Sitzung: 27.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Herr Sozialrat Hermann Gabel, Fachbereichsleiter des Amtes für Jugend und Familie – Sozialpädagogische Dienste -, gibt einen Kurzüberblick über die aktuelle Situation der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Landkreis Würzburg aus fachlicher, sozialräumlicher, wissenschaftlicher und fiskalischer Hinsicht.
Er trägt seinen Kurzbericht in Form einer Power-Point-Präsentation vor.
Debatte:
Herr Sozialrat Hermann Gabel betonte zu
Beginn seines Vortrages eine neue Betrachtung der Situation der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe in Kurzform und auszugsweise zu präsentieren. (siehe
Power-Point-Präsentation)
Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe hängt
von den Bedingungen, Entscheidungen und Angeboten der Bundes-, Landes- und
Bezirksebene ab. Hier können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(= Jugendamt) nur bedingt eigenständig strategisch steuern. Hier wird bei
übergreifenden Aufgaben die Verantwortung der Region mit den
Nachbarjugendämtern gefordert, was in der Region 2 auch sehr gut praktisch funktioniert.
Oftmals wird die Jugendhilfe von anderen
(Sozialversicherungs-)Systemen als Ausfallbürge missbraucht und kann sich -
trotz gesetzlicher Vorschriften über Vorrang/Nachrang - nicht entziehen. Das
letztgültige Argument heißt dann meistens Kinderschutz.
(Beispiele gibt es genug: Ob die nur
teilweise Übernahme von Familienpflege durch die Krankenkasse in den Fällen, in
denen die Jugendämter additiv aufsatteln müssen, um den tatsächlichen Bedarf zu
decken oder die mühseligen sachlichen Zuständigkeitsstreitigkeiten mit dem
örtlichen Träger der Sozialhilfe. Oder mit den Schulen, die eigene Dienste wie
z. B. Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) und Schulpsychologen zwar
theoretisch vorhalten, aber praktisch vor Ort nicht ausreichend ausgestattet
sind.
Hinzu kommen die zunehmenden Fälle von
psychisch erkrankten Eltern und/oder Kinder und die Zunahme von
Gewaltbereitschaft gegenüber sozialpädagogischen Fachkräften durch Klienten in
Kinderschutzsachen und Trennungs- und Scheidungssituationen.
Auch ist die Akquise von neuen Pflegeeltern
sehr problematisch. Trotz intensiver Bemühungen und einer enormen medialen
Offensive, konnten keine neuen Pflegeeltern gefunden werden.
Die Mitarbeiter des ASDs haben hier eine
enorme Last zu tragen, die sie neben ihrer Aufgabenbreite und -tiefe zu
erledigen haben.
Die Forderung und Finanzierung von
fachfremden und nicht zuständigkeitshalber veranlassten Kosten als sogenannte
„freiwillige Leistungen“ nimmt zu.
In diesem Zusammenhang informiert Herr Gabel
auch, dass im Rahmen des Antrages von Kolping Mainfranken für das sogenannte
BSB-Projekt, das in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung vorgestellt wurde
verwaltungsseitig eine Absage erteilt werden muss, da für dieses Projekt keine
konkrete gesetzliche Grundlage im SGB VIII zu finden ist. Dem Träger wird
anheimgestellt, dass ein Antrag auf Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) bei der
Stadt Würzburg als Sitzjugendamt bestellt werden kann.
Auf dem Gebiet der sozialen und emotionalen
Entwicklung von RegelschülerInnen hingegen wird in der Landkreisfläche und
sozialraumorientiert aufgrund einer fachlichen Einschätzung des Staatlichen
Schulamtes, der Regierung von Unterfranken und des Jugendamtes ein Bedarf für
eine sozialpädagogisch unterstützte besondere Schulklasse gesehen wird.
Näheres hierzu wird in den nächsten Monaten
konzeptionell geprüft.
Herr Landrat Nuß dankte Herrn Gabel für seine Ausführungen und dankte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ASD für ihre nicht immer einfache aber sehr wichtige und gute Arbeit.