Sitzung: 19.03.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 58, Nein: 5, Anwesend: 63
Anlage/n: Protokoll v. 14.09.2017 (Senioreneinrichtungen des
Landkreises Würzburg)
Schreiben der Gemeinde Uettingen mit
Unterlagen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Uettingen wünscht sich – auch stellvertretend für
andere Gemeinden des westlichen Landkreises - ein Engagement des Landkreises Würzburg
auf dem Gebiet der Altenpflege in seiner Gemeinde.
Er hat dies mit
dem beigefügten Schreiben und Unterlagen beantragt.
Primär geht es um
die Errichtung und den Betrieb eines Seniorenzentrums.
Der westliche
Landkreis hat nach Einschätzung des Kommunalunternehmens des Landkreises
Würzburg einen Bedarf an wohnortnaher stationärer Versorgung, da es zwischen
Waldbüttelbrunn und Marktheidenfeld kein Pflegeheim gibt. Dementsprechend haben
sich auch die Nachbargemeinden Uettingens für die Errichtung eines Pflegeheims
in Uettingen ausgesprochen.
Der
KU-Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 19.1.2018 mit der Angelegenheit
befasst.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat folgende
Weisung, er möge beschließen:
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg -
vertreten durch die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg - baut in
Uettingen ein Seniorenheim zu den Voraussetzungen, wie sie bei den bestehenden
Einrichtungen (z.B. Bergtheim, Aub, Kürnach, Estenfeld) üblich sind.
Die Details beschließt der Verwaltungsrat des
Kommunalunternehmens.
Die Verhandlungen zwischen dem Kommunalunternehmen
und der Gemeinde sind aufgrund der offenen Fragen in der Gemeinde
(Bereitstellung eines Grundstücks in der Ortsmitte, Abriss des alten Schulgebäudes)
sofort zu beginnen mit dem Ziel, den Baubeginn bis 30.06.2019 zu realisieren.
Debatte:
Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens,
erläutert den Sachverhalt.
In der
anschließenden Debatte spricht sich Fraktionsvorsitzender
Ländner (CSU) für den Vorschlag der Verwaltung aus, jedoch mit der
ausdrücklichen Bitte, ein Personalentwicklungskonzept vorzustellen. Er betont,
dass es eine entsprechende und den Menschen gerechte Pflege nur geben könne,
wenn entsprechendes Pflegepersonal zur Verfügung stehe.
Kreisrat Henneberger (ödp/FDP) wundert sich über
die schnelle Entscheidung für den Standort Uettingen, zumal laut dem
Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für Stadt und Landkreis Würzburg eine
Versorgung gesichert sei.
Zudem äußert er erhebliche
Bedenken was den Gebrauch der „Weisungsgebung“ als rechtlich zulässiges Mittel
angeht. Eine Weisung würde demnach bedeuten, dass die
Aufsichtsräte/Verwaltungsräte nicht frei nach ihrer Überzeugung abstimmen
dürfen. Er gibt zu bedenken, dass die Verwaltungsräte und Aufsichtsräte
handelsrechtlich im Zweifel persönlich haften.
Prof. Dr. Schraml erläutert, das für
das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für Stadt und Landkreis Würzburg immer
eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werde. Er äußert sich, dass der Landkreis
zwar in den nächsten Jahren relativ gut da stehe, jedoch dieser aufgerufen sei,
die Teilräume zu betrachten und das ganze nicht nur mathematisch zu sehen.
Was das von Herrn
Henneberger angesprochene Weisungsrecht angehe, so sei dies auch beim
Nahverkehrsplan ausgeübt geworden und deshalb nichts neues oder
außergewöhnliches.
Landrat Nuß erklärt, dass durch den Beschluss des
Kreistages lediglich sichergestellt werden soll, dass dieser später auch im
Verwaltungsrat umgesetzt werde.
Den von Kreisrat
Ländner angesprochenen Personalmangel im Bereich der Pflege könne er nur
bestätigen. Er gibt zu bedenken, dass sich gerade im Bereich der Pflege und des
Handwerks in Zukunft einiges Tun werde. Gründe dafür sei der demographische
Wandel. Die Situation werde sich noch stark verschärfen, daher dürfe jetzt kein
Stopp bei den Pflegeeinrichtungen gemacht werden. Er weist darauf hin, dass es
sich zudem um eine klare Aufgabe nach der Landkreisordnung handele.
Kreisrat Wolfshörndl äußert sich, dass
das Seniorenpolitische Gesamtkonzept keine Aussagen zu den Standorten treffe,
sondern lediglich zum Versorgungsgrad, zur Versorgung in Stadt und Landkreis
Würzburg, insofern hinke der Vergleich, dieses Konzept als Begründung zu nehmen
für irgendwelche Standortentscheidungen.
Er äußert den
Wunsch, nach einer gewissen Verlässlichkeit in der Gesamtplanung für den
Landkreis Würzburg, sowohl vom Gremium als auch von den Einrichtungen des
Kommunalunternehmens.
Kreisrat Kinzkofer spricht das
bereits angesprochen Problem des Personalmangels in den Pflegeeinrichtungen an.
Dieses sei frustrierend, daher müsse sich in Sachen Personalgewinnung unbedingt
etwas tun.
Nachdem keine
weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommt Landrat Nuß zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat folgende
Weisung, er möge beschließen:
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg -
vertreten durch die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg - baut in
Uettingen ein Seniorenheim zu den Voraussetzungen, wie sie bei den bestehenden
Einrichtungen (z.B. Bergtheim, Aub, Kürnach, Estenfeld) üblich sind.
Die Details beschließt der Verwaltungsrat des
Kommunalunternehmens.
Die Verhandlungen zwischen dem Kommunalunternehmen
und der Gemeinde sind aufgrund der offenen Fragen in der Gemeinde
(Bereitstellung eines Grundstücks in der Ortsmitte, Abriss des alten
Schulgebäudes) sofort zu beginnen mit dem Ziel, den Baubeginn bis 30.06.2019 zu
realisieren.
Zur weiteren
Veranlassung an Ku, Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB