Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015
für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen vom Stabsstellenfachbereich
Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen. Die Betätigungsprüfungen obliegen
weiterhin dem Kreisrechnungs-prüfungsamt.
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Ein wirkungsvolles
Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die Aufgaben der
Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des Beteiligungscontrollings
wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen
Organisation der Kommune.
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach
hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm
mindestens der zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens
gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen
an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde das
Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2016
enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und
den geleisteten Umlagezahlungen.
Der Bericht soll
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2016 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der Kreisausschuss
wird in seiner nächsten Sitzung am 20.11.2017 vom Beteiligungsbericht Kenntnis
nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.
Debatte:
Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S,
KrPA