Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

In der Kreisausschusssitzung am 20.11.2017 wurde umfassend über die Ergebnisse  der  Voruntersuchungen des  Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs der beiden Schulstandorte Veitshöchheim und Höchberg der  Rupert-Egenberger-Schule berichtet. Dabei wurden  auch die Ergebnisse des  beauftragten Architekturbüros Dold  + Versbach für alle relevanten Alternativen einschließlich der Kostenschätzungen vorgestellt. Der Schulleiter der Rupert-Egenberger-Schule hat ebenfalls die Vorstellungen und Bedürfnisse der Förderschule darlegen können. Insofern wird auf die Sitzungsniederschrift und die umfassenden  Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt im  Ratsinformationssystem verwiesen. Die Ergebnisse des Architekturbüros werden für die Sitzung des Kreisausschusses am 29.02.2018 nochmals als Anlagen im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.   

 

Die Voruntersuchungen erfolgten  von Beginn an in enger Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken als Förderbehörde für Schulbaumaßnahmen. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Kostenschätzung für beide Standorte, die dem Landratsamt Ende Oktober 2017 vollständig vorlagen, wurden unmittelbar nach der Kreisausschusssitzung am 21.11.2017 der Regierung von Unterfranken zugeleitet, um die noch offenen Fragen des Umfangs der Förderfähigkeit der  untersuchten Alternativen klären zu können. Dabei geht es v. a. um die Abstimmungen der festgestellten Überhangflächen des Bestandsgebäudes am Schulstandort Veitshöchheim  gegenüber dem Raumprogramm der Regierung und um die Festlegung der Höhe des Fördersatzes. Hierzu wurde um einen zeitnahen Erörterungstermin gebeten.

 

Mit Schreiben  vom 15.12.2018 teilte die Regierung mit dass die  umfangreichen Unterlagen hausintern an die zuständigen Fachstellen zur inhaltlichen Prüfung verteilt wurden. Ein Erörterungstermin wurde frühestens für Februar 2018 in Aussicht gestellt. Auf mehrfache Nachfrage bei der Regierung konnte bisher allerdings noch kein konkreter Termin festgelegt werden.

 

In dem Schreiben übermittelt die Regierung allerdings eine erste Beurteilung der vorgelegten Kostenschätzungen gegenüber den voraussichtlichen Kostenhöchstwerten für die Beurteilung der Förderfähigkeit. Wie bereits  in der Kreisausschusssitzung am 20.11.2018 erläutert berücksichtigt die Regierung dabei die gesondert ausgewiesenen Kosten  für eine teilweise Auslagerung des Schulbetriebs in Schulcontainer während der Bauphase nicht, da diese nicht förderfähig sind.

 

Hinsichtlich der vorgelegten Varianten für den Erhalt der beiden  Schulstandorte bzw. zur Zusammenlegung in Höchberg kommt die Regierung mit Schreiben vom 15.12.2017 zu folgenden Einschätzungen:

 

 

 

Standort Höchberg:

 

Raumprogramm für 8 Klassen mit Pausenhalle, Stand 28.03.2017  1.398 m² NF (1-6)

Flächen Bestand mit Pausenhalle (Rechenwert 96 m²)                                1.464 m² NF (1-6)

 

Kostenhöchstwert (Stand 01.01.2016)

1.398 m² HNF (NF 1-6) x 3.957 €/m² HNF =                                     5.531.886,00 €

 

Die vom Büro Dold+Versbach ermittelte vorläufige Kostenschätzung für die Generalsanierung, Modernisierung und Erweiterung des Schulgebäudes in Höchberg beläuft sich ohne Auslagerungskosten auf 5.494.266,00 €. Diesbezüglich wird der förderfähige Kostenhöchstwert noch knapp unterschritten.

 

Einschließlich der Auslagerungskosten in Höhe von voraussichtlich 262.781,75 € brutto beträgt die vorläufige Kostenschätzung für die Erhaltung und Sanierung des Standortes Höchberg für 8 Klassen 5.757.047,75 € brutto.

 

Standort Veitshöchheim:

 

Raumprogramm für 6 Klassen mit Pausenhalle, Stand 28.03.2017  1.197 m² NF (1-6)

Flächen Bestand mit Pausenhalle (Rechenwert 76 m²)                                1.321 m² NF (1-6)

 

Kostenhöchstwert (Stand 01.01.2016)

1.197 m² HNF (NF 1-6) x 3.957 €/m² HNF =                                     4.736.529,00 €

 

Die vom Büro Dold+Versbach ermittelte vorläufige Kostenschätzung für die Generalsanierung und Modernisierung des Schulgebäudes in Veitshöchheim beläuft sich ohne Auslagerungskosten auf 6.515.178,00 €. Der förderfähige Kostenhöchstwert wird somit deutlich um ca. 1,8 Mio. € überschritten.

 

Einschließlich der Auslagerungskosten in Höhe von voraussichtlich 176.453,20 € brutto beträgt die vorläufige Kostenschätzung für die Erhaltung und Sanierung des Standortes Veitshöchheim für 6 Klassen 6.691.591,20 € brutto (Variante Außendämmung).

 

Zu beachten ist dabei, dass die Regierung von Unterfranken bei der HNF von 1.197 m² die bestehende Kleinfeldturnhalle nicht berücksichtigt. Bei der Kostenschätzung durch den Architekten wurde die  Turnhalle mit einer Fläche  von 344 m² jedoch berücksichtigt. Mit Schreiben vom 21.11.2017 wurde  allerdings im Hinblick auf die bevorstehende Rückkehr zum G 9 eine Überprüfung des Bedarfs an gedeckten Sportflächen für den gesamten Schulstandort einschließlich Gymnasium  und Grund- und Mittelschule angefordert.

 

Zusammenlegung der Standorte in Höchberg:

 

Raumprogramm für 14 Klassen mit Pausenhalle, Stand 28.03.2017            2.134 m² NF (1-6)

 

Kostenhöchstwert (Stand 01.01.2016)

2.134 m² HNF (NF 1-6) x 3.957 €/m² HNF =                                     8.444.238,00 €

 

Die vom Büro Dold+Versbach ermittelte vorläufige Kostenschätzung für die Zusammenlegung der Schulen in Höchberg durch Generalsanierung und Modernisierung der Bestandsgebäude sowie der erforderlichen Erweiterung beläuft sich ohne Betrachtung einer zusätzlichen neuen Einfeldsporthalle auf 8.079.266,00 €. Der förderfähige Kostenhöchstwert wird somit knapp unterschritten.

 

 

Für die als bedarfsnotwendig bescheinigte Errichtung einer zusätzlichen Einfeldhalle (27m x 15 m x 5,5 m) hat das Büro Dold+Versbach Baukosten in Höhe von 1.626,00 € brutto geschätzt (ohne Grunderwerb). Dieser Wert liegt unter dem Kostenrichtwert einer solchen Halle in Höhe von 1.855.300,00 € (Stand 01.01.2016).

 

Einschließlich der zusätzlichen Einfeldhalle beträgt die vorläufige Kostenschätzung für die Zusammenlegung mit 14 Klassen 9.705.266,00 € brutto.

 

Die Regierung von Unterfranken weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass der Freistaat Bayern zum 01.01.2018 die Kostenrichtwerte neu festlegen wird und mit einer Erhöhung zu rechnen ist. Die genauen Werte liegen noch nicht vor, doch ist dadurch mit einer gewissen Erhöhung der o. a. Kostenhöchstwerte zu rechnen.

 

Weitere Festlegungen der Regierung von Unterfranken, insbesondere auch hinsichtlich des voraussichtlichen Fördersatzes, liegen  derzeit nicht vor.

 

Folgende mit Übersendung der umfangreichen Unterlagen aufgeworfenen Punkte sind daher im Rahmen des angestrebten Zuwendungsverfahrens nach Art. 10 FAG mit der Regierung von Unterfranken noch zu klären:

 

1. Standort Veitshöchheim

 

-       Festlegung der energetischen Sanierung der Fassade (Außendämmung – Innendämmung)

-       Stellungnahme zur Alternative Ersatzneubau aus wirtschaftlicher Sicht

-       Überprüfung des Bedarfs der vorhandenen Sportflächen und damit der Förderfähigkeit der vorhandenen Kleinfeldhalle

-       Abstimmung der Überhangflächen aus dem Bestand  gegenüber dem Raumprogramm

 

2. Zusammenlegung der Standorte

 

-       Prüfung der Förderfähigkeit der zusätzlich notwendigen Einfeldturnhalle und Festlegung des Kostenhöchstwertes

 

3. Aussage  zu  den Fördersätzen für die Zuwendung nach Art. 10 FAG

 

In den Sitzungen Kreisausschuss bzw. Kreistag wird über die weitere Entwicklung hierzu berichtet.

 

Parallel wurde durch die Verwaltung vorgeprüft,  ob für die beiden Projekte eine Förderung nach dem neuen Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) in Anspruch genommen werden könnte. Neben den vorliegenden Informationen hierzu vom Bayerischen Landkreistag wurde der Sachverhalt mit der zuständigen Stelle an der Regierung von Unterfranken besprochen. Demnach stehen für dieses Sonderprogramm im  Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt 44,4 Mio.  € zur Verfügung. Dieser Betrag  wird von der Regierung von Unterfranken auf 9 Landkreise und die Stadt  Würzburg aufgeteilt. Auf den Landkreis Würzburg einschließlich aller Mitgliedsgemeinden entfällt davon voraussichtlich  ein Gesamtbetrag von unter 4 Mio. €. Da das Sonderförderprogramm eine Förderquote von 90 % der förderfähigen Kosten vorsieht, empfiehlt die Regierung von Unterfranken hier keine kostenintensiven Generalsanierungsmaßnahen von ganzen Schulgebäuden einzubeziehen, damit sichergestellt werden kann, dass auch eine möglichst große Zahl von eingereichten Projekten gefördert werden kann. Insbesondere wird empfohlen Projekte einzureichen, für die ansonsten keine anderen Fördermöglichkeiten bestehen, z. B. wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze. Da bei den angestrebten Maßnahmen an den Förderschulstandorten grundsätzlich eine Förderung nach Art. 10 FAG möglich ist, sollte diese auch bevorzugt verfolgt werden.

 

Da in der Sitzung des Kreisausschusses am 20.11.2018 auch Fragen zu den Einzugsbereichen der einzelnen Schulstandorte der Rupert-Egenberger-Schule sowie zur Herkunft der Schüler aufgeworfen wurden, werden anbei die diesbezüglichen Informationen der Schulleitung nachgereicht mit der Bitte um Kenntnisnahme (Landkreiskarte und Wohnorttabellen der einzelnen Schulstandort, Stand 01.01.2018). Zudem wird eine Übersicht der Entwicklung der Schülerzahlen im Zeitraum von 2012 bis 2017 vorgelegt.   

 

Weiterhin fanden zwischenzeitlich noch Begehungen der beiden  Schulgebäude mit Vertretern der UWG/FW-Fraktion unter Einbindung der Schulleitung statt.

 

Weitere Vorgehensweise/Zeitplan

 

Die Verwaltung bemüht sich weiterhin intensiv  die offenen Punkte bei der Regierung von Unterfranken einer Klärung zuzuführen. Soweit nach Abgabe der Sitzungsvorlage und bis zum Termin der Sitzung neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung vorgestellt. Ansonsten wird in der kommenden Sitzung des Kreistages weiter berichtet.

 

Darüber hinaus bleibt  es bei den in der Sitzung des Kreisausschusses am 20.11.2017 vorgestellten Abläufen nach denen zunächst durch den Kreistag eine Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen erfolgen muss.

 

Danach muss für die weitergehende Beauftragung eines Architekten ein VgV-Verfahren durchgeführt werden. Der danach beauftragte Architekt wird dann die Detailplanungen zur Vorbereitung des jeweiligen Förderantrags mit der Regierung von Unterfranken und der Baugenehmigung erarbeiten. Erst anhand der Detailpläne, besonders hinsichtlich der Fassadengestaltungen, kann eine Prüfung  der evtl. Rechtsposition der ursprünglichen Architekten erfolgen.

 

Erst nach Vorlage des Förderbescheides und der Baugenehmigung kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Unter Berücksichtigung des Schulbetriebes wäre der Beginn von Bauarbeiten somit voraussichtlich frühestens ab dem Sommer 2019 möglich. Bei allen Varianten wird aufgrund des Umfangs der notwendigen Maßnahmen je Standort mit einer Bauzeit zwischen zwei und drei Jahren gerechnet.

 

 

Aufgrund der pädagogischen Stellungnahme der Schulleitung und der zu erwartenden, teilweise deutlichen Verschlechterungen der Fahrzeiten bei der Schülerbeförderung bei einer Zusammenlegung in Höchberg, wird empfohlen an zwei Standorten der Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg und Veitshöchheim festzuhalten. So kann trotz der ermittelten höheren Kosten beim Festhalten an beiden Standorten in Höhe von ca. 2,25 Mio. € brutto der pädagogische Erfolg der Förderschule am besten weiterhin gewährleistet und eine sinkende Akzeptanz der Schule aufgrund Verschlechterungen bei der Schülerbeförderung vermieden werden.

 

Zunächst sollen die Baumaßnamen am Standort in Höchberg umgesetzt werden, anschließend wird das Gebäude in Veitshöchheim saniert und modernisiert.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Finanzplan der kommenden Haushaltsjahre eingeplant.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten eine entsprechende Empfehlung an den Kreistag auszusprechen.  

 

 

Ergänzung der Sitzungsvorlage am 22.02.2018:

 

Nach dem Versand der Sitzungsunterlagen ist beim Landratsamt die baufachliche Stellungnahme der Regierung von Unterfranken mit ergänzenden Hinweisen zum Standort Veitshöchheim der Rupert-Egenberger-Schule mit Schreiben von 06.02.2018 eingegangen.

 

Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse:

 

·      Die Regierung von Unterfranken schließt sich der Einschätzung der bauphysikalischen Voruntersuchung durch das IB Sorge an und spricht sich wie der Landkreis für die energetische Sanierung durch Außendämmung aus.

 

·      Die Vorplanung durch das Büro Dold + Versbach wird als schlüssig bestätigt und kann bei Entscheidung zum Erhalt des Standortes Veitshöchheim weiter zugrunde gelegt werden.

 

·      Die Förderung der Sanierung der im Schulgebäude integrierten Turnhalle wird in Aussicht gestellt. Dazu sind die Kosten des Schulgebäudes bzw. der Schulräume und der Turnhalle getrennt auszuweisen. Für die Turnhalle wird dabei ein Kostenrichtwert von derzeit maximal 1.004.000,00 € zusätzlich zugrunde gelegt.

 

Daraufhin wurden vom Büro Dold + Versbach eine nach Schule und Turnhalle getrennte Kostenschätzung für den Standort Veitshöchheim angefordert (liegt als Anlage  bei). Daraus ergibt sich in Abweichung zur bisherigen Darstellung für den  Standort Veitshöchheim hinsichtlich der Förderfähigkeit folgende neue Bewertung:

 

1.      Schulgebäude RES Veitshöchheim

 

Kostenschätzung Dold+Versbach, Stand Februar 2018             5.531.597,00 €

Kostenhöchstwert lt. RvU (s. o.)                                                  4.736.529,00 €

 

Überschreitung Kostenhöchstwert                                                 795.068,00 €

           

 

2.      Schulturnhalle RES Veitshöchheim

 

Kostenschätzung Dold+Versbach, Stand Februar 2018                983.542,00 €

Kostenhöchstwert lt. RvU voraussichtlich                                   1.004.000,00 €

 

Unterschreitung Kostenhöchstwert                                                20.458,00 €

 

 

Somit verringert sich die Überschreitung der Kostenhöchstwerte für den Standort Veitshöchheim für Schule und Turnhalle von bisher 1.778.609,00 € um   983.541,00 € auf voraussichtlich  795.068,00 €.

 

Den genauen Fördersatz konnte die Regierung von Unterfranken auch in den weiterführenden Gesprächen bisher nicht nennen. Dieser wird erst im Rahmen des konkreten Zuwendungsantragsverfahren anhand der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises abschließend festgelegt. Man kann aber davon ausgehen, dass der letzte Fördersatz in Ochsenfurt mit 44 v. H. nicht unterschritten wird. Wahrscheinlich wird sich der Fördersatz zwischen 44 v. H. und 50 v. H. einpendeln.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen und die weiteren Informationen zu den beiden Schulstandorten der Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg und Veitshöchheim zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in Kenntnis der verschiedenen Sanierungs- und Neubauvarianten den Erhalt sowie die Generalsanierung und Modernisierung beider Schulstandorte.

 

Dabei sollen zunächst die Baumaßnahmen am Standort Höchberg umgesetzt werden und anschließend das Schulgebäude in Veitshöchheim.

 

Vorbehaltlich der Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird für das Schulgebäude in Veitshöchheim die Variante mit Außendämmung festgelegt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dürr, Fachbereichsleiter Hochbau, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrätin Heußner fragt nach, warum zuerst der Standort Höchberg saniert werden soll.

 

Landrat Nuß erwidert, dass im Rahmen der Diskussionen um die Mittelschulen im Würzburger Norden es möglich wäre, dass in Rimpar eine Schule leerstehen könnte. Falls der Landkreis Würzburg gefragt werde, ob er das Gebäude als Mietobjekt übernehmen möchte, will er diese Option eines alternativen Standortes zu Veitshöchheim im Auge behalten.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen und die weiteren Informationen zu den beiden Schulstandorten der Rupert-Egenberger-Schule in Höchberg und Veitshöchheim zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in Kenntnis der verschiedenen Sanierungs- und Neubauvarianten den Erhalt sowie die Generalsanierung und Modernisierung beider Schulstandorte.

 

Dabei sollen zunächst die Baumaßnahmen am Standort Höchberg umgesetzt werden und anschließend das Schulgebäude in Veitshöchheim.

 

Vorbehaltlich der Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird für das Schulgebäude in Veitshöchheim die Variante mit Außendämmung festgelegt.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA