abstimmung über den Haushaltsplan und den Stellenplan erfolgen soll.

 

Er nimmt zunächst Bezug auf die Einzelanträge, über die noch zu befinden wäre. Aufgrund der Ausführungen der Vorredner gehe er deshalb im Ergebnis davon aus, dass Zustimmung zu den noch zu behandelnden Einzelanträgen herrscht. Er schlägt daher vor, diese Anträge nicht mehr im Einzelnen zu behandeln.

 

Nachdem mit der Vorgehensweise bei den Anträgen Ö 2.9, Ö 2.10, Ö 2.11 und Ö 2.12 kein Einvernehmen festgestellt wird, geht Herr Krug auf diese Anträge im Einzelnen nochmal ein.

 

Zum Antrag der ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur Ergänzung konsequenter Regionalität zum Fair-Trade Landkreis (TOP Ö 2.12) sei anzumerken, dass ein Beschluss über 500 € für das Büro des Landrats nicht notwendig sei, da genügend Mittel vorhanden seien.

 

 

Der vorliegenden Antrag der ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur Digitaloffensive im Landkreis Würzburg (Ö 2.9) wird an die Verwaltung zur selbständigen Erledigung und Vorbereitung für die entsprechenden Ausschüsse verwiesen.

 

 

Beim Antrag der ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft auf verlässliche Finanzplanung (Ö 2.10) verweist Herr Krug auf das Fraktionsvorsitzenden-Gespräch, in dem bereits darüber informiert wurde, dass eine verlässliche Finanzplanung in diesem Jahr aufgrund der Umstellung des EDV-Programms nicht möglich sei.

Nachdem Kreisrat Henneberger seinen Antrag dahingehend modifiziert hat, dass die spätere Verfahrensweise über den Kreisausschuss diskutiert werden soll, sei dieser Antrag heute ebenfalls nicht separat zu behandeln.

 

 

Zum Antrag der ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur künftigen Aufstellung des Kreishaushaltes zum Jahresende (Ö 2.11) teilt Herr Krug mit, dass diese Umsetzung machbar sei.

 

Nach einigen Einwänden aus dem Gremium einigt man sich darauf, dass der Antrag zunächst im Kreisausschuss behandelt werden soll.

 

 

Im weiteren Verlauf erläutert Herr Krug einige Verschiebungen in der Finanzplanung, mit denen die Senkung der Kreisumlage um 3%-Punkte auf 37,0 v.H. gegenfinanziert werden könnte. Er schlägt daher folgende Verschiebungen vor:

 

Herausnahme der Straßenbaumaßnahmen Wü 10 Hettstadt – Greußenheim und Wü 49 Eichelsee - Wäldchen, die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen waren.

 

Diese beiden Maßnahmen würden in die Finanzplanung 2022/2023 verschoben werden. Allerdings würden jeweils 100.000 € für Planungskosten bereitgestellt werden, so dass im Jahr 2021 – wenn der Beschluss durch den Umwelt- und Bauausschuss erfolgt - in die Planung gegangen werden könnte.

 

Gleichzeitig könnte dann für die Verbesserung der Parksituation – sei es ein Parkdeck oder ein Grünordnungsplan – wie Kreisrat Trautner vorgeschlagen – für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 250.000 € in den Haushalt aufgenommen werden – dies wäre mit der Finanzierung noch gedeckt – um dadurch dem Umwelt- und Bauausschuss die Möglichkeit zu geben, entweder eine entsprechende Planung für ein Parkdeck oder zunächst Maßnahmen für eine Grünordnung zu beschließen.

 

Sollte mit den vorgenannten Vorschlägen Einverständnis bestehen, so würde sich folgender Beschlussvorschlag ergeben:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen sowie die von den vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Nuß den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen sowie die von den vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA