Sitzung: 12.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Laut Richtlinien zur Ausgabe der Ferienpässe des Landkreises Würzburg, letztmals geändert am 11.04.2016, erhalten folgende Kinder und Jugendliche den Ferienpass und bei Bedarf die VVM-Sommerferienkarte kostenfrei:
· drittes und jedes weitere Kind einer Familie, nicht aber Ferien- und Gastkinder
· Kinder von Arbeitslosengeld II-/Sozialhilfe-Empfängern und Asylbewerbern
· arbeitslose Jugendliche
· behinderte Kinder und Jugendliche
· Kinder bei Pflegefamilien
· Kinder mit begründeten Bedarf durch den ASD
Eine Förderlücke hat sich in den letzten Jahren immer mehr bemerkbar gemacht: Die Wohngeldempfänger.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, sobald das Familieneinkommen unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
· Höhe des Gesamteinkommens
· Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
· Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung
Im Unterschied zu den ALG2- und ALG3-Empfängern sind Wohngeldempfänger berufstätig, allerdings mit einem sehr niedrigen Einkommen. Berücksichtigt man die finanzielle Gesamtsituation dieser Familien, sind sie i. d. R. kaum besser gestellt als ALG2-Empfänger. Aus diesem Grund wird dem Ausschuss empfohlen, dass auch Kinder von Wohngeldempfängern ab 2018 den Ferienpass und bei Bedarf die VVM-Sommerferienkarte kostenlos erhalten.
Übersicht der kostenlosen
Ausgabe
Jahr |
Kostenlose Ferienpässe |
kostenlose Ferienkarte |
Landkreiszuschuss |
2015 |
609 |
238 |
10.370,00 € |
2016 |
600 |
308 |
11.470,00 € |
2017 |
641 |
269 |
10.602,50 € |
Aufgrund der Änderung der Zuschussrichtlinien wird eine Kostensteigerung von ca. 1.000,00 € erwartet.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien zur kostenfreien Ausgabe von Ferienpässen und Ferienkarten. Kinder von Wohngeldempfängern erhalten ab 2018 beide Leistungen bei entsprechendem Nachweis kostenfrei.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien zur kostenfreien Ausgabe von Ferienpässen und Ferienkarten. Kinder von Wohngeldempfängern erhalten ab 2018 beide Leistungen bei entsprechendem Nachweis kostenfrei.