Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

TOP 8 Anlage – Zielvereinbarung – unterzeichnete Fassung        

 

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2018 wurde das dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten und mit Schreiben des StMAS vom 23.10.2017 eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 an das StMAS zu senden.

 

Wie bereits in den Vorjahren wurde die Planung der Zielwerte durch die Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erschwert. So machen mittlerweile erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration einen Anteil vom 29,8% an der Gesamtzahl der ELB aus (Berichtsmonat Oktober 2017, Datenstand Januar 2018). Damit belegt der Landkreis Würzburg mit 765 ELB mit Fluchthintergrund von insgesamt 2.567 ELB den Rang 13 unter den 401 Jobcentern in Deutschland und Rang 3 unter den 27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib.

 

Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, erfolgte durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erneut eine zweistufige Planung der Zielwerte. Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung des Jahres 2017 wurden einerseits Zielwerte ohne Einfluss des Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen der Fluchtbewegungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Auch weiterhin kann der Einfluss mehrerer Faktoren, wie z.B. des etwaigen Familienzusammennachzugs bei Flüchtlingen und dessen möglicher Einfluss auf die ermittelten Zielwerte nur unzureichend abgeschätzt werden. Die Personengruppe der ELB mit Fluchthintergrund mit ihren spezifischen Vermittlungshindernissen (Alphabetisierung, Sprache, kultureller und beruflicher Hintergrund) stellt besondere hohe Anforderungen an eine Integration im Arbeitsmarkt, die eine kurz- bis mittelfristige Integration sehr erschweren. Dies wirkt sich auf die Integrationsquote (Ziel 2) und mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher (Ziel 3) aus, da viele der seit Ende 2015 zugeteilten oder zugezogenen Flüchtlinge im Jahr 2018 seit mehr als 21 Monaten im Leistungsbezug sein werden und damit den Status des Langzeitleistungsbeziehers (LZB) erfüllen. Trotz einer steigenden Integrationsquote wird dies einen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der LZB haben.


 

 

Dementsprechende Vorschläge zu den Zielwerten wurden dem StMAS mitgeteilt:

 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,9 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr höchstens 14% steigt.

 

Mit Schreiben vom 23.01.2018 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte plausibel sind und im Mittelwert der fünf nächsten Nachbarn der Optionskommunen liegen. Das StMAS plane, die Werte in den Entwurf der Zielvereinbarung zu übernehmen, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zustimmung zu den aggregierten Angebotswerten erklärt hat. Als Ziel 4 wurde in die Vereinbarung aufgenommen, dass der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.

 

Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 13.02.2018 von Frau stellvertretender Landrätin Christine Haupt-Kreutzer gegengezeichnet.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.