Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen. Eine Landwirtschaft mit Monokulturen und Herbiziden ist die wahrscheinlichste Ursache des Insektensterbens.

 

Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.

 

Der Landkreis Würzburg verzichtet bereits seit Jahren bei der Pflege der Außenflächen seiner Einrichtungen (Verwaltungen, Schulen, Freisportanlagen usw.) auf den Einsatz von Herbiziden. Auch beim Unterhalt der Kreisstraßen ist gemäß der Weisung der Obersten Bayerischen Baubehörde bereits seit vielen Jahren der Einsatz von jeglichen Herbiziden untersagt.

 

Der Landkreis Würzburg möchte  mit den vorgesehenen Beschlüssen die bisherige Vorgehensweise dauerhaft verbindlich festlegen und entsprechend dem Vorsorgeprinzip seiner Mitverantwortung für Gesundheitsschutz und Ökologie gerecht werden. Im Landkreis Würzburg haben bereits eine ganze Reihe von Gemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst.

 

Über das bisherige Verbot zum Einsatz von Herbiziden auf selbstbewirtschafteten Grundstücken des Landkreises hinaus soll künftig beim Abschluss von neuen Pachtverträgen oder bei der Verlängerung von bestehenden Pachtverträgen für landwirtschaftlich genutzte Flächen eine Klausel eingefügt werden, wodurch die Pächter verpflichtet werden, bei der Bewirtschaftung der Flächen gänzlich auf den Einsatz von glyphasathaltigen Mitteln zu verzichten.

 

Weiterhin wird der Landkreis Würzburg künftig bei der Beauftragung von privaten Unternehmen zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen den Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden vertraglich vereinbaren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Landkreis Würzburg verzichtet dauerhaft bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.

 

2.   Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landkreiseigene landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von entsprechenden Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet.

 

3.   Private Unternehmen, die Aufträge vom Landkreis Würzburg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden künftig vertraglich auf einen Glyphosatverzicht verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

 

 

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Debatte sprechen sich die Fraktionen für den Vorschlag der Verwaltung aus. Man ist sich einig, dass durch diesen Beschluss ein wichtiges Signal gesetzt werde.

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.   Der Landkreis Würzburg verzichtet dauerhaft bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.

 

2.   Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landkreiseigene landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von entsprechenden Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet.

 

3.   Private Unternehmen, die Aufträge vom Landkreis Würzburg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden künftig vertraglich auf einen Glyphosatverzicht verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB