Sitzung: 19.03.2018 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Regierung von
Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2018 mitgeteilt, dass im Jahr 2018 die
Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2018 beim jeweiligen
Amtsgericht zu wählen sind.
Gemäß § 40
Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung
tritt bei den Amtsgerichten für die Schöffenwahl ( die Schöffenvorschläge
kommen von den Gemeinden) alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus
dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie
7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und
Landkreis Würzburg.
Von den 7
Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu bestellen,
die Einwohner des Landkreises sein müssen.
Die Verwaltung
schlägt vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf die Einholung
entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen
sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten.
Der Kreistag hat dann
in seiner nächsten Sitzung am 19.03.2018 mit einer Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die
Vertrauenspersonen zu wählen.
Der Kreisausschuss
hat im Bestelljahr 2013 die Fraktionen beauftragt, dem Kreistag Wahlvorschläge
zu unterbreiten und zwar
2 Vorschläge aus
der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus
der Fraktion der SPD
1 Vorschlag aus
der Fraktion der UWG-FW
Von den Fraktionen
vorgeschlagen und vom Kreistag mit der erforderlichen Mehrheit bestellt wurden
2013
Frau Rosalinde Schraud
Frau Eva-Maria Linsenbreder
Herr Ludwig Mühleck
Herr Waldemar Brohm
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am
26.02.2018 diese Angelegenheit beraten und dabei dem Kreistag empfohlen, die
Wahl der Vertrauenspersonen in der nächsten Kreistagssitzung am 19.03.2018
durchzuführen. Die Kreistagsfraktionen wurden gebeten, rechtzeitig geeignete
Vorschläge zu unterbreiten und zwar:
2 Vorschläge aus
der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus
der Fraktion der SPD
1 Vorschlag aus
der Fraktion der UWG-FW
Die Anzahl der
Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des
gewählten Kreistages
nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Wahl der Vertrauenspersonen entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses vom 26.02.2018 durchzuführen.
Wahlablauf:
Für die Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird
vom Kreistag ein Wahlausschuss aus folgenden Personen bestellt:
1. Herr Tobias Reitzenberger, stellv. FBL 13
2. Frau Nickel-Schäflein, FB 11
3. Herr Gündel, FB53
Der Wahlausschuss wird vom Kreistag einstimmig bestätigt.
Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter wird geheim mit
Stimmzettel durchgeführt.
Über die Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis wird vom
Wahlausschuss eine Niederschrift erstellt, welche der Sitzungsniederschrift
beigefügt wird.
Ergebnis:
Ordentliches Mitglied Gültige
Stimmen
- Frau Rosalinde Schraud, Estenfeld 56
- Herr Waldemar Brohm, Margetshöchheim 56
- Frau Eva-Maria Linsenbreder, Kleinrinderfeld 45
- Herr Joßberger, Güntersleben 52
Vertreter Gültige
Stimmen
- Karl Hügelschäffer, Reichenberg 58
- Anita Feuerbach, Zell am Main 53
- Eberhard Götz, Hettstadt 50
- Hans Fiederling, Waldbrunn 50
Der Kreistag nimmt vom Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen Kenntnis.
Folgende Personen haben somit die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel
der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der Stimmen der
gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (36) erhalten:
Ordentliches Mitglied: Vertreter:
1. Rosalinde Schraud 1. Karl Hügelschäffer
2. Waldemar Brohm 2. Anita Feuerbach
3. Eva-Maria Linsenbreder 3. Eberhard Götz
4. Ernst Joßberger 4. Hans Fiederling
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an GB 1