Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Unter Bezugnahme auf den Kreistagsbeschluss vom 04.12.2017 ist für die geplante Kinderkrippe im Landratsamt Würzburg eine Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 BayKiBiG sowie der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 erforderlich.

 

Der AK Familie, ein interner Arbeitskreis des Landratsamtes, der sich im Auftrag des Landrates mit der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung familienbewusster Personalmaßnahmen befasst, empfiehlt die Schaffung einer Kindertageseinrichtung in Form einer Kinderkrippe im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayKiBiG mit max. 12 Plätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren. Standort der künftigen Einrichtung werden die derzeitigen Diensträume des FB 35 im Haus 3 (Erdgeschoss). Die erforderlichen Umbaumaßnahmen werden in Abstimmung mit der Stadt Würzburg und der Regierung von Unterfranken auf den Weg gebracht. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung soll nach Entscheidung im Kreistag am 04.12.2017 durch einen externen Träger durchgeführt werden.

 

Grundlage sowohl der Errichtung und des Betriebs eine Kinderkrippe, als auch der Förderung i. R. d. bayerischen Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit der geplanten Plätze.

 

Art. 7 BayKiBiG „Örtliche Bedarfsplanung“:

„Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung (…)  anerkennen.“

 

Nach Mitteilung der Regierung von Unterfranken und Zustimmung der Stadt Würzburg, kann der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg eine Bedarfsfeststellung in eigener Zuständigkeit beschließen, auch wenn die künftige Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Würzburg liegt.

 

Die aktuelle und mehr noch die künftige Personalsituation im öffentlichen Dienst, auch im Landratsamt Würzburg, machen eine aktive Umsetzung familienbewusster Personalmaßnahmen - wie dies in der Privatwirtschaft schon seit langem der Fall ist - notwendig. Eine erste Bedarfsumfrage unter den Beschäftigten des Landratsamtes 2015/2016 sowie eine aktuelle Umfrage aus dem Jahr 2017 ergeben einen eindeutigen Bedarf einer solchen Einrichtung. Darüber hinaus ist für den Landkreis Würzburg insbesondere im stadtnahen Bereich über die aktuelle Betreuungsquote von 40,2% bei den Kindern unter drei Jahren hinaus ein weiterer Betreuungsbedarf dauerhaft zu konstatieren.


Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der Mitarbeiterbefragungen und der sich daraus ergebenden Bedarfssituation der Beschäftigten im Landratsamt Würzburg erfolgt für den Betrieb einer Kinderkrippe mit bis zu 12 Plätzen auf dem Areal des Landratsamtes die Bedarfsanerkennung gemäß Art. 7 BayKiBiG.

 

Beschluss:

 

Auf Grundlage der Mitarbeiterbefragungen und der sich daraus ergebenden Bedarfssituation der Beschäftigten im Landratsamt Würzburg erfolgt für den Betrieb einer Kinderkrippe mit bis zu 12 Plätzen auf dem Areal des Landratsamtes die Bedarfsanerkennung gemäß Art. 7 BayKiBiG.