Sachverhalt:
Die Regierung von
Unterfranken hat mit Schreiben vom 02.01.2018 mitgeteilt, dass im Jahr 2018 die
Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss 2018 beim jeweiligen
Amtsgericht zu wählen sind.
Gemäß § 40
Gerichtsverfassungsgesetz, Art. 3 AGGGVG i. V. m. Nrn. 15 und 16 der
Schöffenbekanntmachung tritt bei den Amtsgerichten für die Schöffenwahl
alle 5 Jahre ein Ausschuss zusammen, bestehend aus dem Richter am Amtsgericht
als Vorsitzenden und einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer
des gemeinsamen Ausschusses von Stadt und Landkreis Würzburg.
Von den 7
Vertrauenspersonen hat der Landkreis Würzburg 4 Personen zu bestellen,
die Einwohner des Landkreises sein müssen.
Die Verwaltung
schlägt vor, wie bereits in den Bestelljahren davor, auf die Einholung
entsprechender Vorschläge bei den Landkreisgemeinden zu verzichten; stattdessen
sollten die Fraktionen dem Kreistag entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten.
Der Kreistag hat
dann in seiner nächsten Sitzung am 19.03.2018 mit einer Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (36) in geheimer Abstimmung für die Dauer von 5 Jahren die
Vertrauenspersonen zu wählen.
Der Kreisausschuss
hat im Bestelljahr 2013 die Fraktionen beauftragt, dem Kreistag Wahlvorschläge
zu unterbreiten und zwar
2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
Von den Fraktionen
vorgeschlagen und vom Kreistag mit der erforderlichen Mehrheit bestellt wurden
2013
Frau Rosalinde Schraud
Frau Eva-Maria Linsenbreder
Herr Ludwig Mühleck
Herr Waldemar Brohm
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
nimmt Kenntnis von der Neubestellung des Schöffenwahlausschusses und empfiehlt
dem Kreistag die Vertrauenspersonen bei der nächsten Kreistagssitzung am
19.03.2018 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchzuführen.
Die
Kreistagsfraktionen werden gebeten bis zur Vorbesprechung der Kreistagssitzung,
geeignete
Vorschläge (zzgl. eines jeweiligen Vertreters) zu unterbreiten und zwar
2 Vorschläge aus der Fraktion der CSU
1 Vorschlag aus der Fraktion der SPD
1 Vorschlag aus der Fraktion der UWG-FW
Die Anzahl der
Vorschläge errechnet sich auf Basis der Zusammensetzung des
gewählten
Kreistages nach dem Hare-Niemayer-Verfahren (Quotenverfahren).
Debatte:
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an GB 1