Sitzung: 19.03.2018 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
TOP 5 Anlage 1 – Verteilung
nach Gemeinden alphabetisch
TOP 5 Anlage 2 – Verteilung
nach dem Anteil der Einwohner
TOP 5 Anlage 3 –
Gesamtdarstellung SGB II, XII und AsyllblG
Sachverhalt:
In der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.10.2017 wurde von Herrn Kreisrat Eck eine Darstellung der Verteilung der Arbeitslosengeld II Bezieher auf die Landkreisgemeinden des Landkreis Würzburg gewünscht.
Die entsprechende Verteilung auf die 52
Landkreisgemeinden ist in Anlage 1
(nach Ortschaften alphabetisch sortiert) dargestellt. Hierbei wurde zwischen
Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und Nicht-Erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (NEF) differenziert.
Darüber hinaus wurde der Anteil der Flüchtlinge (die sich im SGB II
Leistungsbezug befinden) aus den 8 zugangsstärksten Nationen (Afghanistan,
Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia) gesondert ausgewiesen.
In der Anlage
2 wurden die Werte der Anlage 1 nach dem Anteil der SGB II
Leistungs-bezieher (bezogen auf die Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde)
ansteigend abgebildet.
Ergänzend zu der Anfrage vom 23.10.2017
wurden durch den FB 32 die Zahlen aus den Rechtskreisen AsyllbLG und SGB XII
ausgewertet, so dass in Anlage 3
eine Gesamt-darstellung der Rechtskreise SGB II, SGB XII und AsyllbLG bezogen
auf die Einwohnerzahl der entsprechenden Landkreisgemeinden möglich wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen
zur Verteilung der Leistungsbezieher (SGB II, SGB XII und AsyllbLG) auf die
Landkreisgemeinden zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Beutert erläutert anhand der Tischvorlage die Aufteilung der SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Bezieher nach Gemeinden.
Auf Wunsch aus dem Ausschuss wird die Verwaltung, beginnend ab Herbst 2018, diese Auswertung aktuell im Ausschuss präsentieren.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen
zur Verteilung der Leistungsbezieher (SGB II, SGB XII und AsyllbLG) auf die
Landkreisgemeinden zur Kenntnis.