Sachverhalt:
In den
Gesellschaften des KU wird neben dem KU-Vorstand jeweils ein weiterer
Geschäftsführer nur für die jeweilige GmbH bestellt. Dies erfolgt aus Gründen
der optimalen Vertretung, der Risikovorsoge und der gegenseitigen Kontrolle
(„Vier-Augen-Prinzip“).
In der
Main-Klinik MVZ GmbH und in der Immobilien KU GmbH ist dies in der Anfangszeit
nicht erfolgt. Das gilt es nun nachzuholen und die Prokuristen Christian Schell
(Main-Klinik MVZ) und Eva von Vietinghoff-Scheel (Immobilien KU GmbH) zu
Geschäftsführern (neben dem KU-Vorstand zu bestellen).
Zur Wahrung des
Landkreis-Einflusses und der steuerlichen Organschaft entscheidet kraft Satzung
im Konfliktfall (bisher noch nicht aufgetreten) der KU-Vorstand. Dieser ist bei
wesentlichen Entscheidungen wiederum an die Beschlüsse des Verwaltungsrats
gebunden.
Eine Änderung der
Vergütung ist damit nicht verbunden.
Herr Schell und
Frau von Vietinghoff-Scheel sind mit der Geschäftsführerbestellung
einverstanden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.1.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herrn
Christian Schell zum weiteren Geschäftsführer der Main-Klinik MVZ GmbH und von
Frau Eva von Vietinghoff-Scheel zur weiteren Geschäftsführerin der Immobilien
KU GmbH zu. Eine Änderung der Vergütung ist damit nicht verbunden.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer
entgegenstehenden Weisung des Kreistags und darf erst nach dessen nächster
Sitzung (voraussichtlich März 2018) vollzogen werden.“
Beschlussvorschlag:
Den Geschäftsführerbestellungen für die Main-Klinik MVZ GmbH und Immobilien KU GmbH wird wie vorgetragen zugestimmt.
Debatte:
Prof. Dr. Schraml,
Vorstand
des Kommunalunternehmens, erläutert
den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Den Geschäftsführerbestellungen für die Main-Klinik MVZ GmbH und Immobilien KU GmbH wird wie vorgetragen zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an KU , H. Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB