Sitzung: 05.03.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die
Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat
Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die
aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf
eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität
(Erbgutschädigung) des Wirkstoffs. Unabhängig von der Frage nach
gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes
auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen
Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen. Eine
Landwirtschaft mit Monokulturen und Herbiziden ist die wahrscheinlichste
Ursache des Insektensterbens.
Einige
Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben
in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im
kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein
Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich
ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI
und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Der Landkreis
Würzburg verzichtet bereits seit Jahren bei der Pflege der Außenflächen seiner
Einrichtungen (Verwaltungen, Schulen, Freisportanlagen usw.) auf den Einsatz
von Herbiziden. Auch beim Unterhalt der Kreisstraßen ist gemäß der Weisung der
Obersten Bayerischen Baubehörde bereits seit vielen Jahren der Einsatz von
jeglichen Herbiziden untersagt.
Der
Landkreis Würzburg möchte mit den
vorgesehenen Beschlüssen die bisherige Vorgehensweise dauerhaft verbindlich
festlegen und entsprechend dem Vorsorgeprinzip seiner Mitverantwortung für
Gesundheitsschutz und Ökologie gerecht werden. Im Landkreis Würzburg haben
bereits eine ganze Reihe von Gemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Über
das bisherige Verbot zum Einsatz von Herbiziden auf selbstbewirtschafteten
Grundstücken des Landkreises hinaus soll künftig beim Abschluss von neuen
Pachtverträgen oder bei der Verlängerung von bestehenden Pachtverträgen für
landwirtschaftlich genutzte Flächen eine Klausel eingefügt werden, wodurch die
Pächter verpflichtet werden, bei der Bewirtschaftung der Flächen gänzlich auf
den Einsatz von glyphasathaltigen Mitteln zu verzichten.
Weiterhin
wird der Landkreis Würzburg künftig bei der Beauftragung von privaten
Unternehmen zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen den Verzicht auf
den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden vertraglich vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Landkreis Würzburg verzichtet
dauerhaft bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von
Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
2.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge
für landkreiseigene landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von entsprechenden
Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum
vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen
Flächen verpflichtet.
3.
Private Unternehmen, die Aufträge vom
Landkreis Würzburg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten,
werden künftig vertraglich auf einen Glyphosatverzicht verpflichtet. Bei
laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Debatte:
Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.
In der anschließenden Debatte sprechen sich die Fraktionen für den Vorschlag der Verwaltung aus. Man ist sich einig, dass durch diesen Beschluss ein wichtiges Signal gesetzt werde.
Beschluss:
1.
Der Landkreis Würzburg verzichtet
dauerhaft bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von
Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
2.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge
für landkreiseigene landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von entsprechenden
Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum
vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen
Flächen verpflichtet.
3.
Private Unternehmen, die Aufträge vom
Landkreis Würzburg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten,
werden künftig vertraglich auf einen Glyphosatverzicht verpflichtet. Bei
laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB