Sitzung: 12.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1. Jugendhilfeplanung
Auf Grundlage der Jugendhilfeplanung im
Teilplan „Geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Würzburg -
das integrative Potenzial der Jugendhilfe“, beschlossen im Jugendhilfeausschuss
am 27.11.2017 wird in der Stadt Ochsenfurt ein weiterer Familienstützpunkt im
Landkreis Würzburg eingerichtet.
Familienstützpunkte sind niederschwellige
Kontakt- und Anlaufstellen für Familien. Es werden konkrete Angebote der
Eltern- und Familienbildung durchgeführt und mit anderen örtlichen bzw.
regionalen Einrichtungen abgestimmt. Die Angebote werden auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse der Familien, je nach Alter des Kindes, der Familiensituation, des
Migrationshintergrundes angepasst und geplant mit dem Ziel, passgenaue Hilfen vor
Ort zu entwickeln. Wichtige örtliche Kooperationspartner sind neben der Stadt
Ochsenfurt u.a. die Kindertagesstätten, Erziehungsberatungsstellen, Angebote
der Erwachsenenbildung (Volkshochschule), Jugendzentrum, Schule.
Bisher gibt es im Landkreis Würzburg drei
Familienstützpunkte in Giebelstadt, Kürnach und Waldbüttelbrunn.
Der Teilplan „Geflüchtete Kinder,
Jugendliche und Familien im Landkreis Würzburg“ erkennt einen deutlichen
Schwerpunkt in der Arbeit mit geflüchteten Familien in der Stadt Ochsenfurt. Im
Stadtgebiet befinden sich eine Gemeinschaftsunterkunft, mehrere dezentrale
Unterkünfte sowie eine Betreuungseinrichtung für unbegleitete minderjährige
Ausländer. Darüber hinaus suchen und finden zahlreiche anerkannte Flüchtlinge
Wohnraum in Ochsenfurt. Der Maria-Theresia-Kindergarten Ochsenfurt ist mit
zahlreichen Flüchtlingskindern belegt und stellt somit einen Schwerpunkt in der
U 6-Betreuung im Landkreis Würzburg dar. Ebenso zeigt sich die Situation im
Jugendzentrum Ochsenfurt mit ca. 60 – 80 regelmäßigen Besuchern mit Migrationshintergrund.
Unter Punkt 4 „Eltern- und Familienbildung“
der Handlungsempfehlungen im Teilplan wird ein Familienstützpunkt in
Ochsenfurt, analog der Förderrichtlinien des Freistaates Bayern, empfohlen.
Begründet wird ein Familienstützpunkt in Ochsenfurt u.a. mit den dort zu
erwartenden dauerhaft hohen Fallzahlen. Zudem ist ein Familienstützpunkt
grundsätzlich offen für alle Familien, womit vermieden werden kann, ein neues
„exklusives“ Angebot nur für geflüchtete Familien aufzubauen. Dies kann im
Ergebnis Integrationsbemühungen fördern.
Ein Familienstützpunkt hat eine räumliche
Anlaufstelle im Sozialraum der Gemeinde/der Stadt und wird von einer
hauptamtlichen sozialpädagogischen
Fachkraft geleitet. Aufgrund der Sondersituation der Stadt Ochsenfurt mit einer
hohen Anzahl geflüchteter Familien sowie mit einer hohen Anzahl belasteter
deutscher Familien wird ein Stellenumfang von 19,5 Wochenstunden
(Halbtagsstelle) empfohlen.
2. Kosten- und Finanzierungsrahmen:
·
Personalkosten (sozialpädagogische Fachkraft S 11
TVöD mit 19,5 Wochenstunden
ab Mai 2018) 25.000,00 €
Personalkosten ab 2019 ca. 34.000,00 €
· Sachausgaben für Angebote und Veranstaltungen (§ 16 SGB VIII) 2.500,00 €
· Sachkosten für Räume, Betriebs-, Fahrtkosten, usw. 5.000,00 €
Kostenträger für Personalkosten bzw. Sachausgaben nach § 16 SGB VIII sind der Landkreis Würzburg im Rahmen der Richtlinien des Förderprogramms des Freistaates Bayern.
Allerdings ergibt sich der aufgrund der Festbetragsförderung keine Erhöhung des staatlichen Zuschusses.
Kostenträger für die Sachkosten ist die Stadt Ochsenfurt (Beschluss im Hauptausschuss des Stadtrates am 23.01.2018).
3. Trägervergabe
Mit Ausschreibung vom 24.01.2018 wurden ortsnahe Träger im Auswahlverfahren berücksichtigt. Angeschrieben wurden:
· Sozialdienst kath. Frauen Würzburg e.V.
· Bayer. Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg
· Arbeiterwohlfahrt Ochsenfurt e.V.
· Jugendhilfe Creglingen
· Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e.V.
· Kolping Bildungszentrum Würzburg
Bewerbungsfrist war der 19.02.2018. Die Sichtung der Bewerbungen sowie die Empfehlung für den Jugendhilfeausschuss erfolgten im Anschluss gemeinsam mit der Stadt Ochsenfurt. Aus diesem Grund werden folgende Informationen in der Tischvorlage zur Kenntnis gegeben:
· Bewerbungen
o Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg
o BRK Kreisverband Würzburg
o Kolping-Bildungswerk Mainfranken
o Jugendhilfe Creglingen e.V.
o AWO Bezirksverband Unterfranken
· Kriterien der Trägerauswahl
o Kostenrahmen
o Tätigkeitsprofil und Erfahrungshintergrund
o Räumliche und personelle Ressourcen
· Trägerempfehlung
o Gemeinsamer Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie sowie der Stadt Ochsenfurt
4. Nächste Schritte:
· Klärung der nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte mit dem Träger (Personalausstattung/-ausschreibung, Raumkonzept, Trägervereinbarung zwischen Landkreis Würzburg, Stadt Ochsenfurt und dem beauftragten Träger)
· Einrichtung und Eröffnung des Familienstützpunktes zum baldmöglichsten Zeitpunkt
Das Bayerische Förderprogramm Familienstützpunkte ist nach den Richtlinien so ausgelegt, dass neben dem Träger sowohl die Sitzgemeinde, hier Stadt Ochsenfurt, insbesondere aber der Landkreis, Amt für Jugend und Familie, eine zentrale Steuerungsaufgabe wahrnehmen. Diese Steuerungsfunktion und Einflussmöglichkeit werden schriftlich in der Trägervereinbarung fixiert.
Die Planung, Einrichtung und Eröffnung des Familienstützpunktes Ochsenfurt erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Insbesondere betrifft dies den Aufgabenzuschnitt auf Grundlage der Förderrichtlinien, der Verwendung und Kenntnismachung auf das Förderprogramm des Freistaates sowie die gemeinsam mit dem Ministerium zu planende Eröffnungsveranstaltung.
Des Weiteren ist der Familienstützpunkt in seiner Konzeptionierungsphase (also vor Eröffnung) eng mit den sozialen Dienstleistern in Ochsenfurt (Runder Tisch Ochsenfurt) und insbesondere mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie (Dienststelle Ochsenfurt) abzustimmen.
Debatte:
Herr Gabel gibt hier den Hinweis auf § 43 LkrO.
4 Vertreter sich von der Debatte und Abstimmung auszuschließen.
Als Träger wird auf Grundlage der gemeinsamen Sichtung der Bewerbungen durch das Amt für Jugend und Familie und der Stadt Ochsenfurt, der Sozialdienst katholischer Frauen Würzburg e.V. (SkF) vorgeschlagen.
Herr Rostek erläutert die Empfehlung:
· Der SkF bringt bereits Erfahrungen in der Trägerschaft von Familienstützpunkten mit (Giebelstadt und Würzburg-Zellerau) und hat sich in dieser Hinsicht als zuverlässig, fachlich sehr gut und kooperativ ausgewiesen.
· Kostenkalkulatorisch liegt das Angebot zwar etwas über dem Durchschnitt, da aber nur beim SkF als Eingruppierung S12 ausgewiesen wurde, sind die Personalkosten nicht 1:1 mit den anderen vergleichbar (S11).
· Die „Overheadkosten“ des Trägers sind niedrig, d. h. der SkF garantiert einen hohen Zuschussanteil für die unmittelbare Arbeit im Familienstützpunkt.
· Die Nebenkosten fallen eher niedrig aus, zudem der SkF dort auch Fortbildungskosten eingerechnet hat, die nicht als Trägerkosten anfallen. D. h. Die Nebenkosten wären noch niedriger zu veranschlagen.
· Der SkF bietet eine hervorragende räumliche Lösung für den Familienstützpunkt an. Die Erziehungsberatungsstelle des SkF befindet sich im Gebäude der Dienststelle Ochsenfurt in unmittelbarer Nachbarschaft zum ASD des Jugendamtes. Zwei Büroräume, vor allem aber der ansprechend gestaltete Gruppenraum bieten gute räumliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Familienstützpunktes ohne Zusatzosten für Instandsetzung oder Bereitstellung. Die Räumlichkeiten werden parallel von der Erziehungsberatungsstelle genutzt, dies aber nur an 2 Tagen in der Woche, so dass eine eigenständige Nutzung durch den Familienstützpunkt gut möglich ist.
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Ochsenfurt und der Auswahl des vorgeschlagenen Trägers des Familienstützpunktes (...) wird zugestimmt. Die notwendigen Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt. Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
Beschluss:
Der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Ochsenfurt und der Auswahl des vorgeschlagenen Trägers des Familienstützpunktes Sozialdienst katholischer Frauen Würzburg e.V. wird zugestimmt. Die notwendigen Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt. Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.