Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 63

Sachverhalt:

 

 

In den Gesellschaften des KU wird neben dem KU-Vorstand jeweils ein weiterer Geschäftsführer nur für die jeweilige GmbH bestellt. Dies erfolgt aus Gründen der optimalen Vertretung, der Risikovorsoge und der gegenseitigen Kontrolle („Vier-Augen-Prinzip“).

In der Main-Klinik MVZ GmbH und in der Immobilien KU GmbH ist dies in der Anfangszeit nicht erfolgt. Das gilt es nun nachzuholen und die Prokuristen Christian Schell (Main-Klinik MVZ) und Eva von Vietinghoff-Scheel (Immobilien KU GmbH) zu Geschäftsführern (neben dem KU-Vorstand zu bestellen). 

Zur Wahrung des Landkreis-Einflusses und der steuerlichen Organschaft entscheidet kraft Satzung im Konfliktfall (bisher noch nicht aufgetreten) der KU-Vorstand. Dieser ist bei wesentlichen Entscheidungen wiederum an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden.

Eine Änderung der Vergütung ist damit nicht verbunden.

Herr Schell und Frau von Vietinghoff-Scheel sind mit der Geschäftsführerbestellung einverstanden.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.1.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Verwaltungsrat stimmt der Bestellung von Herrn Christian Schell zum weiteren Geschäftsführer der Main-Klinik MVZ GmbH und von Frau Eva von Vietinghoff-Scheel zur weiteren Geschäftsführerin der Immobilien KU GmbH zu. Eine Änderung der Vergütung ist damit nicht verbunden.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entgegenstehenden Weisung des Kreistags und darf erst nach dessen nächster Sitzung (voraussichtlich März 2018) vollzogen werden.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Den Geschäftsführerbestellungen für die Main-Klinik MVZ GmbH und Immobilien KU GmbH wird wie vorgetragen zugestimmt.

 

 

 

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Den Geschäftsführerbestellungen für die Main-Klinik MVZ GmbH und Immobilien KU GmbH wird wie vorgetragen zugestimmt.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU , H. Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an S, ZB