Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Anlage/n:        

 

Entwurf der Vereinbarung zur Finanzierung der Interventionsstellen / pro-aktiven Beratungsstelle in der Region 2 (Region Würzburg) – abgestimmt, Stand: 18.01.2018

 

Sachverhalt:

 

Die beiden Frauenhäuser in Würzburg, welche jeweils zur Hälfte unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken e.V. (AWO) und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg (SkF) stehen, stellen in diesem Bereich die Grundversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge sicher.

 

Seit März 2016 wird in den kooperierenden Interventionsstellen von AWO und SkF zudem eine pro-aktive Beratung angeboten. Im Rahmen dieses pro-aktiven Beratungsansatzes werden Frauen unterstützt, die sich häuslicher Gewalt ausgesetzt sehen.

 

Interventionsstellen bieten dabei ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für gewalt-betroffene Frauen, die von häuslicher Gewalt, sexualisierter Partnergewalt sowie Stalking durch den (Ex-) Partner betroffen sind und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat. Nach dem polizeilichen Einsatz übermittelt die Polizei - mit Einverständnis der Frau - die Kontaktdaten an die Interventionsstellen. Deren Beraterinnen setzen sich dann mit der Frau in Verbindung. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung. Dieses Beratungsangebot wird auch pro-aktiv genannt, weil die Kontakt-aufnahme von den Beratungseinrichtungen ausgeht. Dadurch werden auch Frauen erreicht, die nicht von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser und Notrufe wenden (Text des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration). Die Interventionsstellen sind nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration errichtet und werden staatlich gefördert.

 

Neben einer staatlichen Förderung und eines Eigenanteils des jeweiligen Trägers der Interventionsstelle von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen sich die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart sowie die Stadt und der Landkreis Würzburg seit Beginn im Jahr 2016 an der Förderung dieser Beratungsstelle.

 

Im  Jahr 2016 unterstütze der Landkreis Würzburg diese mit rund 3.500,- EUR finanziell. Im Jahr 2017 erfolgte eine Förderung in einer Höhe von rund 3.800,- EUR. Für das Haushaltsjahr 2018 wird - auch nach den Regelungen der als Anlage beigefügten Vereinbarung - mit vergleichbaren Kosten für den Landkreis Würzburg gerechnet.


Zu den Kosten gehören die Personalkosten für Fachkräfte entsprechend dem vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration genehmigten Personalschlüssel sowie die anfallenden Sach- und Gemeinkosten.

 

Nachdem aus den Jahren 2016 und 2017 nunmehr die Anzahl der Anfragen aus den jeweiligen Kommunen über die Inanspruchnahme der pro-aktiven Beratung in den kooperierenden Interventionsstellen vorliegen, soll die finanzielle Unterstützung durch die Kommunen im Rahmen einer Vereinbarung geregelt werden.

Der Kostenanteil für die einzelnen kommunalen Kostenträger setzt sich aus einem Grund- und einen nutzungsabhängigen Betrag zusammen:

1.         Der Grundbetrag dient zur Aufrechterhaltung der Interventionsstellen und beträgt für jeden Kostenträger jährlich 500,00 Euro pro Interventionsstelle.

2.         Der nutzungsabhängige Betrag errechnet sich aus der anteiligen Nutzung der Interventionsstellen.

Die Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31.12.2018, gekündigt werden. Zudem hängt eine Fortführung der finanziellen Förderung durch die Kommunen sowohl von der Inanspruchnahme der Interventionsstelle als auch von der weiteren staatlichen Förderung ab. Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2018 Geltung erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss befürwortet den Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Interventionsstellen / pro-aktiven Beratungsstelle in der Region 2 (Region Würzburg) und stimmt diesem in der im Entwurf vorgelegten Fassung zu.

 

Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss befürwortet den Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Interventionsstellen / pro-aktiven Beratungsstelle in der Region 2 (Region Würzburg) und stimmt diesem in der im Entwurf vorgelegten Fassung zu.

 

Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.