Sitzung: 19.03.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Nein: 5, Anwesend: 64
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushalts
2018 (Stand: 07.12.2017) wurde allen Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben
vom 08.01.2018 übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des Kreistages eine
CD-ROM mit einer Übersicht aller Produktkonten als pdf-Datei sowie eine Übersicht
aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge auf freiwillige Leistungen.
Weitere Anträge der Ausschussgemeinschaft FDP/ödp sind dieser Vorlage
beigefügt.
Somit sind bisher folgende Anträge für den Haushalt 2018
vorhanden:
· Neue Anträge im Bereich
Kultur
-
Das Faust Fest, Güntersleben 1.000 €
-
Markt Sommerhausen Festival 3.500 €
-
Ochsenfurt Musikfestival 4.000 €
-
ZAPPaloTTi-Familien Theater Festival e.V. 3.500 €
· Erneute Beantragung
Förderung des barrierefreien Umbaus öffentlicher Gebäude 15.000 €
· Erhöhung des Ansatzes für
Kartierung und Sortensicherung alter Obstsorten von 3.000 € auf 12.000 €
· Erhöhung des Zuschusses an
die Bahnhofsmission Würzburg von 25.000 € auf 30.000 €
· Erhöhung des Zuschusses an
den Caritasverband für „fit for move“ Wohnraumvermittlung (1 Vollzeitstelle)
von 50.000 € auf 75.000 €
·
Erhöhung des Zuschusses für die Koordinationsstelle für
ehrenamtliche Asyl-Helferkreise von 60.000 € auf 98.000 €
· Ansatz für
Integrationsbeauftragte und Bildungskoordinatorin für Projekt- und
Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.000 €
Antrag des Fördervereins
Wärmestube e. V. (Schreiben vom 27.02.2018)
· Erhöhung des Zuschusses für
die Wärmestube Würzburg von 15.000 € auf 20.000 € (Antrag vom 27.02.2018)
Anträge der ödp / FDP – Ausschussgemeinschaft (Schreiben vom
23.03.2018)
· Verlässliche Finanzplanung
-
Folgekosten von Investitionen
-
Darstellung der Lebensdauer / Reinvestitionsbedarf
-
Vervollständigung des Finanzplans
-
Verfallsdatum von Beschlüssen
· Haushalte bereits zum
Jahreswechsel aufstellen
· Erhöhung Etat Büro des
Landrats um 500 € (Beschaffung von Weinen aus dem Landkreis Würzburg)
· Digitaloffensive im
Landkreis Würzburg
-
WLAN in allen öffentlichen Gebäuden des Landkreises Würzburg
und seiner Töchter
-
WLAN in den Landkreisbuslinien
-
Optimale Vorbereitung auf die WLAN Offensive des Freistaats
Bayern
Im Entwurf wurde
eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 39,0 v.H.
im Jahr 2018 eingeplant. Damit wird der erneut gestiegenen Umlagekraft des
Landkreises Rechnung getragen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um 4,80 v.H.
gestiegen.
Dies hat zur Folge,
dass auch die Ausgaben für die Bezirksumlage entsprechend steigen. Daran ändert
auch die nominelle Senkung des Bezirksumlagehebesatzes von 18,3 % auf 17,8 %
Punkte nichts. Nachdem die Entwicklung der Umlagekraft ungewiss ist, wurde der
Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % (2019 und
2020) bzw. 40,5 % (2021) Punkte belassen. Über die tatsächliche Höhe der
Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der
Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.
Ebenfalls ist die
Entwicklung der Bezirksumlage durch die seit 2018 geltende Zuständigkeitsreglung im Rahmen der Hilfe zur
Pflege noch ungewiss.
Die Finanzierung
der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und
Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht
vorgesehen.
Daneben ist es auch
möglich in den Jahren 2018 bis 2021 vier Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft,
mit einem Gesamtwert von ca. 2,5 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises
verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich
12,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung
dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich
noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 1,7 Mio. €. Um dieses
Ergebnis am Ende des Finanzplanungszeitraumes erreichen zu können, konnten in
diesem Haushaltsentwurf nicht alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene
Ansätze sowie von der Verwaltung angemeldeten Ansätze eingeplant werden. Die
nicht eingeplanten Ansätze (z.B. EDV-Ausstattung, Feuerwehrfahrzeuge,
Geräteausstattung, geplante Förderzuschüsse usw.) sind aus der beiliegenden
Aufstellung über die Investitionsmaßnahmen ersichtlich. Die Maßnahmen sind in
dieser Aufstellung rot gekennzeichnet und in den Fußnoten erläutert. Die
eingeplanten Maßnahmen sind ebenfalls aus dieser Übersicht zu entnehmen.
Mit diesen Ansätzen
und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über
die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen
Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B ab Seite 517 entnommen
werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten
Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten,
sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen
Mittelbedarf für 2018 erhöht.
Die allgemeine
wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch
im Jahr 2017 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr
2019 und für die Folgejahre eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 3 %
eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz
ausgegangen. Für das Jahr 2019 wurden
unveränderte Schlüsselzuweisungen und danach ein Rückgang von jeweils 4 v.H.
gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der
Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von
Arbeitslosengeld nach dem SGB II eingeplant, da hier aufgrund der
Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird, wobei der
Ausgleich des Bundes durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung berücksichtigt
wurde.
Verlustausgleichszahlungen
an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem
Betrag von 1 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt
sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2021 für den nicht
durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. €
eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt
in Höhe von 1,4 Mio. € in den Haushalt 2018 und die Finanzplanung aufgenommen.
Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit
jährlich 350.000 € und die Reinigungskosten mit jährlich 740.000 €. Für die
Senioreneinrichtungen wird davon ausgegangen, dass auch weiterhin kein Verlust
entsteht.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele
Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch
entsprechende Investitionen, sowie eine Entlastung der Gemeinden, möglichst
über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen
dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk,
zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung
der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä.,
Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der
Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen
wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen
Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach
den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch
erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen
sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und unverändertem Hebesatz
der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine
belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre
2022 nicht möglich ist.
Durch eine weitere
Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich
verstärkt.
Gegenüber dem
Entwurf, der mit Schreiben vom 08.01.2018 übersandt wurde, haben sich mittlerweile
die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben:
· Verminderung des Ansatzes
für die liquiden Mittel von 38.000.000 € (geschätzter Wert) auf 36.682.382 €
(Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2017)
· Erhöhung des Ansatzes für
die Schlüsselzuweisungen von 25.456.300 € (geschätzter Wert) auf 25.685.572 € (Mitteilung Bay. Landesamt für
Statistik)
· Erhöhung des Ansatzes für
die Finanzzuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7 FAG von 2.800.000 €
(geschätzter Wert) auf 2.900.500 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)
· Verminderung des Ansatzes
für die Krankenhausumlage nach Art. 10b FAG von 3.531.000 € (geschätzter Wert)
auf 3.504.700 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)
· Verlagerung der Ansätze für
die Sanierung der Rupert-Egenberger-Schule vom Standort Veitshöchheim auf den
Standort Höchberg. Nach aktueller Beschlusslage soll zuerst die Sanierung der
Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg erfolgen.
· Neuer Ansatz für die
Veräußerung des Seniorenwohnheims in Aub in Höhe von 335.000 €
· Anpassung des Ansatzes für
die Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asylhelferkreise auf 98.000 € (bisher im Entwurf: 84.000 € und
60.000 €)
· Verminderung des Ansatzes
zur Finanzierung von Unterbringungskosten in Mittags- und Ganztagsbetreuungen,
sowie zur Zwischenfinanzierung von Schulwegkosten für Asylbewerberkinder von
20.000 € auf 0 €
· Erhöhung der Ansätze für
Personalkosten Landesgartenschau (geringfügige Beschäftigung) um 10.950 €
aufgrund von nachträglichen Meldungen
· Erhöhung der Ansätze für die
Beschaffung von Software um 12.150 € aufgrund von nachträglichen Meldungen
· Ansatz für die Förderung des
Bayerischen Kinder- und Jugendfilmfinales in Gerbrunn in Höhe von 3.000 €
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des
Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr
2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung
vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen
zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die
von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die
Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Debatte:
Herr Krug teilt mit, dass nun die Abstimmung über den Haushaltsplan und den
Stellenplan erfolgen soll.
Er nimmt zunächst
Bezug auf die Einzelanträge, über die noch zu befinden wäre. Aufgrund der
Ausführungen der Vorredner gehe er deshalb im Ergebnis davon aus, dass
Zustimmung zu den noch zu behandelnden Einzelanträgen herrscht. Er schlägt
daher vor, diese Anträge nicht mehr im Einzelnen zu behandeln.
Nachdem mit der
Vorgehensweise bei den Anträgen Ö 2.9, Ö 2.10, Ö 2.11 und Ö 2.12 kein
Einvernehmen festgestellt wird, geht Herr Krug auf diese Anträge im Einzelnen
nochmal ein.
Zum Antrag der
ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur Ergänzung konsequenter Regionalität zum
Fair-Trade Landkreis (TOP Ö 2.12) sei anzumerken, dass ein Beschluss über 500 €
für das Büro des Landrats nicht notwendig sei, da genügend Mittel vorhanden
seien.
Der vorliegenden
Antrag der ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur Digitaloffensive im Landkreis
Würzburg (Ö 2.9) wird an die Verwaltung zur selbständigen Erledigung und
Vorbereitung für die entsprechenden Ausschüsse verwiesen.
Beim Antrag der
ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft auf verlässliche Finanzplanung (Ö 2.10) verweist
Herr Krug auf das Fraktionsvorsitzenden-Gespräch, in dem bereits darüber
informiert wurde, dass eine verlässliche Finanzplanung in diesem Jahr aufgrund
der Umstellung des EDV-Programms nicht möglich sei.
Nachdem Kreisrat
Henneberger seinen Antrag dahingehend modifiziert hat, dass die spätere
Verfahrensweise über den Kreisausschuss diskutiert werden soll, sei dieser
Antrag heute ebenfalls nicht separat zu behandeln.
Zum Antrag der
ödp/FDP-Ausschussgemeinschaft zur künftigen Aufstellung des Kreishaushaltes zum
Jahresende (Ö 2.11) teilt Herr Krug mit, dass diese Umsetzung machbar sei.
Nach einigen
Einwänden aus dem Gremium einigt man sich darauf, dass der Antrag zunächst im
Kreisausschuss behandelt werden soll.
Im weiteren
Verlauf erläutert Herr Krug einige Verschiebungen in der Finanzplanung, mit
denen die Senkung der Kreisumlage um 3%-Punkte auf 37,0 v.H. gegenfinanziert
werden könnte. Er schlägt daher folgende Verschiebungen vor:
Herausnahme der
Straßenbaumaßnahmen Wü 10 Hettstadt – Greußenheim und Wü 49 Eichelsee -
Wäldchen, die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen waren.
Diese beiden
Maßnahmen würden in die Finanzplanung 2022/2023 verschoben werden. Allerdings
würden jeweils 100.000 € für Planungskosten bereitgestellt werden, so dass im
Jahr 2021 – wenn der Beschluss durch den Umwelt- und Bauausschuss erfolgt - in
die Planung gegangen werden könnte.
Gleichzeitig
könnte dann für die Verbesserung der Parksituation – sei es ein Parkdeck oder
ein Grünordnungsplan – wie Kreisrat Trautner vorgeschlagen – für die Jahre 2018
und 2019 jeweils 250.000 € in den Haushalt aufgenommen werden – dies wäre mit
der Finanzierung noch gedeckt – um dadurch dem Umwelt- und Bauausschuss die
Möglichkeit zu geben, entweder eine entsprechende Planung für ein Parkdeck oder
zunächst Maßnahmen für eine Grünordnung zu beschließen.
Sollte mit den
vorgenannten Vorschlägen Einverständnis bestehen, so würde sich folgender
Beschlussvorschlag ergeben:
Die
Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für
das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der
Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen
Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen
sowie die von den vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die
Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Nachdem keine
weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Nuß den Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Beschluss:
Die
Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für
das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der
Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen
Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu vorliegenden Zuschussanträgen
sowie die von den vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die
Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA