Sitzung: 19.03.2018 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
TOP 8 Anlage –
Zielvereinbarung – unterzeichnete Fassung
Sachverhalt:
Für das Jahr 2018 wurde das dezentrale Planungsverfahren für die
Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten und
mit Schreiben des StMAS vom 23.10.2017 eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis
Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3
an das StMAS zu senden.
Wie bereits in den Vorjahren wurde die Planung der Zielwerte durch die
Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erschwert. So machen mittlerweile
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration einen
Anteil vom 29,8% an der Gesamtzahl der ELB aus (Berichtsmonat Oktober 2017,
Datenstand Januar 2018). Damit belegt der Landkreis Würzburg mit 765 ELB mit
Fluchthintergrund von insgesamt 2.567 ELB den Rang 13 unter den 401 Jobcentern
in Deutschland und Rang 3 unter den 27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib.
Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, erfolgte
durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erneut eine zweistufige Planung der
Zielwerte. Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der
örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug
auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit
Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung
des Jahres 2017 wurden einerseits Zielwerte ohne
Einfluss des Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde
dann versucht, anhand der vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen
der Fluchtbewegungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu
bestimmen. Auch weiterhin kann der Einfluss mehrerer Faktoren, wie z.B. des
etwaigen Familienzusammennachzugs bei Flüchtlingen und dessen möglicher Einfluss
auf die ermittelten Zielwerte nur unzureichend abgeschätzt werden. Die Personengruppe der ELB mit
Fluchthintergrund mit ihren spezifischen Vermittlungshindernissen (Alphabetisierung,
Sprache, kultureller und beruflicher Hintergrund) stellt besondere hohe Anforderungen
an eine Integration im Arbeitsmarkt, die eine kurz- bis mittelfristige
Integration sehr erschweren. Dies wirkt sich auf die Integrationsquote (Ziel 2)
und mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher
(Ziel 3) aus, da viele der seit Ende 2015 zugeteilten oder zugezogenen
Flüchtlinge im Jahr 2018 seit mehr als 21 Monaten im Leistungsbezug sein werden
und damit den Status des Langzeitleistungsbeziehers (LZB) erfüllen. Trotz einer
steigenden Integrationsquote wird dies einen signifikanten Einfluss auf die
Anzahl der LZB haben.
Dementsprechende Vorschläge zu den Zielwerten wurden dem StMAS
mitgeteilt:
Ziel
2:
Das
Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters
Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,9 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Ziel
3:
Das
Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum
Vorjahr höchstens 14% steigt.
Mit Schreiben vom 23.01.2018 teilte das StMAS mit, dass die
vom Jobcenter Landkreis Würzburg
angebotenen Zielwerte plausibel sind und im Mittelwert der fünf nächsten Nachbarn
der Optionskommunen liegen. Das StMAS plane, die Werte in den Entwurf der
Zielvereinbarung zu übernehmen, sobald das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales die Zustimmung zu den aggregierten Angebotswerten erklärt hat. Als Ziel
4 wurde in die Vereinbarung aufgenommen, dass der Verbesserung der
Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert,
sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der
Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde
weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.
Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das
StMAS zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 13.02.2018 von
Frau stellvertretender Landrätin Christine Haupt-Kreutzer gegengezeichnet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur
Kenntnis.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur
Kenntnis.