Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 5, Anwesend: 63

Anlage/n:         Protokoll  v. 14.09.2017 (Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg)

                        Schreiben der Gemeinde Uettingen mit Unterlagen

 

 

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Uettingen wünscht sich – auch stellvertretend für andere Gemeinden des westlichen Landkreises - ein Engagement des Landkreises Würzburg auf dem Gebiet der Altenpflege in seiner Gemeinde.

Er hat dies mit dem beigefügten Schreiben und Unterlagen beantragt.

Primär geht es um die Errichtung und den Betrieb eines Seniorenzentrums.

 

Der westliche Landkreis hat nach Einschätzung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg einen Bedarf an wohnortnaher stationärer Versorgung, da es zwischen Waldbüttelbrunn und Marktheidenfeld kein Pflegeheim gibt. Dementsprechend haben sich auch die Nachbargemeinden Uettingens für die Errichtung eines Pflegeheims in Uettingen ausgesprochen.

 

Der KU-Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung am 19.1.2018 mit der Angelegenheit befasst.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat folgende Weisung, er möge beschließen:

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg - vertreten durch die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg - baut in Uettingen ein Seniorenheim zu den Voraussetzungen, wie sie bei den bestehenden Einrichtungen (z.B. Bergtheim, Aub, Kürnach, Estenfeld) üblich sind.

Die Details beschließt der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens.

Die Verhandlungen zwischen dem Kommunalunternehmen und der Gemeinde sind aufgrund der offenen Fragen in der Gemeinde (Bereitstellung eines Grundstücks in der Ortsmitte, Abriss des alten Schulgebäudes) sofort zu beginnen mit dem Ziel, den Baubeginn bis 30.06.2019 zu realisieren.

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens, erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Debatte spricht sich Fraktionsvorsitzender Ländner (CSU) für den Vorschlag der Verwaltung aus, jedoch mit der ausdrücklichen Bitte, ein Personalentwicklungskonzept vorzustellen. Er betont, dass es eine entsprechende und den Menschen gerechte Pflege nur geben könne, wenn entsprechendes Pflegepersonal zur Verfügung stehe.

 

 

Kreisrat Henneberger (ödp/FDP) wundert sich über die schnelle Entscheidung für den Standort Uettingen, zumal laut dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für Stadt und Landkreis Würzburg eine Versorgung gesichert sei.

Zudem äußert er erhebliche Bedenken was den Gebrauch der „Weisungsgebung“ als rechtlich zulässiges Mittel angeht. Eine Weisung würde demnach bedeuten, dass die Aufsichtsräte/Verwaltungsräte nicht frei nach ihrer Überzeugung abstimmen dürfen. Er gibt zu bedenken, dass die Verwaltungsräte und Aufsichtsräte handelsrechtlich im Zweifel persönlich haften.

 

 

Prof. Dr. Schraml erläutert, das für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für Stadt und Landkreis Würzburg immer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werde. Er äußert sich, dass der Landkreis zwar in den nächsten Jahren relativ gut da stehe, jedoch dieser aufgerufen sei, die Teilräume zu betrachten und das ganze nicht nur mathematisch zu sehen.

 

Was das von Herrn Henneberger angesprochene Weisungsrecht angehe, so sei dies auch beim Nahverkehrsplan ausgeübt geworden und deshalb nichts neues oder außergewöhnliches.

 

Landrat Nuß erklärt, dass durch den Beschluss des Kreistages lediglich sichergestellt werden soll, dass dieser später auch im Verwaltungsrat umgesetzt werde.

Den von Kreisrat Ländner angesprochenen Personalmangel im Bereich der Pflege könne er nur bestätigen. Er gibt zu bedenken, dass sich gerade im Bereich der Pflege und des Handwerks in Zukunft einiges Tun werde. Gründe dafür sei der demographische Wandel. Die Situation werde sich noch stark verschärfen, daher dürfe jetzt kein Stopp bei den Pflegeeinrichtungen gemacht werden. Er weist darauf hin, dass es sich zudem um eine klare Aufgabe nach der Landkreisordnung handele.

 

 

Kreisrat Wolfshörndl äußert sich, dass das Seniorenpolitische Gesamtkonzept keine Aussagen zu den Standorten treffe, sondern lediglich zum Versorgungsgrad, zur Versorgung in Stadt und Landkreis Würzburg, insofern hinke der Vergleich, dieses Konzept als Begründung zu nehmen für irgendwelche Standortentscheidungen.

Er äußert den Wunsch, nach einer gewissen Verlässlichkeit in der Gesamtplanung für den Landkreis Würzburg, sowohl vom Gremium als auch von den Einrichtungen des Kommunalunternehmens.

 

 

Kreisrat Kinzkofer spricht das bereits angesprochen Problem des Personalmangels in den Pflegeeinrichtungen an. Dieses sei frustrierend, daher müsse sich in Sachen Personalgewinnung unbedingt etwas tun.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommt Landrat Nuß zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat folgende Weisung, er möge beschließen:

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg - vertreten durch die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg - baut in Uettingen ein Seniorenheim zu den Voraussetzungen, wie sie bei den bestehenden Einrichtungen (z.B. Bergtheim, Aub, Kürnach, Estenfeld) üblich sind.

Die Details beschließt der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens.

Die Verhandlungen zwischen dem Kommunalunternehmen und der Gemeinde sind aufgrund der offenen Fragen in der Gemeinde (Bereitstellung eines Grundstücks in der Ortsmitte, Abriss des alten Schulgebäudes) sofort zu beginnen mit dem Ziel, den Baubeginn bis 30.06.2019 zu realisieren.

 


Zur weiteren Veranlassung an Ku, Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an S, ZB