Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel (FB 31a) trägt auszugsweise aus dem Geschäftsbericht des Jugendamtes des Landkreises Würzburg für das Geschäftsjahr 2017 einige ausgewählte Passagen vor.

 

Er wird bei Bedarf und Rückfragen durch Herrn Sozialrat Klaus Rostek (FB 31c) und Herrn Fachbereichsleiter Holger Schimanski (FB 31b) temporär ergänzt.

 

Debatte:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel, als Fachbereichsleiter des Amtes für Jugend und Familie - Sozialpädagogische Dienste -, berichtet auszugsweise aus dem, den Ausschussmitgliedern vorliegenden Geschäftsbericht für das Berichtsjahr 2017, versehen mit einigen Ergänzungen und Erläuterungen: Im Bereich der Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) fällt auf, dass sich insbesondere im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung die Fälle von hochstrittigen Elternteilen erhöht hat (hierzu wird keine quantitative Statistik geführt), die den psychosozialen Fachkräften im ASD oft viel Fachlichkeit und zeitliche Ressourcen zur Verdeutlichung der bleibenden elterlichen Verantwortung bei gleichzeitiger gescheiterter Partnerschaft, abtrotzen.

 

In diesen Kontext gehören auch die Beratungen in Bezug auf Umgangsregelungen, die insgesamt zugenommen haben. Auch hier sind die hochstrittigen Anteile steigend; wie ebenfalls die Umgangsbegleitungen nach § 18 Abs. 3 SGB VIII (siehe Seite 9).

 

Auf dem Gebiet der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII sind im Bereich der projektbezogenen Arbeit die gut angelegten Investitionen in die interkommunal geförderte Streetwork (ab 2018 Erhöhung durch Stadt und Landkreis Würzburg) und die nunmehr regionalgeförderte Arbeit bei ROVEN mit schulabsenten Jugendlichen (Kitzingen, Mainspessart, Würzburg-Land und Würzburg-Stadt) hervorzuheben.

 

Im Bereich der Hilfen in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) ist anzumerken, dass es hier regelmäßig zu Finanzierungskonflikten mit den zuvörderst zu leistenden Krankenkassen kommt, die ihrer Verpflichtung nach § 28 SGB VIII nicht ausreichend oder gar nicht nachkommen.

 

Herr Gabel führt hier ein jüngstes Beispiel an, das zur Unterbringung eines 4 Monate alten Kleinkindes in eine Bereitschaftspflegefamilie zu Laster der Jugendhilfe kam, obwohl hier die Krankenkasse in der Verpflichtung war. Hier wird Jugendhilfe, wie so oft auch in anderen Leistungsbereichen, zum Ausfallbürgen für andere (Sozialleistungs-)Träger. Wir werden hier auch im regionalen oder unterfränkischen Verbund darauf achten, dass die zuständigen Leistungsträger nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Über die Argumentation „Kinderschutz“ ist letztendlich die Jugendhilfe dann doch wieder Adressat.

 

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) und der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sind die üblichen Fallvarianzen aus den entsprechenden Übersichten zu entnehmen.

 

Im Bereich Kinderschutz (§§ 8a, 8b, 42 SGB VIII) werden die statistischen Entwicklungen im Geschäftsbericht ab Seite 31 betrachtet und interpretiert. Auch die fachübergreifende, präventive Kinderschutzarbeit mit der KoKi ist sehr wertvoll. Zu diesem herausfordernden Aufgabengebiet des ASD ist zu sagen, dass die Herausnahmen von Minderjährigen mit Polizeiunterstützung zugenommen haben (Den beiden Polizeiinspektionen Ochsenfurt und Würzburg-Land sei hier für die sehr gute Kooperation gedankt.).

 

An dieser Stelle möchte Herr Gabel einen Hinweis darauf geben, dass die Arbeit des ASD nicht nur schwierig ist, sondern sich immer weniger Bewerber_innen finden, um diese hochqualifizierte und belastende Arbeit auszuführen. Auch langgediente ASD-Mitarbeiter_innen kommen an ihre Grenzen und äußern Wechselwünsche bzw. beenden ihre ASD-Tätigkeit.

 

Hier müssen die Mitarbeiter auch über den ASD hinaus und fachbereichsübergreifend darauf achten, dass wir die Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. kollegiale Beratung, Intervision, Fort- und Weiterbildung und Supervision sichern und wo nötig noch ausbauen. In der Ausbildung der künftigen Sozialpädagogen werden entsprechende Akzente gesetzt.

 

Hier werden sich die Jugendamtsleitungen auf der Herbsttagung der unterfränkischen Jugendamtsleitungen in Schweinfurt mit der Fachkräftesituation in Sozialarbeit und Verwaltung beschäftigen (Die Frühjahrstagung in Aschaffenburg wird sich mit „Kindern zwischen den Systemen“ beschäftigen.).

 

Jugendhilfe muss man fallübergreifend weiterentwickeln, thematisch und personalbezogen, das ist die Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe nach §§ 79, 80 SGB VIII, unter Einbeziehung der freien Träger.

 

Im Dezember 2017 wurde nach halbjährigem Vorbereitungsvorlauf im Amt für Jugend und Familie, FB 31a, ein sogenanntes Krisenplanspiel unter Einbeziehung der stellvertretenden Landrätin, des GB 3 und der Pressestelle, mit dem fiktiven Tod eines Kleinkindes durch das ZBFS/BLJA durchgeführt. Im Echtverlauf wurden in 5 Arbeitsteams (mit fiktiven E-Mail-Adressen, technischer Ausstattung und fiktiven Presseanfragen) mit der Methode Planspiel ein realitätsnahes Szenario mit Rollenverteilungen und dem Abschluss einer „Pressekonferenz“ absolviert. Auch wurde ein fiktives Arbeitsteam „Freie Träger“ gespielt.

 

Das Krisenplanspiel wurde mittlerweile mehrdimensional ausgewertet und vom Bayerischen Landesjugendamt wurde ein Krisenplan übergeben, der strukturelle, organisatorische und hilfeplanrelevante Vorschläge enthält, wie z. B. der Einrichtung eines Krisenstabes für derartige Fälle, sowie die Kennzeichnung der sechs Eingänge des LRA zum Zweck des Film- und Fotoverbotes. Die jugendhilferelevanten Vorschläge werden derzeit aufbereitet und mit den Trägern der ambulanten Leistungen erörtert.

 

Der Ausblick auf 2018 wird wohl mit der Einführung der Jugendberichterstattung der Jugendämter in Bayern (abgekürzt JUBB), in Kooperation mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)/Bayerisches Landesjugendamt (BLJA), Vorteile und Erleichterungen im Bereich der Statistik, weitere Transparenz in der Fallarbeit und der Kosten, des Monitorings (also der Geschäftsberichterstattung), Planung und des Benchmarkings (in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit anderen Jugendämtern) mit sich bringen.

 

Der FB 31b erprobt derzeit für das ganze Landratsamt Würzburg die Einführung der E-Akte, was dann in der 3. Projektwelle auch auf die Fachbereiche 31a und 31c zukommen wird.

 

Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) bleiben die Zugangszahlen auf 66 UMAs stabil. Vor allem junge Frauen, zum Teil schwanger, werden in unserem Zuständigkeitsbereich in 2 Einrichtungen betreut.

 

Die Reform des SGB VIII, die vom Bundestag im Juli 2017 beschlossen wurde, wurde immer noch nicht im Bundesrat behandelt und ist somit rechtlich noch nicht erledigt. Eine Zustimmung des Bundesrates würde Änderungen im Pflegekinderwesen, Kinderschutz und in der Hilfeplanung mit sich bringen.

 

Herr Gabel bedankt sich für die Aufmerksamkeit und bittet ggf. die Herren Fachbereichsleiter von 31b und 31c um Ergänzungen.

 

Herr Fachbereichsleiter Schimanski geht auf die Entwicklungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Einführung der E-Akte und die personelle Situation, ein.

 

Herr Fachbereichsleiter Rostek geht auf die Gründung des Präventionsnetzwerkes Radikalisierung, die Jugendhilfeplanung und den Familienatlas, der 2018 wieder erstellt werden wird, ein.