Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2018 mitgeteilt, dass im Jahr 2018 die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2018 beim jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung tritt bei den Amtsgerichten für die Schöffenwahl ( die Schöffenvorschläge kommen von den Gemeinden) alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und Landkreis Würzburg.

 

Von den 7 Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu bestellen, die Einwohner des Landkreises sein müssen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf die Einholung entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten.

 

Der Kreistag hat dann in seiner nächsten Sitzung am 19.03.2018 mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Der Kreisausschuss hat im Bestelljahr 2013 die Fraktionen beauftragt, dem Kreistag Wahlvorschläge zu unterbreiten und zwar

 

2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU

1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

 

Von den Fraktionen vorgeschlagen und vom Kreistag mit der erforderlichen Mehrheit bestellt wurden 2013

 

Frau Rosalinde Schraud

Frau Eva-Maria Linsenbreder

Herr Ludwig Mühleck

Herr Waldemar Brohm

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 diese Angelegenheit beraten und dabei dem Kreistag empfohlen, die Wahl der Vertrauenspersonen in der nächsten Kreistagssitzung am 19.03.2018 durchzuführen. Die Kreistagsfraktionen wurden gebeten, rechtzeitig geeignete Vorschläge zu unterbreiten und zwar:

 

2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU

1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD

1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW

 

Die Anzahl der Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des

gewählten Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Wahl der Vertrauenspersonen entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses vom 26.02.2018 durchzuführen.

 

 

Wahlablauf:

Für die Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird vom Kreistag ein Wahlausschuss aus folgenden Personen bestellt:

 

1.    Herr Tobias Reitzenberger, stellv. FBL 13

2.    Frau Nickel-Schäflein, FB 11

3.    Herr Gündel, FB53

 

Der Wahlausschuss wird vom Kreistag einstimmig bestätigt.

 

Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter wird geheim mit Stimmzettel durchgeführt.

Über die Durchführung der Wahl und das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss eine Niederschrift erstellt, welche der Sitzungsniederschrift beigefügt wird.

 

Ergebnis:

 

Ordentliches Mitglied                                                  Gültige Stimmen

 

  1. Frau Rosalinde Schraud, Estenfeld                            56
  2. Herr Waldemar Brohm, Margetshöchheim                56
  3. Frau Eva-Maria Linsenbreder, Kleinrinderfeld           45
  4. Herr Joßberger, Güntersleben                                   52                               

 

 

Vertreter                                                                      Gültige Stimmen

 

  1. Karl Hügelschäffer, Reichenberg                               58
  2. Anita Feuerbach, Zell am Main                                  53
  3. Eberhard Götz, Hettstadt                                            50
  4. Hans Fiederling, Waldbrunn                                       50                                           

 

 

 

Der Kreistag nimmt vom Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen Kenntnis.

Folgende Personen haben somit die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (36) erhalten:

 

Ordentliches Mitglied:                                                             Vertreter:

 

1.    Rosalinde Schraud                                               1.  Karl Hügelschäffer

2.    Waldemar Brohm                                                 2.  Anita Feuerbach

3.    Eva-Maria Linsenbreder                                       3.  Eberhard Götz

4.    Ernst Joßberger                                                    4.  Hans Fiederling

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 13

 

Zur Kenntnis an GB 1