Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zur Förderung gemeindlicher Integrationsarbeit im Landkreis Würzburg wurde der Stadt Ochsenfurt aufgrund des Antrags vom 11.12.2017 eine einmalige Zahlung von 45.000,- EUR gewährt.

 

Dies erfolgte im Rahmen einer dringlichen Anordnung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung durch Herrn Landrat Eberhard Nuß. Die notwendigen Haushaltsmittel waren vorhanden.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung ist dem zuständigen Ausschuss in der nächsten Sitzung davon Kenntnis zu geben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Information über eine dringliche Anordnung von Herrn Landrat Eberhard Nuß gemäß § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Information über eine dringliche Anordnung von Herrn Landrat Eberhard Nuß gemäß § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung zur Kenntnis.